Abzug, selbst gefertig !

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HAllo,

das frag ich mich auch, zuwas am Abzug die Schrauben sind wenn ich doch nix verstellen darf.
Bei Sportwaffen ist das doch ganz normal das man sich seinen Matchabzug einstellt, aber Nein, Haeschen geht da zum Büchsenmacher :lol: :lol: .

Ein Magazin dürfte ich ja dann auch nicht begrenzen laut Haeschen :lol: :lol: .

@Sir Henry: ja hast Recht, aber nur an wesentlichen Teilen.

gruß
voyager
 
A

anonym

Guest
voyager schrieb:
das frag ich mich auch, zuwas am Abzug die Schrauben sind wenn ich doch nix verstellen darf.
Bei Sportwaffen ist das doch ganz normal das man sich seinen Matchabzug einstellt, aber Nein, Haeschen geht da zum Büchsenmacher :lol: :lol:
(nicht dass dir die Smilies ausgehen)
Ähm ... was hat das Einstellen eines Abzugs mit dem Einbauen oder Zerlegen einer Waffe zu tun? Denk mal nach: Kann man Abzüge über die regulären Einstellschrauben so einstellen, dass sich z. B. beim Entsichern ein Schuss löst? Ich hoffe nicht ...
Beruhigend ist, dass du mit diesem rudimentären Technikverständnis vermutlich noch nie versucht hast, eine Waffe auseinander- oder zusammenzubauen und der Welt Schlimmes erspart geblieben ist.

[quote="voyager"Ein Magazin dürfte ich ja dann auch nicht begrenzen laut Haeschen :lol: :lol: [/quote]
Darfst du es denn?
 
A

anonym

Guest
Solms schrieb:
haeschen schrieb:
Sehen kann das jeder wie er mag, nur ändert das die Rechtslage nicht.
Die Rechtslage wird durch die juristische Auslegung der Gesetze und die Rechtsprechung bestimmt und nicht durch haeschen, der schon immer in solchen Fragen ein Hasenfuß war.
Die erste Hälfte des Satzes entspricht ziemlich genau dem was ich gesagt habe. Gibt hier ein Echo?
Und wenn in deinen Augen jemand ein Hasenfuß ist, der Gesetze respektiert, bin ich gern einer.
Solms schrieb:
haeschen geht jetzt auch immer schön brav zum Büchsenmacher, wenn er den Stecher anders eingestellt haben will. :lol:
Häschen kennt den Unterschied zwischen eine Einstell- und einer Befestigungsschraube.
 
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Kann man Abzüge über die regulären Einstellschrauben so einstellen, dass sich z. B. beim Entsichern ein Schuss löst? Ich hoffe nicht

ja, kann man, noch nie einen Abzug verstellt?

Und ich habe schon einige Waffen zerlegt.
Bis jetzt gingen die danach alle besser.

PS: nein laut haeschen darf man das nicht, du böser auch :trophy:
 
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@haeschen
Wer deiner Ansicht zur Auslegung der genannten Normen strikt folgen möchte, darf konsequenterweise bei einer R8 keinen Abzugsgruppen/Magazinwechsel vornehmen.

Das führt deine Auffassung ad absurdum.

Teddy
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
@achtundneuziger,

denke du darfst, nur wenn etwas schief geht, und die Versicherung von dem Eingenbau wind bekommt......

Ansonsten ist es wie beim Mofabasteln :biggrin: nur nicht erwischen lassen.
 

JMB

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Genau so sehe ich das auch!
Ich vergleiche es mal mit dem Auto:
Es ist nicht verboten die Bremsbeläge und Scheiben selbst zu wechseln.
Passiert ein Unfall, weil man dabei etwas falsch gemacht hat und es kommt heraus, dass man da selbst "gebastelt" hat kann es "eng" werden.


WaiHei
 
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JMB schrieb:
Genau so sehe ich das auch!
Ich vergleiche es mal mit dem Auto:
Es ist nicht verboten die Bremsbeläge und Scheiben selbst zu wechseln.
....

WaiHei

Mann pass bloß auf, dass du keine schlafenden Hunde weckst!. Das wäre doch noch eine Steilvorlage für die grünen Verbotsfetischisten. :help:

---
Tom
 

JMB

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Tom Hunter schrieb:
Mann pass bloß auf, dass du keine schlafenden Hunde weckst!. Das wäre doch noch eine Steilvorlage für die grünen Verbotsfetischisten. :help:
A propos Hunde ...
Es wurde ja schon verschiedentlich ein "Hundeführerschein" gefordert und Kinder soll man einfach so erziehen dürfen? :roll:
Und was ist mit dem Kinder machen?
Da muss ganz dringend eingegriffen werden!
Nur mit mindestens einjährigem Lehrgang und schwierigster Prüfung!
Danach muss selbstverständlich bei der Behörde ein Poppschein beantragt und jährlich verlängert werden; nur mit Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit - na was wohl? Genau!: ausreichender Deckung. :twisted:
Über einen jährlichen Schießnachweis wird noch diskutiert.
:bye:


WaiHei
 
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JMB schrieb:
Nur mit mindestens einjährigem Lehrgang und schwierigster Prüfung!

Wenn die schriftliche vergeigt wurde, muss die Kandidatin ins mündliche. ;)
(OT, klassischer Threaddrift)
 
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Ich würde mich in keinem Fall auf die Aussagen in einem Forum verlassen. Hier wird sich keiner mit in deine Zelle setzten wenn was passiert weil er dir falschen Rat gegeben hat.
Die sicherste Lösung wäre mal ein Telefonat mit einem Beschussamt oder evtl. DEVA zu führen. Wenn du vor der Antwort die dir diese Herrn geben werden Angst hast, beantwortest du die Ausgangsfrage selbst.
 
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Abgesehen davon, dass im Forum durchaus Kenner des Waffenrechts schreiben, würde ich mich auf Niemandes Aussage verlassen. Erst der Richter hat das letzte Wort und was dabei herauskommt, bis zur klaren Rechtsbeugung, wurde hier schon des öfteren thematisiert.
 
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Ich zweifel auch nicht an der Kompetenz einiger Mitglieder im Forum hier sonst würde ich mir nicht jahrelang das Zeug durch lesen aber wie im jedem Forum so üblich gibt es genug Schwachmaten die nicht davor zurück schrecken ihr Halbwissen und ihre Unwahrheiten jedem aufs Auge zu drücken. Es gibt auch beim Bund fähige Leute trotzdem hält sich die Mär von der Killerpatrone .223 Reminton und, dass ein Streifschuss mit über 1000m/sec sofort tödlich ist.
 

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