Voreintrag WBK für Pistole - 9mm Frage

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Hallo zusammen,

kurze Frage an die Experten zum Thema Voreintrag und Kaliber für eine Kurzwaffe.
Ich möchte eine Kurzwaffe im Kaliber 9mm anschaffen. Da gibt es ja nun mal für ein und das selbe Kaliber verschiedene Bezeichnungen (9x19, 9mm Luger, 9mm Para). Ein konkrete Waffe habe ich noch nicht im Auge. Will aber nach Entscheidung nicht extra dann warten bis ich eine WBK mit Voreintrag habe.

Was lasse ich mir als Voreintrag eintragen oder ist das bei dem Kaliber egal? Kann ich mir fast nicht vorstellen.

Danke für kurzes Feedback.
 
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Da wird bei "Waffenart" eingetragen eine "Pistole" inkl. Munitionserwerb für "9mm Luger" - dann suchst Dir Deine Waffe aus - und lässt den Typ nachtragen.

Oder - so hab ich's auch schon gemacht - Waffe aussuchen und bezahlen, der Händler schickt die Daten an's Landratsamt und dann wird Voreintrag & Eintragung in einem Aufwasch gemacht - Waffe bleibt solange beim Händler.
Also warten musst so oder so....
 
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Ooder - so hab ich's auch schon gemacht - Waffe aussuchen und bezahlen, der Händler schickt die Daten an's Landratsamt und dann wird Voreintrag & Eintragung in einem Aufwasch gemacht - Waffe bleibt solange beim Händler.
Voreintrag u Eintrag gleichzeitig geht (bei uns) nicht mehr. SB sagte, früher ging das.
 
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Waffe aussuchen und bezahlen, der Händler schickt die Daten an's Landratsamt ... - Waffe bleibt solange beim Händler.
Bei uns in BW kannst Du als Jäger die Waffe bezahlen und gleich mitnehmen, wenn der Voreintrag vorhanden ist. Eintrag muss dann dann innerhalb von 14 Tagen erfolgen. So war es zumindest bei uns letzten Herbst.
 
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Bei uns in BW kannst Du als Jäger die Waffe bezahlen und gleich mitnehmen, wenn der Voreintrag vorhanden ist. Eintrag muss dann dann innerhalb von 14 Tagen erfolgen. So war es zumindest bei uns letzten Herbst.
Er meint die effiziente Methode, dass man ohne Voreintrag kauft und gleich eintragen lässt und dann die Waffe abholt.

Klar wenn du bereits einen Voreintrag hast, kann man die Waffe gleich mitnehmen.

Gruß
 
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Natürlich kann ich einen Kaufvertrag (mit entsprechendem Passuns) über eine Kurzwaffe abschließen. So lange mir der Händler die Waffe nicht vor dem Voreintrag aushändigt, ist alles rechtens. Ein Voreintrag und dann sofort eintragen ist nicht mehr möglich. Würde ja auch die Gebühren senken....
 

SOR

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Gebühren sparst Du keine, aber Zeit und vor allem Nerven, weil Du nur einmal aufs Amt musst.

Waffe kaufen, mit dem Kaufvertrag aufs Amt, Voreintrag, Eintrag und Mun-Berechtigung in WBK, zum Händler und Waffe abholen.
 
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Wann war deine letzte Sicherheitsüberprüfung? (z.B. wegen JS Verlängerung)
Zumindest in BW gibt es den Voreintrag für eine KW nur, wenn diese nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Sonst machen die eine neue.
Das dauert ja auch ein paar Tage. Also nix mit Voreintrag und Eintrag gleichzeitig. Bzw. Die Prüfung vorher anstoßen lassen.

Ansonsten wie schon geschrieben 9mm Luger eintragen lassen.
 
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Ach ist das bei uns so schön. Wenn regional gekauft, kennt die Behörde den Händler .
Also entweder Kaufvertrag mit Waffennummer beim Händler machen . Waffe bleibt aber bei ihm bis die Erwerbserlaubnis eingetragen ist .
Oder ab zum Amt . Der Mitarbeiter ruft den Händler an ....
Das Leben auf dem Land hat auch Vorteile 😉
 
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9mm Luger ist die Hauptbezeichnung, 9x19 geht aber auch für den Voreintrag.
Zumindest bei mir hat das einwandfrei funktioniert
 
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Wann war deine letzte Sicherheitsüberprüfung? (z.B. wegen JS Verlängerung)
Zumindest in BW gibt es den Voreintrag für eine KW nur, wenn diese nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Sonst machen die eine neue.
Das dauert ja auch ein paar Tage. Also nix mit Voreintrag und Eintrag gleichzeitig. Bzw. Die Prüfung vorher anstoßen lassen.

Ansonsten wie schon geschrieben 9mm Luger eintragen lassen.
Das
Wann war deine letzte Sicherheitsüberprüfung? (z.B. wegen JS Verlängerung)
Zumindest in BW gibt es den Voreintrag für eine KW nur, wenn diese nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Sonst machen die eine neue.
Das dauert ja auch ein paar Tage. Also nix mit Voreintrag und Eintrag gleichzeitig. Bzw. Die Prüfung vorher anstoßen lassen.

Ansonsten wie schon geschrieben 9mm Luger eintragen lassen.
Das geht je nach Behörde auch in BW problemlos. Wenn die Behörde sich rechtlich auskennt, kannst du sogar beim Händler kaufen, Leihvertrag machen, Waffe mitnehmen und bei der Behörde eintragen lassen.

Wie gesagt wenn die Behörde sich auskennt, was leider nur wenige tun, kann man den rechtlichen Rahmen auch ausschöpfen.

Gruß
 

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