Ablauf bei Kurzwaffenkauf

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Hallo zusammen

ich möchte mir schleunigst eine Kurzwaffe anschaffen. Einen entsprechenden Voreintrag habe ich schon in meiner WBK.

Nun die Frage wie sieht der Ablauf beim Kauf oder bei einer E-Gunauktion aus:

Meine WBK den Verkäufer zusenden (oder hinfahren) und dort einfach einen Kaufvertrag aufsetzen, Kopie der WBK des Vorbesitzers anfertigen und damit dann zur Eintragung ins Landratsamt fahren? So ungefähr??? :roll:

Wie mach ich das am einfachsten. Gibts ein notwendiges Formular im Netz?
 
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Bei Privatverkauf braucht der Verkäufer von Deiner WBK eigentlich nur eine beglaubigte Kopie. Formulare gibt es auch. Ein formloses Schreiben tut es aber auch zur Anmeldung. Dein Name, Anschrift, WBK-Nr. (WBK natürlich mit an Behörde schicken), Name, Anschrift, WBK-Nr + ausstellende Behörde des Verkäufers und Hersteller, Kaliber und Seriennummer der Waffe reicht auch.
 
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Den Formularkram habe ich mir in aller Regel gespart. Handschlag tut es auch, vor allem, wenn dem Kauf eine vorherige Auktion zugrunde lag. Da steht in den Verkaufsbedingungen schon alles drin.

Wichtig ist, daß der Privatverkäufer nicht in Deiner WBK herummalt. Und Du auch nicht. Das ist alleine dem Händler vorbehalten und natürlich der Behörde.

Wenn ich verkaufe, dann lasse ich mir entweder einen Scan oder eine Kopie des JS oder der WBK zukommen. Kurzer Anruf beim SB der Behörde, um zu erfahren, ob das Ding noch gültig ist und gut ist es. Das spart den Quatsch mit den Beglaubigungen. Ich habe da mal ein kleines Problem mit der Stadt Münster gehabt. Die waren zwar im Recht, als sie den ganzen Jagdschein Seite für Seite beglaubigen wollten, aber bürgerfreundlich ist es nicht. Thread dazu hier im Forum.
 
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Falsch.

Der Verkäufer braucht von Deiner WBK keine Kopie!!
Er muß sich nur von dem Ordnungsgemäßen Voreintrag in deiner WBK überzeugen.

Gruß
Anton
 
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akira4950 schrieb:
Falsch.

Der Verkäufer braucht von Deiner WBK keine Kopie!!
Er muß sich nur von dem Ordnungsgemäßen Voreintrag in deiner WBK überzeugen.

Gruß
Anton

Bei egun-Auktionen kommt es i.d.R. nicht zur persönlichen Einsichtnahme in die WBK des Käufers. Also läßt man sich zweckmäßigerweise eine aktuelle, beglaubigte Kopie zukommen. Man kann natürlich wie oben beschrieben auch den SB der ausstellenden Behörde anrufen (und dann evtl. an einen A... geraten der einen Hottentottenaufstand veranstaltet, daß man nicht den offiziellen Weg geht). :wink:
 
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PatrickM schrieb:
akira4950 schrieb:
Falsch.

Der Verkäufer braucht von Deiner WBK keine Kopie!!
Er muß sich nur von dem Ordnungsgemäßen Voreintrag in deiner WBK überzeugen.

Gruß
Anton

Bei egun-Auktionen kommt es i.d.R. nicht zur persönlichen Einsichtnahme in die WBK des Käufers. Also läßt man sich zweckmäßigerweise eine aktuelle, beglaubigte Kopie zukommen. Man kann natürlich wie oben beschrieben auch den SB der ausstellenden Behörde anrufen (und dann evtl. an einen A... geraten der einen Hottentottenaufstand veranstaltet, daß man nicht den offiziellen Weg geht). :wink:

Hallo,

ich kaufe immer nur Waffen in dem Umkreis vom Wohnort, wo ich das Teil anschließend persönlich abholen kann, ansonsten lasse ich die Finger davon.

