Kuendigung Riester Rente

Registriert
27 Jul 2011
Beiträge
3.056
Howdy,

wir hatten noch vor unserer Auswanderung eine Riester Rente abgeschlossen.
Ich hab nun den letzten Jahresbescheid erhalten und zum ersten Mal sehe ich eine Rubrik "Leistungen - Auszahlung bei Kuendigung"

Wie mir damals mitgeteilt wurde, konnte man zwar kuendigen, wusste aber nicht genau, was herauskommt und ggfs. haette man sogar noch nachzahlen muessen. Aus diesem Grund habe ich davon immer Abstand genommen.
Scheinbar muessen diese Betraege nun doch offengelegt werden.

Frage: kann man davon ausgehen, dass der angegebene Betrag tatsaechlich dann auch bei Kuendigung ausgezahlt wird? Oder sind da irgenwelche Haken ?

Herzlichen Dank vorab
 
Registriert
12 Jul 2017
Beiträge
5.120
Hängt in Summe stark von deinem Vertrag, der Laufzeit und den darin befindlichen Zulagen ab. Eine Kündigung vor Ablauf zählt dort als sogenannte schädliche Verwendung und hat oft gewisse Nachteile.

Lass dir einfach den Rückkaufswert sowie die beitragsfreie Ablaufsumme (30% kannst dir bei Auszahlung kapitalisieren lassen, den Rest verrenten) ausweisen und wäge ab

Die ZfA kann dir dann auf den Cent genau sagen, was du rausbekommst, was im Zweifel das Finanzamt dafür bekommt und ob und welche Zulagen zurückbezahlt/ einbehalten werden.

Da du ja scheinbar Übersee lebst, werden sich deine Zulagen in Grenzen halten 😊👍
 
Registriert
15 Okt 2017
Beiträge
6.272
Ich hab meine vor 9 Jahren gekündigt, als ich ausgerechnet hatte, dass ich 103 werden muss, um nur rauszukriegen, was ich reingezahlt hätte... Klar ist es insgesamt gerechnet ein Verlustgeschäft gewesen, weil ich den Betrag abzüglich der Abschlagssumme ausbezahlt bekommen habe, aber der Schaden wäre nur größer geworden.
 
Registriert
20 Okt 2023
Beiträge
146
Ich konnte die Riesterrente nur, die ich während meines Studiums begonnen hatte, nur „ruhig stellen“. Fachbegriff habe ich vergessen. Mir wurde gesagt, dass ich bei Kündigung die Förderungen zurückzahlen müsste und da diese meine Einzahlungen überstiegen, habe ich nicht gekündigt. Mir wurde auch gesagt. Kündigen wollte ich damals, da meine Rente später nicht vom gesetzlichen Rentenversicherer bezahlt wird. Dadurch hätte ich kein Riesterrente bekommen, wie mir gesagt wurde. Wusste damals noch nicht, was die Zukunft bringt.
 
Registriert
3 Jun 2009
Beiträge
797
Uff. Schwieriges Thema. Ich habe meine vor zwei Jahren gekündigt. Wenn ich mich recht erinnere, fiel das unter „schädliche Verwendung“.
Ich habe heute leider nicht die Zeit, das noch einmal nachzurecherchieren, aber es wurde deutlich weniger als das gebildete Kapital. War ja klar, die Summe war dann aber doch ein bisschen erschreckend. Zum einen muss man, wie @xyz227 schon erwähnt hat, die Förderungen zurückzahlen. Und dann läuft das ganze noch über die Steuer…
Wenn ich mich aber richtig erinnere, hatte ich gekündigt, habe dann eine Aufstellung bekommen, was ausgezahlt würde, und hatte in diesem Schreiben noch einmal die Möglichkeit, von der Kündigung zurückzutreten.
Ich würde an deiner Stelle also die Versicherung kontaktieren, ob sie dir im Vorfeld die Abschlussrechnung erstellen können oder ob du nach Kündigung mit Erhalt der Schlussabrechnung noch einmal von der Kündigung zurücktreten kannst.
Oder natürlich beitragsfrei stellen und warten, was passiert…
 
Registriert
25 Dez 2018
Beiträge
790
Ich hab meine vor 9 Jahren gekündigt, als ich ausgerechnet hatte, dass ich 103 werden muss, um nur rauszukriegen, was ich reingezahlt hätte... Klar ist es insgesamt gerechnet ein Verlustgeschäft gewesen, weil ich den Betrag abzüglich der Abschlagssumme ausbezahlt bekommen habe, aber der Schaden wäre nur größer geworden.
Kommt mir bekannt vor, leider gibt es keine Bankberater, es gibt nur Bankverkäufer!
 
