Aberkennung Zuverlässigkeit. Wie lange?

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Die Ämter komunizieren nicht miteinander. Deswegen will man ja ein zentrales Waffenregister.
Mir sind zwei sehr dubiose Fälle bekannt. Ein Beispiel. Ein Kunde X hat vor zig Jahren Y ein Gewehr privat verkauft, die Y auch anmeldete. X hat aber diese vergessen auszutragen. Y ist irgendwann verstorben und die Erben haben die Büchse uns zum Verkauf gebracht. Wir haben die auch so verkauft und nach neuer Negelung von 2004 den Verkauf bei der Behörde gemeldet. Bis dahin hat noch keiner irgendwas gemerkt. Nur als X seinen Jagdschein wegen einer anderen Sache verlor, wurde man plötzlich aktiv, weil dieses Gewehr fehlte. Da wars aber dann eh wurscht.


Martin
 
A

anonym

Guest
sorry, ich verstehe die ganze Aufregung nicht:

§ 53 Bußgeldvorschriften:

Ordnungswidrig handelt wer vorsätzlich oder fahrlässig:
6. entgegen § 10 Absatz 1 eine Mitteilung nicht - nicht richtig - nicht vollstandig und/oder nicht rechtzeitig macht

§ 10 betrifft zwar nicht die Veräußerung, Abgabe einer Wff, sondern Erwerb.
Bei Veräußerung muß jedoch analog hierzu verfahren werden.

§ 5 - Zuverlässigkeit - besagt:
besitzen - in der Regel - Pers. nicht, die wiederholt gegen die Vorschriften nach dem WffG, KriegsWff-KontrollG,
SprengstoffG, BJG verstoßen haben.

Hier liegt ein einziger Verstoß ( OWi) gegen das WffG vor.
Erst ein weiterer Verstoß gegen einen der §§ der genannten Gesetzte könnten die Zuverlässigkeit ins Wanken bringen.
Also: hernach 5 Jahre clean bleiben.
 
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disappointed schrieb:
seham schrieb:
Hat der Käufer die Waffe eintragen lassen? Denke wohl kaum. Die Ämter müssen sich doch gegenseitig informieren oder nicht (kein e Ahnung mehr wie das genau läuft)? Da hängt der Kollege dann auch mit drin.

ja. da muss kommunikativ etwas schief gelaufen sein. und das muss jetzt nicht ein vorteil für mich sein.

Was erwartest du hier eigentlich? Dir sind von Forest bereits ein paar Tipps gegeben worden, was du machen kannst oder wie du dich verhalten kannst. Auch carcano hat sein "Empfinden" gepostet.

Du warst, ganz einfach gesagt, leichtsinnig. Hier wird keiner auftauchen und zu dir sagen, dass er Wunderheiler ist und nichts passieren wird. So hart wie es ist, find dich damit ab.

Ich denke sich selbst zu melden wird milder ausfallen, als wenn die Behörde selbst drauf kommt.

Good luck.
 
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bohuntn14 schrieb:
disappointed schrieb:
seham schrieb:
Hat der Käufer die Waffe eintragen lassen? Denke wohl kaum. Die Ämter müssen sich doch gegenseitig informieren oder nicht (kein e Ahnung mehr wie das genau läuft)? Da hängt der Kollege dann auch mit drin.

ja. da muss kommunikativ etwas schief gelaufen sein. und das muss jetzt nicht ein vorteil für mich sein.

Was erwartest du hier eigentlich? Dir sind von Forest bereits ein paar Tipps gegeben worden, was du machen kannst oder wie du dich verhalten kannst. Auch carcano hat sein "Empfinden" gepostet.

Du warst, ganz einfach gesagt, leichtsinnig. Hier wird keiner auftauchen und zu dir sagen, dass er Wunderheiler ist und nichts passieren wird. So hart wie es ist, find dich damit ab.

Ich denke sich selbst zu melden wird milder ausfallen, als wenn die Behörde selbst drauf kommt.

Good luck.

ich habe kurz eine situation gepostet. ohne anspruch auf irgendwas. punkt.

edit: good luck könnte hilfreich sein.
 
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Auch die zuständigen Ämter haben die email entdeckt.
Ich bin 7 Tage nach einem Kauf zu "meiner" Sachbearbeiterin marschiert um eintargen zu lassen. Sie hatte bereits eine Meldung vom betreffenden LRA bei dem der Verkäufer gemeldet hatte.
War allerdings innerhalb Bayerns.
Manfred
 
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Ich möchte niemandem etwas böses unterstellen,

aber ich werde das Gefühl bei einer solchen Beratungsresistenz nicht los, dass einer aus dem Trolland wieder versucht vorzuführen, wie die bösen Jäger sich aus einer solchen Situation rausmogeln könnten.

Wenn nicht: Ab auf das LRA und sofort die Waffe austragen lassen.
Konsequenzen aus der Nachlässigkeit müssen getragen werden.
Je länger es dauert, um so schlimmer wird es werden.



wmh

Jäger 8)
 
A

anonym

Guest
Ich seh das genauso.

TROLLALARM.

Ist das Hanf wieder alle ..... ?

:roll:
 
A

anonym

Guest
Jäger schrieb:
Ich möchte niemandem etwas böses unterstellen,

aber ich werde das Gefühl bei einer solchen Beratungsresistenz nicht los, dass einer aus dem Trolland wieder versucht vorzuführen, wie die bösen Jäger sich aus einer solchen Situation rausmogeln könnten.

