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powder8 schrieb:so bist du nach der 36 Monate Regel auch erst am 06.04 pachtfähig. Keiner wird den Pachtvertrag ab 06.04. ausstellen, da dann der Papierkrieg beginnt. BG für nen paar Tage und und und .... Das ist ein extremes Beispiel, kann aber vorkommen.
Dafür gibt es ja die Regelung das Ausnahmen gemacht werden können, und ich bin sicher, dass es die für die angesprochene Situation auch gewährt wird.
Muss ich mich wohl mal genauer mit der Materie beschäfftigen! Das interresiert mich jetzt wirklich!