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Das mit den 6cm Klingenlänge wußte ich noch gar nicht. Bin auf der Suche nach der konkreten Rechtsquelle, aus der hervorgeht, welche Messer bzw. welche Klingenlängen noch geführt werden dürfen (außer im ÖPNV oder in Verbotszonen). Kannst Du mir da weiterhelfen? Dabei geht's jetzt nicht um den jagdlichen EInsatz oder dem Weg zum/vom Revier.Und für andere, das ist ein feststehendes Messer, das man tagsüber fast überall dabei haben darf, weil unter 6cm.