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aus dpa/Zeit online:
"Beim Verwaltungsgericht Koblenz seien mehrere Eilanträge von Naturschutzvereinigungen eingegangen, teilte die Behörde mit. Das Gericht benötige mehr Zeit, um das zu prüfen, sagte ein Sprecher. «Bis über das Eilverfahren entschieden worden ist, ist die Verfügung ausgesetzt.» Solange dürfe der Wolf nicht abgeschossen werden. "
"Beim Verwaltungsgericht Koblenz seien mehrere Eilanträge von Naturschutzvereinigungen eingegangen, teilte die Behörde mit. Das Gericht benötige mehr Zeit, um das zu prüfen, sagte ein Sprecher. «Bis über das Eilverfahren entschieden worden ist, ist die Verfügung ausgesetzt.» Solange dürfe der Wolf nicht abgeschossen werden. "