Ich sehe es genauso, drum hab ich mich aus dem Thread auch rausgehalten.
Simma ein bisserl enttäuscht (äh, disappointed) dass es letzte Woche nicht so prickelnd gelaufen ist in Berlin?
Schnell mal in einem Jägerforum angemeldet weil man ein Problemchen mit einer Waffe die nicht mehr da ist "gelöst" haben will von den kundigen Foristi... 8)
Schon komisch, meine Behörde kriegt das irgendwie hin mit der Kommunikation. Daten (sogar aus dem "Ausland" anderer Bundesländer) bereits da wenn ich zum Eintragen/Austragen kam, selbst von Vorab-Anfragen des Verkäufers bezügl. meiner Berechtigung zum Kauf ist mir bei unsrer Behörde schon berichtet worden wenn ich dann da war.
Mag sein dass nicht alle SB das hinkriegen, nicht überall wird die Personaldecke so gut sein dass es nicht auch noch ein wenig länger dauern kann.

Es bleibt der Fakt: Wenn es denn so war ist der Verstoß gegen das Waffengesetz bereits da. Die "verschiedenen Gründe" - die wir hier nicht erfahren haben - kann man ja darlegen. Ob´s hilft? Die Fristen gibts nun mal genau weil man nicht immer gleich am nächsten Tag aufs Amt rennen kann. Insofern wird sich das Mitleid in Grenzen halten.
Mal kurz überlegen wie das aussieht wenn mit der Waffe was passiert - der "neue Besitzer" einmal damit gestolpert und schwer verletzt reicht ja schon. :roll: Die Waffe ist und bleibt registriert :!: , und dann werden die Fragen nicht mehr so angenehm sein. Mit Recht.
 
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Jäger schrieb:
Ich möchte niemandem etwas böses unterstellen,

aber ich werde das Gefühl bei einer solchen Beratungsresistenz nicht los, dass einer aus dem Trolland wieder versucht vorzuführen, wie die bösen Jäger sich aus einer solchen Situation rausmogeln könnten.

wmh

Jäger 8)

:!:
 
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Manne0 schrieb:
Auch die zuständigen Ämter haben die email entdeckt.
...
War allerdings innerhalb Bayerns.
Manfred

Das geht auch Bundesland-übergreifend: LK in Rheinhessen - LK in Süd-Niedersachsen.
Kommt offenbar darauf an, wer da in der Behörde gerade SB/SBine ist.

Teddy
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
gletscherpris schrieb:
Jäger schrieb:
Ich möchte niemandem etwas böses unterstellen,

aber ich werde das Gefühl bei einer solchen Beratungsresistenz nicht los, dass einer aus dem Trolland wieder versucht vorzuführen, wie die bösen Jäger sich aus einer solchen Situation rausmogeln könnten.

Ich sehe es genauso, drum hab ich mich aus dem Thread auch rausgehalten.
Simma ein bisserl enttäuscht (äh, disappointed) dass es letzte Woche nicht so prickelnd gelaufen ist in Berlin?
Schnell mal in einem Jägerforum angemeldet weil man ein Problemchen mit einer Waffe die nicht mehr da ist "gelöst" haben will von den kundigen Foristi... 8)
Schon komisch, meine Behörde kriegt das irgendwie hin mit der Kommunikation. Daten (sogar aus dem "Ausland" anderer Bundesländer) bereits da wenn ich zum Eintragen/Austragen kam, selbst von Vorab-Anfragen des Verkäufers bezügl. meiner Berechtigung zum Kauf ist mir bei unsrer Behörde schon berichtet worden wenn ich dann da war.
Mag sein dass nicht alle SB das hinkriegen, nicht überall wird die Personaldecke so gut sein dass es nicht auch noch ein wenig länger dauern kann.

Es bleibt der Fakt: Wenn es denn so war ist der Verstoß gegen das Waffengesetz bereits da. Die "verschiedenen Gründe" - die wir hier nicht erfahren haben - kann man ja darlegen. Ob´s hilft? Die Fristen gibts nun mal genau weil man nicht immer gleich am nächsten Tag aufs Amt rennen kann. Insofern wird sich das Mitleid in Grenzen halten.
Mal kurz überlegen wie das aussieht wenn mit der Waffe was passiert - der "neue Besitzer" einmal damit gestolpert und schwer verletzt reicht ja schon. :roll: Die Waffe ist und bleibt registriert :!: , und dann werden die Fragen nicht mehr so angenehm sein. Mit Recht.

Tja, und basierend auf den Antworten hier wirklich ein Grund "disappointed" zu sein *LOL*
 
A

anonym

Guest
Ich kannte mal jemanden, der hatte immer eine seiner Waffen im Ausland in seiner dortige Jagdhütte. Irgendwann meinte er, "Och, ich glaube, ich lasse die da ...". Dann hat er sich von einem dortigen BüMa eine Bescheinigung besorgt, dass die Waffe bei einer Sprengung unbrauchbar geworden ist oder irgend sowas und mit dem Wisch wollte er dann die Waffe hier austragen lassen.

Ob das wirklich geklappt hat, konnte ich allerdings nicht mehr verfolgen ... ;-)
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
@ Haeschen: Eigentlich ohne Worte, aber einen solchen Hinweis an der Stelle und mit der Tendenz des Tröds kann man sich wirklich sparen! :twisted:
 

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