Wenn du jemanden anzeigst, der dir eine in die Fresse gehauen hat.
Reicht dann deine Aussage vor Gericht oder braucht man nicht einen Beamten den man beim Schlag daneben setzt, der es auch tatsächlich sieht
Ich denke damit ist die Frage beantwortet.
Und ja, bei Ordnungswidrigkeiten oder Gerichtsauflagen gilt selbiges Zeugenprinzip...
PS: Es steht dem Betreiber natürlich frei, die Zeugenaussagen anzuzweifeln und dagegen zu klagen. Und mit einem richtigen Rechtsanwalt gelingt es auch regelmäßig Zeugenaussagen für wenig glaubwürdig dastehen zu lassen.