Es ist ständige Rechtsprechung, dass eine Waffe auch in der Wohnung verschlossen sein muss, außer im Zusammenhang mit dem Bedürfnis, also unmittelbarer Zusammenhang zur Jagd, z. B Reinigung, Vorbereitung zur Jagd, Anschlagübungen usw. Die Waffe auf die Seite zu legen, da man am nächsten Morgen...