Ibbenbüren: Reh gleich zweimal überfahren - versuchter Versicherungsbetrug - Anzeige Wilderei

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Der Mann kam zu einem Wildunfall, um zu helfen. Später konnte der JAB das Reh nicht finden. Später meldete sich der "Helfer" bei der Polizei mit einem weiteren Wildunfall. Die Beamten stellten aber fest, dass es sich um dasselbe Stück Rehwild handelte.

Statt Versicherungsbetrug nun Anzeige wegen Wilderei.
 
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Kannst du dir nicht ausdenken... 🤷‍♂️

Hatten auch erst mit einem Spezialisten zu tun.
Hat einen Überläufer überfahren und ist dann einfach weiter ohne die Polizei zu rufen.
Hat sich dann am nächsten Tag telefonisch bei der zuständigen PI gemeldet um sich die Bestätigung für einen Wildschaden ausstellen zu lassen. Als der Beamte ihn belehrte, dass er sich nicht vom Unfallort entfernen durfte,die Polizei hätte verständigt werden müssen und dass jetzt ein OWi-Verfahren gegen Ihn eingeleitet wird, hat er einfach aufgelegt.

Soweit so gut/schlecht.

Jetzt hat er sich allerdings bei einer PI im Nachbarlandkreis gemeldet um sich dort die Bestätigung ausstellen zu lassen 😂

Ende vom Lied:

Er hat halt seine Daten bei der Polizei gelassen und bekommt jetzt Post vom der UJB.

Der Überläufer wurde gefunden, da er bei ersten Anruf mitgeteilt hat wo er ihn erwischt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Kannst du dir nicht ausdenken... 🤷‍♂️

Hatten auch erst mit einem Spezialisten zu tun.
Hat einen Überläufer überfahren und ist dann einfach weiter ohne die Polizei zu rufen.
Hat sich dann am nächsten Tag telefonisch bei der zuständigen PI gemeldet um sich die Bestätigung für einen Wildschaden ausstellen zu lassen. Als der Beamte ihn belehrte, dass er sich nicht vom Unfallort entfernen durfte,die Polizei hätte verständigt werden müssen und dass jetzt ein OWi-Verfahren gegen Ihn eingeleitet wird, hat er einfach aufgelegt.

Soweit so gut/schlecht.

Jetzt hat er sich allerdings bei einer PI im Nachbarlandkreis gemeldet um sich dort die Bestätigung ausstellen zu lassen 😂

Ende vom Lied:

Er hat halt seine Daten bei der Polizei gelassen und bekommt jetzt Post vom der UJB.

Der Überläufer wurde gefunden, da er bei ersten Anruf mitgeteilt hat wo er ihn erwischt hat.
Allein für die Dummheit müsste es eine separate Strafe geben.
 
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Es ist keine Dummheit die mir hier den Puls in die Höhe treibt, sonder die Gleichgültigkeit gegenüber dem Lebewesen. Das wichtigste ist ja das das Auto wieder schön ausschaut und die Versicherung bitte zahlt.

Was mit dem Überläufer passiert?

EGAL!

Das schade dabei ist, dass das Bußgeld das die UJB hier verhängen wird wahrscheinlich noch zweistellig bleiben wird.
 
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Das schade dabei ist, dass das Bußgeld das die UJB hier verhängen wird wahrscheinlich noch zweistellig bleiben wird.
Wen Mann als Jagdausübende Organosation im Verfahren mit Beteiligt wird sollte der Aspekt "Verstoß gegen Tierschutz " durch Unterlaassdung der Informationspflicht mit angeführt werden; dann wird evt. in der Bußgeldbewertung der Punkt " Naturschutzrechtlich" mit Bewertet.

Das hat bei uns einem Quadfahrerer ( Bußgeldstelle des Straßenverkehrsamt wollte da erst nicht ran) ein Bußgeld über dier Naturschutzbehörde dann deutlich 4 Stellig eingebracht.

Ist der Frischling in deinem Revier dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen; dann könnte unter dem Aspekt " Straftat" ( Entfernen vom Unfallort) auf Antrag das " Tatwerkzeug Auto" sogar entzogen weerden... da würde ich dann mal einen Anwalt des Vertrauens mit hinzu ziehen. Bußgeld juckt den Tätern oft nicht; aber deren " Spielzeug weg" ist nee andere Nummer.
 
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Ist der Frischling in deinem Revier dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen; dann könnte unter dem Aspekt " Straftat" ( Entfernen vom Unfallort) auf Antrag das " Tatwerkzeug Auto" sogar entzogen weerden... da würde ich dann mal einen Anwalt des Vertrauens mit hinzu ziehen. Bußgeld juckt den Tätern oft nicht; aber deren " Spielzeug weg" ist nee andere Nummer.

Guck nochmal ins Gesetz (§142 StGB) - Deine Aussage hinsichtlich einer Straftat ist nicht haltbar.
 
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Guck nochmal ins Gesetz (§142 StGB) - Deine Aussage hinsichtlich einer Straftat ist nicht haltbar.
Schau mal §315
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter 1.
in der Absicht handelt,a)
....
b)
eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, ( Verstoß ggen Tierschutz )
§ 315 b
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1.
...
2.
Hindernisse bereitet oder
3.
einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

und § 74



(1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.

Lass den Kerl dann doch erstmal um sein Spielzeug schwitzen. Dann ist in diesem Fall
@ Sauer Drilling nicht Anzeigebetreiber sondern Zeuge und bekommt letzendlich noch Zeugengeld...
 
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Schau mal §315
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter 1.
in der Absicht handelt,a)
....
b)
eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, ( Verstoß ggen Tierschutz )
§ 315 b
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1.
...
2.
Hindernisse bereitet oder
3.
einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

und § 74



(1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.

Lass den Kerl dann doch erstmal um sein Spielzeug schwitzen. Dann ist in diesem Fall
@ Sauer Drilling nicht Anzeigebetreiber sondern Zeuge und bekommt letzendlich noch Zeugengeld...
Lass es einfach… 🙄
 
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Hat einen Überläufer überfahren und ist dann einfach weiter ohne die Polizei zu rufen.

Ich habe schon Mäuse, Igel, Tauben, Kanin und Hasen überfahren. Ab welcher Größe hätte ich denn die Polizei rufen müssen. Habe ich mich strafbar gemacht ? Soll ich des nachts auf der BAB rumlaufen um den Kadaver zu sichern?
 

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