Situation: Gemeinschaftlicher Jagdbezirk in RLP wird verpachtet.
Innerhalb einer gegatterten Verjüngungsfläche steht Rehwild.
Darf der Waldbesitzer oder ein von ihm beauftragter hier ohne Beteiligung des Pächters irgendwas tun?
Meinem Verständnis nach fällt schiessen in jeden Fall raus. Das obliegt dem Pächter.
Ein heraustreiben des Wild stufe ich als „Aufsuchen“ ein und damit wäre es auch verboten.
Zum guten Ton würde ein kurzes Telefonat gehören und man löst die Sache geneinsam, aber wie sieht es rechtlich genau aus?
Darf der Eigentümer hier selbst ran?
Innerhalb einer gegatterten Verjüngungsfläche steht Rehwild.
Darf der Waldbesitzer oder ein von ihm beauftragter hier ohne Beteiligung des Pächters irgendwas tun?
Meinem Verständnis nach fällt schiessen in jeden Fall raus. Das obliegt dem Pächter.
Ein heraustreiben des Wild stufe ich als „Aufsuchen“ ein und damit wäre es auch verboten.
Zum guten Ton würde ein kurzes Telefonat gehören und man löst die Sache geneinsam, aber wie sieht es rechtlich genau aus?
Darf der Eigentümer hier selbst ran?