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da liegst du leider falsch. 300ha ist auf maximal 2 Pächter beschränkt, beschränkt heiß aber nur das nicht mehr Pächter pachten dürfen. Weniger also 1 Pächter geht schon.1. Dem LJG NRW liegt das Bundesjagdgesetz zugrunde - und dort wird die Höchstfläche für EINEN Pächter auf 1000 ha begrenzt. Die MINDESTfläche liegt bei 75 ha (EJB) oder 250 ha (GJB)
§ 11 Abs. 1 LJG NRW beschränkt dagegen die HÖCHSTzahl der Pächter auf der gegebenen Fläche (bis 300 ha - max. zwei, dann in 150er-Schritten plus max. ein weiterer Pächter.
Ergo: 1000 ha = max. sechs Pächter; wenn weniger => Vergabe von BGS in der Anzahl bis die Max.zahl Pächter erreicht ist.
Falsch! Wenn Du alleine pachtest, musst Du FÜNF BGS ausstellen (weil für die ersten 300 ha grundsätzlich ZWEI Pächter erlaubt sind.
Ließ dazu mal, https://nrw-fragen.de/d-018/
Es geht ja aber auch nicht darum wie viele BS sondern wie viele Pächter nötig sind um 1000ha in NRW zu pachten. = Eingangsfrage