- Registriert
- 10 Mrz 2012
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- 28
Hallo,
ich habe eine Frage an alle Wissenden des Jagdrechts.
Ich bewerbe mich gerade für ein neues Jagdrevier. Durch den Jagdvorstand des neuen Reviers
wurde mir im Vorfeld mitgeteilt, wenn eine gewisse Person einen unentgeldlichen Begehungsschein bekommt, mir
die Jagd dann nicht, oder den anderen Bewerber nicht vergeben wird.
Kann ein Jagdvorstand schon imVorfeld auf eine Person hinsichtlich unentgeldlichen Begeungsschein Einfluss ausüben und aus welchen Grund?
Würde mich mal interessieren.
Wmh
Niva
ich habe eine Frage an alle Wissenden des Jagdrechts.
Ich bewerbe mich gerade für ein neues Jagdrevier. Durch den Jagdvorstand des neuen Reviers
wurde mir im Vorfeld mitgeteilt, wenn eine gewisse Person einen unentgeldlichen Begehungsschein bekommt, mir
die Jagd dann nicht, oder den anderen Bewerber nicht vergeben wird.
Kann ein Jagdvorstand schon imVorfeld auf eine Person hinsichtlich unentgeldlichen Begeungsschein Einfluss ausüben und aus welchen Grund?
Würde mich mal interessieren.
Wmh
Niva