Gatsby
:shock:
Ich glaube du verwechselst da etwas.
Im Post von Oberförster VS ging es nicht um die Neuregelung der Jagdausübung durch Jagdausübungsberechtigte und Jagdgäste in welcher Form auch immer sondern um das Eigentumsrecht des Grundbesitzers (Jagdgenossen) und dem damit verbundenen Jagdrecht, welches nach Of. VS einer Gemeinwohlorientierung weichen sollte und aus Dankbarkeit für die Dummheit der Jagdgenossen wird noch großzügig als Schmankerl die Niederwildhege durch Fuchs- und Marderjagd erlaubt, welche aber schon immer erlaubt war.
Na das nenn ich mal frech.
Bsp.: Du besitzt rein zufällig in der Eifel 30 ha Wald im Rotwildkerngebiet. Dafür gibt`s jedes Jahr 3.000 € für dich anteilig vom Pächter. Nach OberförsterVS neuem Ansatz hast du in Zukunft keinerlei Rechte mehr über dein Land, was jagdliche Belange angeht, weder was die Vergabe an den Pächter angeht, Wildschäden etc. Regelt jetzt alles ein anderer für dich. Die 3.000 Euro bekommst du auch nicht mehr, da ja der andere, der deine Jagd jetzt verwaltet, Kosten hat und diese werden mit deinen 3000€ bezahlt, zusätzlich zu forstwirtschaftlichen Erschließungen und Instandhaltung von Wegen etc.
Ein Pächter, der 100€ / ha zahlt gibt es auch schon lange nicht mehr, da er gezwungen wurde, sein Revier leerzuschießen. Es kommt jetzt zur Regiejagd, wo dann derjenige, der dir dein Jagdgenossenschaftsrecht abgeschwatzt hat, nun für lau mit seinen Kumpels selber jagd, das ist dann die von Of.VS genannte "Gemeinwohlorientierung" :roll: .
Willst du also in Zukunft wirklich auf deine 3.000 Euro verzichten? Doch mit Sicherheit nicht.
Wh
Nachtjäger