- Registriert
- 14 Jul 2002
- Beiträge
- 2.317
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:
...Insoweit lenkt die richtige Kritik leider mehr ab als daß sie hülfe.
Carcano<HR></BLOCKQUOTE>
Jaja,
ich weiß es ja, Reineke's Frage galt nur den Sauen.
Aber ich wollte mich doch zu einem meiner Lieblingsthemen auch mal melden, ohne mich über das Schwarzwild ermüdend zu wiederholen.
Um es aber doch zu tun und noch etwas nachzulegen:
Tierschutzgesetz, § 4, Abs. 1, Satz 2:
"Ist die Tötung eines Wirbeltiers ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd...zulässig....,so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen."
Das betrifft m.E. auch die Schmerzen der unselbständigen Jungtiere. Also auch Frischlinge, die nicht von einem intakten Großrottenverband angenommen werden. Ganz abgesehen von der steigenden Wildschadensgefahr marodierender Frischlingsrotten, die auch ursächlich mitverantwortlich für eine schnellere geografische Verbreitung der Sauen sein dürften.
Weiter heisst es im Satz 3:
"Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat."
Die notwendigen Kenntnisse unterstellt uns (freundlicherweise, dennoch falsch) der Gesetzgeber mit Bestehen der Jägerprüfung.
Die notwendigen Fähigkeiten müssen sich aber in jeder einzelnen Erlegung widerspiegeln.
Daher trete ich so engagiert in dieser Frage auf, weil ich stark bezweifele, dass bei Nacht jemand diese Fähigkeit des Erkennens der Führungseigenschaft hat (und sich daher beim Abdrücken automatisch auf sein Glück verlassen muß, eben nicht mit Tierschutz und Ethik in Konflikt zu geraten!)
Grüße
F.
...Insoweit lenkt die richtige Kritik leider mehr ab als daß sie hülfe.
Carcano<HR></BLOCKQUOTE>
Jaja,
ich weiß es ja, Reineke's Frage galt nur den Sauen.
Aber ich wollte mich doch zu einem meiner Lieblingsthemen auch mal melden, ohne mich über das Schwarzwild ermüdend zu wiederholen.
Um es aber doch zu tun und noch etwas nachzulegen:
Tierschutzgesetz, § 4, Abs. 1, Satz 2:
"Ist die Tötung eines Wirbeltiers ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd...zulässig....,so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen."
Das betrifft m.E. auch die Schmerzen der unselbständigen Jungtiere. Also auch Frischlinge, die nicht von einem intakten Großrottenverband angenommen werden. Ganz abgesehen von der steigenden Wildschadensgefahr marodierender Frischlingsrotten, die auch ursächlich mitverantwortlich für eine schnellere geografische Verbreitung der Sauen sein dürften.
Weiter heisst es im Satz 3:
"Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat."
Die notwendigen Kenntnisse unterstellt uns (freundlicherweise, dennoch falsch) der Gesetzgeber mit Bestehen der Jägerprüfung.
Die notwendigen Fähigkeiten müssen sich aber in jeder einzelnen Erlegung widerspiegeln.
Daher trete ich so engagiert in dieser Frage auf, weil ich stark bezweifele, dass bei Nacht jemand diese Fähigkeit des Erkennens der Führungseigenschaft hat (und sich daher beim Abdrücken automatisch auf sein Glück verlassen muß, eben nicht mit Tierschutz und Ethik in Konflikt zu geraten!)
Grüße
F.