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Gelöschtes Mitglied 8583
Guest
Ja, das kann eigentlich nicht anders sein. Mobilität nur noch für die Eliten.
Wenn Du mir jetzt erklären kannst, wieso „jemand“ die Mobilität der Bürger einschränken wollen sollteEin sehr, sehr grüner Parteisoldat hat mir voller Überzeugung jüngst gesagt, daß die technischen Limitierungen der Lithium-Batterie- Technologie (in der Menge, wie für Elektrofahrzeuge notwendig) sehr wohl bekannt sind.
Der sich abzeichnende kommende Mangel an der zusätzlich erforderlichen Energieerzeugung sowie der Lithiumgewinnung (eine riesen Umweltsauerei) ist bekannt und wird erwartet.
Ziel sei es letztendlich, die Mobilität der Bevölkerung drastisch einzuschränken.
Daher werde auch jede technische Alternative (die ja funktionieren könnte) unterdrückt und daher werde auch vor allem der Diesel derart bekämpft. Mit Abgasen hätte das nichts zu tun.. er grinste dabei.
Unter dieser Perspektive werden die Fehlentwicklungen der letzten 10 Jahre erklärlich. Technische Diskussionen sind sinnlos, wenn gemäß dem Primat der Politik die Mobilität der Bürger vom ZK der ... na, lassen wir das..
Habt Ihr zu Hause eigentlich schon auf die umweltfreundliche und günstige Elektroheizung umgestellt!?
Dein "kann" stimmt aber nicht. Er muß (!)die Einspeisung nach Ablauf trennen,da sein Vertrag ja hinfällig ist,es sei denn ,er hat mit seinem Abnehmer einen neuen Vertrag geschlossen !!! Und jederzeit (!) kann er sich auch nicht abtrennen,da er ja bis zum Ende des Vertrages gebunden ist !
Das Beste ist ja, dass man das nicht zur Inselanlage umbauen darf, um den Strom komplett selbst zu verbrauchen, oder?Nein, die Anlage muss nicht getrennt werden. Nur die weitere Einspeisung ohne Einverständnis des VNB wäre nach Ablauf der 20 (+0,x) Jahre möglicherweise unzulässig.
Für eine reguläre Einspeisung und geförderte Vergütung nach EEG ist kein "Einspeisevertrag" nötig - auch wenn die VNB den Anlagenbetreibern gerne einen "unterschieben". Alles Nötige ist bereits im Gesetz geregelt. Danach wird erzeugt, eingespeist und vergütet. Abweichende vertragliche Regelungen zwischen VNB und Anlagenbetreiber sind bestenfalls unschädlich. Und selbstverständlich kann der Anlagenbetreiber jederzeit seine Anlage auch stilllegen, aus welchen Gründen auch immer.
Lieber @CdB,Du mußt Dir mal angewöhnen, nicht nur irgendeinen "dahergelaufenen" Artikel irgendeines Printblattes als allwissend anzusehen, denn im nächsten Blatt findet man das ganz anders oder sogar das Gegenteil.Fakt ist,daß gerade beim politischen Vorreiter jeglicher Termine und Gesetzlichkeiten innerhalb der EU ,reichlich Gruppierungen vorhanden sind,die alles andere als ABWARTEN auf ihren Fahnen stehen haben. Und so ist das Ziel 2025 nicht nur im Gespräch,sondern auf der Agenda für Festlegungen im nächsten Jahr. Sollte das dann ,wie in den letzten Jahren schon öfters ,ohne großes Aufsehen zu machen erst durchgewunken werden,hast Du,wie die Meisten dann, erstmal die A-Karte gezogen.
Das Beste ist ja, dass man das nicht zur Inselanlage umbauen darf, um den Strom komplett selbst zu verbrauchen, oder?
Wenn Du mir jetzt erklären kannst, wieso „jemand“ die Mobilität der Bürger einschränken wollen sollte
zumindest unter der Prämisse, dass manche weiter denken als bis zum eigenen Ableben.
eine Frage des nötigen Kleingeldes.
soviel Kaffe wie er da trinken kann muß er auch lange pinkeln... dann reicht das natürlichUnd zu den unpraktischen Elektroautos: .... der findet im ganzen Land mehr oder weniger dicht verteilt Ladestationen, wo er das Auto innerhalb einer Kaffeepause wieder für ein paar hundert Kilometer voll"tanken" kann. Sooo unpraktisch ist das nicht...
alles schön und gut... bevor man mit den PKW´s anfängt, sollte man erst mal mit den LKW´s loslegen. Eine Tonne mehr oder weniger für die Batterie macht den Kohl nicht fett. Außerdem stehen die LKW´s immer an Rastplätzen oder Lade-/Entladeplätzen mehr oder weniger zwangsweise rum.