G

Gelöschtes Mitglied 28384

Guest
Beitragsfreistellung
so habe ich das mit meinem Vertrag gemacht:


Betreff: Beitragsfreistellung der Riester-Rente mit Vertragsnummer xxxxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich meine Riester Rente mit oben genannter Vertragsnummer zum nächst möglichen Zeitpunkt beitragsfrei stellen.
Des Weiteren bitte ich Sie um schriftliche Bestätigung des Vertrages, aus dem die aktuelle Höhe des Rückkaufswertes hervorgeht.
Da mir die dadurch entstehenden Konsequenzen bekannt sind, sehe ich von Rückwerbungsversuchen Ihrerseits ab.
Zudem kündige ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung mit Beginn der Beitragsfreistellung.
Ich bitte Sie um schriftliche Bestätigung innerhalb der nächsten 21 Tage.
 
Registriert
30 Dez 2004
Beiträge
20.618
ich weiß zwar nicht wie das in Deutschland ist, aber in AT zahlst du die staatlichen Förderungen komplett zurück und die Steuer wird auch komplett fällig. Ich stand gerade vor der Entscheidung meine Privatpension entweder komplett auf einmal auszahlen zu lassen oder eben in monatlichen Raten ein Leben lang. Die Entscheidung fiel leicht. Monatliche Auszahlung natürlich. Erstens Steuerfrei, zweitens keinerlei Abzüge und drittens habe ich sehr wohl vor dass ich noch 18 Jahre lebe (und wenn nicht ist das übrig gebliebene Kapital auch nicht mehr mein Problem). In den ersten 15 Jahren gibt es sowieso einen Begünstigten der das Restkapital erbt.

Ich würde mich da gut erkundigen wie es mit einer verfrühten Auszahlung wirklich ist. Meistens zahlt man drauf, und das nicht zu wenig.
 
Registriert
26 Sep 2017
Beiträge
799
Wow wenn ich das höre bin ich aber froh, dass ich mich damals vehement gewehrt habe als man meine betriebliche Altersvorsorge in eine Riester Rente umwandeln wollte, hatte nur ein komisches Gefühl weil die so einen Druck aufgebaut hatten deswegen….gut das ich beim Nein geblieben bin…..Euch viel Glück bei der Entscheidungsfindung….
 
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
704
Soweit ich das damals (vor sehr vielen Jahren) verstanden habe, zahlt man die erhaltenen Förderungen zurück wenn, man die Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes dauerhaft verlässt. Das würde also nach meiner Kenntnis auch passieren, wenn man den Riestervertrag bis zum Vertragsende durchzieht. Da kein deutsches Finanzamt mehr für Markswoman zuständig ist, dürfte hier weniger Gefahr drohen. Da darf halt das Finanzinstitut nicht direkt ans Finanzamt zahlen.
Also den Anbieter vom Riestervertrag löchern, bis der schwarz wird ;-)
 
Registriert
15 Okt 2017
Beiträge
6.272
Es kommt bei Kündigung eine Überweisung abzüglich einer Abschlagssumme für vorzeitige Kündigung (steht im Vertrag) und dann kommt eine Nachzahlungsaufforderung vom Finanzamt - allerdings nur, wenn man die Rente über die Steuererklärung abgesetzt hat.
 
Registriert
7 Mai 2014
Beiträge
6.297
Als Selbstständiger kann man ja nicht "Riestern". Durch meine Eheschliessung wurde ich dann soetwas wie "bedingt Riesterfähig", d.h. mit 25 Euro monatlich war man am Start. Ich habe das nur gemacht, weil die Förderquote sehr hoch war . Ich meine mich zu erinnern knapp 20 Euro monatlich bei EUR 25 Einzahlung.
Ich muss jetzt mal schauen was ich mit dem Vertrag mache.

Ich habe irgendwo gelesen, dass man bei vorzeitiger Kündigung die Zuschüsse komplett verliert.

Auch mal bemerkt: Ich habe vor knapp 40 Jahren eine kleine Lebensversicherung abgeschlossen. Da zahle ich etwas über 2 Monatsbeiträge jährlich an Verwaltungsgebühren! Wahnsinn.

Die Lösung Teil:
1. Nienienie solche Verträge abschliessen. Beliebt auch von Oma udn Opa zur Geburt eines Kindes!
2. Allianz Aktien kaufen! Der Beschiss am Kunden ist deren Gewinn. Über die hohe Dividende holt man sich da was zurück. :-) Nebenbei hat sich die Aktie sehr gut entwickelt.
 
Registriert
7 Mai 2014
Beiträge
6.297
Es kommt bei Kündigung eine Überweisung abzüglich einer Abschlagssumme für vorzeitige Kündigung (steht im Vertrag) und dann kommt eine Nachzahlungsaufforderung vom Finanzamt - allerdings nur, wenn man die Rente über die Steuererklärung abgesetzt hat.
Und bei Beitragsfreistellung bis Vertragsende? Weisst Du das?
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
7
Zurzeit aktive Gäste
65
Besucher gesamt
72
Oben