Aberkennung Zuverlässigkeit. Wie lange?

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hallo, ich habe ein problem. deshalb auch meine anmeldung hier ohne weitere vorstellung. :roll:

ich habe eine waffe verkauft und sie bei meiner behörde nicht austragen lassen. das ist jetzt schon eine weile her. hatte verschiedene gründe.

da für mich dieser zustand nicht mehr tragbar ist, wollte ich nun zur behörde und mich dort selbst anzeigen.

weiß einer für wie lange man seine zuverlässigkeit in solch einem fall verliert? oder gar für immer? für ein paar hinweise / tipps - schon mal danke.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
Wie lange ist der Verkauf tatsächlich her?
 
A

anonym

Guest
Dann solltest Du Dich anwaltlich beraten lassen, um zu klären, ob sich nicht doch etwas machen läßt. Seit es eine nachträgliche "Reparatur" der Situation, sei es eine Klärung, ob Dich nicht die Verjährung rettet.

Carcano
 
A

anonym

Guest
so weit ich das sehe handelt es sich um eine OWi.
Hier steht erst die Zuverlässigkeit im Wiederholungsfalle auf dem Spiel.

W.H. R.B.Hw.
 
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natürlich ist ein anwalt klasse. habe aber keine rechtschutzversicherung. der typ bin ich nicht. alles andere ist mir zu teuer. selbst für mein liebstes hobby. :oops:

hoffentlich gewinnt deutschland. sonst sind die jungs gleich schlecht drauf.
 
A

anonym

Guest
Oh, Mann, warum haste gefragt ?

Bei so einer Sache kann es ohne Anwalt gewaltig in die Hose gehen.

Aber gut, ist ja Deine Hose.

Auch die Idee, den damaligen Käufer (der hatte aber schon eine Erwerbsberechtigung, oder?!) anzusprechen und den Vertrag nachzudatieren kann ganz übel kommen, falls sich die Sache dann irgendwie herausstellt.

Und was für ein Typ muss man sein, um eine Rechtsschutzversicherung zu haben??

FOREST GUMP FOREVER ....

"Dumm ist, der dummes tut."
 
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Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
disappointed schrieb:
Forestgump schrieb:
Wie lange ist der Verkauf tatsächlich her?

sehr lange. traue ich mich garnicht zu schreiben.

Du hast unterm Strich 2 Möglichkeiten:

1. Du ergibst dich deinem durch scheinbar eigene Dummheit verursachten Schicksal

2. Du wendest dich an Carcano, lässt dich von ihm Beraten und er boxt dich vieleicht raus, was jedoch deiner Geldbörse Erleichterung beschert
 
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Count Zero schrieb:
Oh, Mann, warum haste gefragt ?

Bei so einer Sache kann es ohne Anwalt gewaltig in die Hose gehen.

Aber gut, ist ja Deine Hose.

Auch die Idee, den damaligen Käufer (der hatte aber schon eine Erwerbsberechtigung, oder?!) anzusprechen und den Vertrag nachzudatieren kann ganz übel kommen, falls sich die Sache dann irgendwie herausstellt.

Und was für ein Typ muss man sein, um eine Rechtsschutzversicherung zu haben??

FOREST GUMP FOREVER ....

"Dumm ist, der dummes tut."

da kann ich dich beruhigen. zumal dies überhaupt nicht zur debatte stand.

und jeder macht mal fehler.
 
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Hat der Käufer die Waffe eintragen lassen? Denke wohl kaum. Die Ämter müssen sich doch gegenseitig informieren oder nicht (kein e Ahnung mehr wie das genau läuft)? Da hängt der Kollege dann auch mit drin.
 
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Forestgump schrieb:
disappointed schrieb:
Forestgump schrieb:
Wie lange ist der Verkauf tatsächlich her?

sehr lange. traue ich mich garnicht zu schreiben.

Du hast unterm Strich 2 Möglichkeiten:

1. Du ergibst dich deinem durch scheinbar eigene Dummheit verursachten Schicksal

2. Du wendest dich an Carcano, lässt dich von ihm Beraten und er boxt dich vieleicht raus, was jedoch deiner Geldbörse Erleichterung beschert

@forest, sieht so aus. ich mach' schicksal. dass carcano ein sehr guter anwalt sein soll auf dem gebiet waffenrecht, habe ich hier auch schon gelesen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

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seham schrieb:
Hat der Käufer die Waffe eintragen lassen? Denke wohl kaum. Die Ämter müssen sich doch gegenseitig informieren oder nicht (kein e Ahnung mehr wie das genau läuft)? Da hängt der Kollege dann auch mit drin.

Meinst du nicht, dass sich in dem Falle das Amt schon längst mal gemeldet hätte?
 
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disappointed schrieb:
...ich habe eine waffe verkauft und sie bei meiner behörde nicht austragen lassen.

Wie funktioniert das eigentlich: Nicht (aus der WBK) austragen lassen? Hat der Käufer die Waffe nicht irgendwo in D angemeldet? Würde nicht die Behörde des Käufers die Anmeldung der Waffe der Behörde des Verkäufers melden?

Wenemar
 
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Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
disappointed schrieb:
Forestgump schrieb:
disappointed schrieb:
Forestgump schrieb:
Wie lange ist der Verkauf tatsächlich her?

sehr lange. traue ich mich garnicht zu schreiben.

Du hast unterm Strich 2 Möglichkeiten:

1. Du ergibst dich deinem durch scheinbar eigene Dummheit verursachten Schicksal

2. Du wendest dich an Carcano, lässt dich von ihm Beraten und er boxt dich vieleicht raus, was jedoch deiner Geldbörse Erleichterung beschert

@forest, sieht so aus. ich mach' schicksal. dass carcano ein sehr guter anwalt sein soll auf dem gebiet waffenrecht, habe ich hier auch schon gelesen.

Was mir gerade so durch den Kopf geht wenn ich das lese schreibe ich besser nicht, denn ne gelbe Karte bist du mich nicht wert. :roll:
 
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seham schrieb:
Hat der Käufer die Waffe eintragen lassen? Denke wohl kaum. Die Ämter müssen sich doch gegenseitig informieren oder nicht (kein e Ahnung mehr wie das genau läuft)? Da hängt der Kollege dann auch mit drin.

ja. da muss kommunikativ etwas schief gelaufen sein. und das muss jetzt nicht ein vorteil für mich sein.
 

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