Waffenaufbewahrung bei temporärer Jagdeinladung

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23 Dez 2023
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Moin ihr Lieben,

ich bin hier im Forum nicht ganz fündig geworden, daher hier kurz und knapp konkret die Frage.

Ich bin für ein Wochenende zur Jagd eingeladen, inkl. zwei Übernachtungen in einer Ferienwohnung.
Dort befindet sich natürlich kein Waffentresor & der Einladende hat keinen Platz in seinem Tresor.

Wie ist hier, für zwei Büchsen, rechtssicher zu verfahren?

Reicht es die beiden Futterale zu verschließen & pro Waffe je ein wesentliches Bauteil zu entfernen?

Tipps.. Do's und Don'ts?

Danke im Voraus!
 
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30 Sep 2023
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Entweder ein Wesentliches Teil weg oder halt irgendwie verschlossen. Wenn ich nicht weiß dass es dort einen abschließbaren passenden Schrank gibt nehme ich manchmal ein Fahrradschloss…
Musst du für dich entscheiden ob das hier ein Fall von „viel hilft viel“ oder einer von „Feigenblatt reicht auch“ (TSA Schloss am Futteral) ist.
 
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28 Sep 2011
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Das Gewehr ist die Braut des Soldaten 😇 Also nimm die Knarre mit in die Heia und freu dich.
 
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28 Okt 2024
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Irgendwie verschließen. Im idealfall in einem Schrank. Kann man auch noch ein Fahrradschloss zum festketten des Futerals mitnehmen.
Ansonsten ein Teil (Veerschluss/Blaser Abzugseinheit immer dabei haben...)

Auf keinen Fall dem Wirt zur Aufbewahrung in seinem normalen Tresor geben. Das wäre Überlassen an Unberechtigte ....
 
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25 Aug 2006
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Am besten gar nicht hinfahren und die Waffen zuhause im Safe lassen.
Normal regelt das doch ein Blick in den Gesetzestext.
Natürlich kannst du auch vor der Jagdfahrt nen neuen Safe Klasse 0 oder1 zum Ferienhäuschen liefern lassen.
Kannst auch zur nächsten Polizeistation fahren und fragen ob die deine Waffen einlagern können........
 
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13 Dez 2023
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Moin ihr Lieben,

ich bin hier im Forum nicht ganz fündig geworden, daher hier kurz und knapp konkret die Frage.

Ich bin für ein Wochenende zur Jagd eingeladen, inkl. zwei Übernachtungen in einer Ferienwohnung.
Dort befindet sich natürlich kein Waffentresor & der Einladende hat keinen Platz in seinem Tresor.

Wie ist hier, für zwei Büchsen, rechtssicher zu verfahren?

Reicht es die beiden Futterale zu verschließen & pro Waffe je ein wesentliches Bauteil zu entfernen?

Tipps.. Do's und Don'ts?

Danke im Voraus!
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9 Okt 2023
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Besser als das Futteral anzuschließen (ist leicht mit Gewalt zu öffnen), ist ein Drahtseilschloß durch den Systemkasten und um ein Heizungsrohr o.ä. zu führen.
Dazu muss man sowieso das Schloss entnehmen, dieses kann man dann (am besten in einem festeren Gefrierbeutel gegen Verschmutzung der Kleidung) am Mann führen.
Das ist dann schon mehr, als gesetzlich gefordert (s. Post #2 und #3)
 
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5 Jul 2012
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Moin ihr Lieben,
ich bin hier im Forum nicht ganz fündig geworden, daher hier kurz und knapp konkret die Frage.
Das Forum ist auch der falsche der Ort für Rechtsberatung. Du wurdest schon auf die richtige Stelle aufmerksam gemacht:

36.2.15 WaffVwV in Verbindung mit §12 Abs. 3 Nr. 6 WaffG

Wohl die derzeitige Fassung, ohne Gewähr:

„36.2.15 Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen und Munition nach § 13 Absatz 11 AWaffV müssen sich die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nach der Dauer der Aufbewahrung und der Art und Menge der zu schützenden Gegenstände richten. Bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition in dem verschlossenen Fahrzeug so aufbewahrt werden, dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind. Bei notwendigen Hotelaufenthalten, z.B. am Ort der Jagd, am Ort der Sportausübung oder im Zusammenhang mit Vertreter- oder Verkaufstätigkeiten, ist die Aufbewahrung im Hotelzimmer – auch bei kurzfristigem Verlassen des Hotelzimmers – dann möglich, wenn die Waffen und die Munition in einem Transportbehältnis oder in einem verschlossenen Schrank oder einem sonstigen verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Auch das Entfernen eines wesentlichen Teils oder die Anbringung einer Abzugssperrvorrichtung ist möglich.“

Quelle: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

Sollte man eigentlich gelernt haben, ansonsten helfen Google und Co.
 
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Doch, relativ simpel: wenn was geklaut werden sollte, sollte man entweder den Verschluss oder das Gewehr ohne Verschluss noch vorzeigen können (Beispiel Repetierer). Das eine oder das andere. Rechtlich vorgeschrieben ist das allerdings NICHT.

Milde Maßnahmen gegen schlichtes Mitnehmen/Abgreifen helfen auch und wurden ja schon beschrieben. Was man nicht sieht, ist nicht interessant. Grundsätzlich kommt ja auch niemand in die FeWo während der Mietzeit.
 
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Wheelgunner_45ACP

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18 Sep 2015
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Der Gesetzestext bei Reisen wurde ja schon benannt. War auch schon öfters mit Waffen auf Reisen, spätestens im Ausland ist das teilweise anders geregelt Hauptsache nicht leicht mitnehmbar rum liegen lassen.

Waffenkoffer abgeschlossen in den Schrank, den Schrank auch verschließen, wenn möglich. Mehr halte ich nicht für Notwendig gemäß dieses Textes. Irgend was zu entfernen oder Abzugsschloss steht nur als "ist möglich" im Gesetzestext.
 
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27 Jan 2006
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Das einzig Sichere ist , vor, während und nach der Jagd auf dem Stand zu verbleiben und dort mit Genehmigung des Jagdausübenden zu übernachten.Da braucht man sich auch nicht Gedanken machen, was passiert, wenn der Knallstock trotz 36.2.15f verloren gegangen ist.
 
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19 Sep 2023
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Leider ist man damit auch nicht sicher.
Es gab mal erhebliche Diskussionen, dass man auf einer Schlafkanzel während des Schlafens nicht die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, das folglich unzulässig ist.
Den Ausgang dieser wertvollen Diskussion habe ich allerdings nicht weiter verfolgt….
 

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