[RLP] Rehwild innerhalb Verbisschutzgatter

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Situation: Gemeinschaftlicher Jagdbezirk in RLP wird verpachtet.
Innerhalb einer gegatterten Verjüngungsfläche steht Rehwild.

Darf der Waldbesitzer oder ein von ihm beauftragter hier ohne Beteiligung des Pächters irgendwas tun?

Meinem Verständnis nach fällt schiessen in jeden Fall raus. Das obliegt dem Pächter.
Ein heraustreiben des Wild stufe ich als „Aufsuchen“ ein und damit wäre es auch verboten.

Zum guten Ton würde ein kurzes Telefonat gehören und man löst die Sache geneinsam, aber wie sieht es rechtlich genau aus?
Darf der Eigentümer hier selbst ran?
 
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… dass vermutlich der Eigentümer oder jemand in dessen Auftrag die Kultur „gedrückt“ hat.
 
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Schwieriges Thema, wann Spazierengehen zur gezielten „Jagdausübung“ wird… würde hier aber auf jeden Fall den Dialog suchen, statt nach rechtlicher Klärung.

Dürfte für ein langfristiges Zusammenleben zielführender sein..
 
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Situation: Gemeinschaftlicher Jagdbezirk in RLP wird verpachtet.
Innerhalb einer gegatterten Verjüngungsfläche steht Rehwild.

Darf der Waldbesitzer oder ein von ihm beauftragter hier ohne Beteiligung des Pächters irgendwas tun?

Meinem Verständnis nach fällt schiessen in jeden Fall raus. Das obliegt dem Pächter.
Ein heraustreiben des Wild stufe ich als „Aufsuchen“ ein und damit wäre es auch verboten.

Zum guten Ton würde ein kurzes Telefonat gehören und man löst die Sache geneinsam, aber wie sieht es rechtlich genau aus?
Darf der Eigentümer hier selbst ran?
In den hiesigen Musterpachtverträgen steht sinngemäß: Der JAB ist verpflichtet in Zäune eingedrungenes Wild auszutreiben. Erfolgt dies nicht in angemessener Zeit kann der Verpächter dies auf Kosten des Pächters vornehmen lassen.
 
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Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, in einer gezäunten Kultur das Rehwild so schnell wie möglich rauszubekommen, bevor die Schäden extrem werden...
Wenn der Waldbesitzer die Zaunecken aufmacht und das Stück raus drückt, wäre ich als Jäger mit wenig Zeit absolut froh darüber.
 
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Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, in einer gezäunten Kultur das Rehwild so schnell wie möglich rauszubekommen, bevor die Schäden extrem werden...
Wenn der Waldbesitzer die Zaunecken aufmacht und das Stück raus drückt, wäre ich als Jäger mit wenig Zeit absolut froh darüber.
Mein zuständiger Revierföster hat mich mal so gegen 16 Uhr angerufen , in einer Zäunung wäre ein Reh.
Gegen 17 Uhr hab ich lethale Vergrämung zurück gemeldet.
 
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Ich bin da voll bei @Busch ,man kann es einfach auch übertreiben,
was habt ihr als Jäger einfach nur für Probleme.
Hier bei mir in der Pacht redet man über sowas überhaupt nicht.
Viel Spaß noch mit dem Thema.

Gruß Seppel
 
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Die Meinungen gehen hier ja schon auseinander.

Ich persönlich muss nicht jedes Reh tot sehen aber erfülle meinem Abschuss und lege hier auch den Fokus auf Verjüngungsflächen. Bevorzugt werden ganze Verbände entnommen, so es denn geht.
Mir fiele nicht im Traum ein Rehe länger als Nötig in einem Gatter zu belassen.

Als Jäger muss man seine Verantwortung dem Flächeneigentümer nachkommen und sich dabei an Gesetze halten.

Auf der anderen Seite erwarte ich das auch die Jagdrechtsinhaber an die Gesetze halten.

Dialog und gemeinsames Handeln bevorzuge ich in jedem Fall. D.h. Auch wenn ein „durchdrücken“ erlaubt ist würde ich mit wünschen das man miteinander spricht.

Wenn ein durchdrücken nun aber ein eingriff ins Jagdrecht ist dann ist es nunmal ein andere Diskussionsgrundlage.
 
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@Snoebel da ich beide Seiten quasi in „Personalunion“ darstelle, würde ich dir dringend dazu raten, unabhängig von der Grundlage keine Diskussion zu suchen, sondern eine Lösung, die für beide praktikabel ist.

Ich kenne die örtlichen Verhältnisse in RLP nicht detailliert genug, um dir den „perfekten“ Rat zu geben. Die Waldbauern, die in Bayern aber ihre Verjüngung noch zäunen, sind selten Großgrundbesitzer, denen ein paar verbissene mühsam gezogene Bäume relativ sind.
Das was da du vorhast (sofern ich deine Intention korrekt verstehe), kann schnell nach hinten losgehen ..

Biete deine Hilfe an und suche nach einer praktikablen Zusammenarbeit, anstatt ihm Paragraphen um die Ohren zu hauen. Wildschaden im Privatwald ist zumindest hier ein heikles Thema und bedingt beidseitige Rücknahme und Verständnis, um verhärtete Fronten zu vermeiden, die am Ende nur beiden Parteien schaden.

Manche lassen nicht mit sich reden, das ist mir auch klar, hier wäre aber die obige Bitte zur Zusammenarbeit über die Genossenschaft dann der vllt zielführende Weg.

Nur meine Erfahrung aus der Praxis 👍 viel Erfolg
 
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Ich habe nicht vor mit Paragrafen um mich zu werfen, möchte aber wissen ob meine Auffassung überhaupt rechtlichen halt hat.

Es geht auch nicht um mein Revier, wenn auch bei uns etliche neue Gatter stehen und die gleiche Situation morgen da sein könnte.

Wie gesagt mir ist es an einem miteinander gelegen. Aber machmal gibt es ja auch Sturköpfe denen nicht anders zu helfen ist.
 

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