Das hat mir schon manchen Ärger erspart.

Hallimasch
 
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Hallimasch schrieb:
PatrickM schrieb:
akira4950 schrieb:
Falsch.

Der Verkäufer braucht von Deiner WBK keine Kopie!!
Er muß sich nur von dem Ordnungsgemäßen Voreintrag in deiner WBK überzeugen.

Gruß
Anton

Bei egun-Auktionen kommt es i.d.R. nicht zur persönlichen Einsichtnahme in die WBK des Käufers. Also läßt man sich zweckmäßigerweise eine aktuelle, beglaubigte Kopie zukommen. Man kann natürlich wie oben beschrieben auch den SB der ausstellenden Behörde anrufen (und dann evtl. an einen A... geraten der einen Hottentottenaufstand veranstaltet, daß man nicht den offiziellen Weg geht). :wink:

Hallo,

ich kaufe immer nur Waffen in dem Umkreis vom Wohnort, wo ich das Teil anschließend persönlich abholen kann, ansonsten lasse ich die Finger davon.

Das hat mir schon manchen Ärger erspart.

Hallimasch

Solltest Du mal was verkaufen hast Du aber keinen Einfluß auf den Wohnort des Käufers und "nur Selbstabholung" schreckt viele Bieter ab... :wink:
 
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PatrickM schrieb:
Bei egun-Auktionen kommt es i.d.R. nicht zur persönlichen Einsichtnahme in die WBK des Käufers. Also läßt man sich zweckmäßigerweise eine aktuelle, beglaubigte Kopie zukommen. Man kann natürlich wie oben beschrieben auch den SB der ausstellenden Behörde anrufen (und dann evtl. an einen A... geraten der einen Hottentottenaufstand veranstaltet, daß man nicht den offiziellen Weg geht). :wink:

Hallo ,
und was ist der offizielle Weg?

Der SB wird sich hüten einen großen AUfstand zu machen, denn nach diesem Aufstand wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde das geringste vor dem er Angst haben müste.

Gruß
 
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PatrickM schrieb:
.... (und dann evtl. an einen A... geraten der einen Hottentottenaufstand veranstaltet, daß man nicht den offiziellen Weg geht). :wink:

Dann würde ich mir von dem A.... mit Hottentottenaufstand liebend gerne den offiziellen Weg beschreiben lassen - mit "Quellenangabe" versteht sich.

WH
Amadeus
 
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PatrickM schrieb:
Solltest Du mal was verkaufen hast Du aber keinen Einfluß auf den Wohnort des Käufers und "nur Selbstabholung" schreckt viele Bieter ab... :wink:

Das mag ja sein aber man kann es trotzdem machen und nicht alle Verkäufe gehen über eGun.

WH
Amadeus
 
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akira4950 schrieb:
Falsch.

Der Verkäufer braucht von Deiner WBK keine Kopie!!
Er muß sich nur von dem Ordnungsgemäßen Voreintrag in deiner WBK überzeugen.

Gruß
Anton

Er muß sich von der EWB überzeugen. Das muß nicht zwingend ein Voreintrag sein - auch nicht bei Kurzwaffen.

WH
Amadeus
 
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Er muß sich von der EWB überzeugen. Das muß nicht zwingend ein Voreintrag sein - auch nicht bei Kurzwaffen.


falsch.
beim erwerb einer Kurzwaffe ist der Voreintrag zwingend vorgeschrieben.
 
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akira4950 schrieb:
Er muß sich von der EWB überzeugen. Das muß nicht zwingend ein Voreintrag sein - auch nicht bei Kurzwaffen.


falsch.
beim erwerb einer Kurzwaffe ist der Voreintrag zwingend vorgeschrieben.

Ah ja? Hast Du schon mal eine rote WBK gesehen? Kennst Du die Möglichkeiten best. Kurzwaffen auf die neue gelbe WBK zu erwerben?

Und das sind längst noch nicht alle Möglichkeiten in Deutschland eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe legal und ohne Voreintrag zu erwerben.

Lies einfach nach.

WH
Amadeus
 

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