Wohnort Schweiz - aber wo jagen?

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Wiedermal suche ich nach Tipps, Erfahrungsberichten, Infos und Links.

Es geht um Jagd fuer Deutsche, die aus beruflichen Gruenden in die Schweiz gehen - was ist dort jagdlich moeglich und wo findet man Informationen zum Themenbereich? Gibt es die Chance als Deutscher in der Schweiz zu jagen und/oder (kantons-abhaengig) im Revier mitzuhelfen? Gibt's die typische Revierarbeit ueberhaupt? Schwerpunkt vor "Beute machen" waere die Arbeit im Revier und Hundearbeit.

Ist der deutsche Jagdschein in .ch anerkannt, wenn nein, kann man als Deutscher den Schweizer Jagdschein machen? Darf man als Auslaender ueberhaupt Jagdwaffen besitzen oder muss man die beim Umzug in Deutschland zuruecklassen? Und wenn man weiterhin auch in Deutschland zur Jagd gehen moechte, koennte man dann ueberhaupt seine Waffen ueber die Grenze bringen?

Ist jemand unter Euch, der vielleicht in so einer Situation ist/war oder zumindest mit Infos und Links weiterhelfen kann?

fragt
PolarFuchs
 
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Am besten, du rufst mal beim nächstgelegenen Schweizer Generalkonsulat an und lässt dich da konkret beraten.
Die Prüfung der Jagdberechtigung ist in der Schweiz Aufgabe der Kantone und Gemeinden und deshalb auch unterschiedlich gehandhabt.

Beiliegend ein paar Links
http://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_wild/dienstleistungen/rechtsgrundlagen/index.html
http://www.admin.ch/ch/d/schweiz/kantone/index.html
http://internet.bap.admin.ch/d/index.htm
http://www.vol.be.ch/anat/jagd/default.html


mit denen du dir vielleicht weiterhelfen kannst. Der Kanton Bern ist da nur beispielhaft.

WH
Njl.
 
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PolarFuchs,

in der Schweiz sind die Jagdsysteme tatsächlich "von Kanton zu Kanton verschieden". Also vor Ort nachfragen: Polizei, Kantonsbehörden, Jagdvereine. Auch der Typ Deiner Aufenthaltsbewilligung könnte eine Rolle spielen.
Die Systeme sind so verschieden, dass nicht mal alle Kantone gegenseitig den Jagdschein anerkennen.

Ich kenne 2 Kantone:
Wallis, mit Patentsystem. Wenn Du dort Deinen Wohnsitz hast und den Walliser Jagdschein machst (inkl. Kurse 2 Jahre), dann darfst Du jagen. Deutscher Jagdschein gilt nicht, aber z.B. ein Zürcher Schein auch nicht.

Basel-Land: Reviersystem, ein deutscher Schein wird anerkannt, wenn er aus Ba-Wü stammt! Aus Bayern z.B gilt nicht, merkwürdig. Ich habe das aber noch nicht weiterverfolgt. Viele Jagden in BL werden an Jagdgesellschaften verpachtet, und da kommt man als Neuankömmling schwer rein.
Aber mit Hund bist Du sicher ein gern gesehener Treiber.

Jagd- und Sportwaffen: in der Schweiz (noch?) kein Problem, darf im Prinzip jeder haben. Aufpassen mit Faustfeuerwaffen, Selbstladern und "Kriegswaffen" - da zählt auch der K98 dazu, aber der Schweizer K31 ist eine Sportwaffe - auch merkwürdig.
Du solltest aber darauf achten, dass Du in Deutschland alle Waffen, mit denen Du aus der Schweiz ins Ausland reisen willst, auf Deiner WBK und am besten auch in einem Europ. Feuerwaffenpass eintragen lässt.

Noch Fragen?

Fuhrmann
 
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Hallo Nussjackl, Fuhrmann,

Vielen Dank fuer Links und Infos!
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Ich werde mich mal genauer in den entsprechenden Kantonen erkundigen, zumindest brauche ich keine Befuerchtung zu haben bei evtl. Umzug gar nicht mehr jagen zu koennen.

WMH,
PolarFuchs
 
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Hallo Schnepfe,

Danke fuer Deine Tipps!
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Es ist momentan die Frage zwischen CH-Solothurn (oder Naehe) und D-Schwarzwald, wobei fuer mich die jagdliche Zukunft bei der Entscheidung auch eine Rolle spielt - selbst wenn das fuer meinen Mann nicht so vorrangig ist wie Grundstueckspreise, Immobilienmarkt etc.
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Boese Zungen behaupten allerdings, dass es mich ausschliesslich wegen der guten Schweizer Schokolade nach .ch zieht. Ist ja ein bisskraeftiges Argument...
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Wo ist eigentlich das Toblerone-Gebirge?
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Dort moechte ich gerne 'ne Jagdhuette haben.

Deutscher Wohnsitz waere bei Umzug in die Schweiz nicht realisierbar, also muss ich die Punkte alle in die Ueberlegungen miteinbeziehen, gerade weil die Jagd im Schwarzwald so schoen ist...


Viele Gruesse und WMH,
PolarFuchs
 
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Hallo PolarFuchs

Wie schon von den Vorrednern gesagt: Kantonales Jagdrecht ist sehr unterschiedlich (Einerseits Patentjagdkantone mit kuzer Jagdzeit im Herbst meist Innerschweiz und vom Wohnsitz teilweise von Bürgerschaft abhängig, andererseits Kantone mit Reviersystem wie in Deutschland.) St. Gallen und Argau erkennen deutschen Jagdschein ebenfalls an Zürich nicht. Sobald du einen Ausländerausweis hast, kannst Du Dich zu Jägerprüfung anmelden die kantonal unterschiedlich ist. Erkundige Dich beim Amt für Fischerei und Jagd des Kantons in dem Du jagen willst (und in dem Du wohnst). Für Ausländer ist einfach alles etwas teurer.

Hunde sind natürlich immer willkommen, ihre Führer, wenn sie nicht zu viel, schön langsam und vorallem ohne Ironie reden auch.

Jagdwaffen kannst Du ohne Problem in die CH bringen (Fuhrmann kannn mich gerne berichtigen) wichtig ist, sie bei der Einreise als Umzugsgut anzugeben, sonst musst die Mehrwertssteuer hinterlegen (für ein Jahr) oder bezahlen wenn sie länger im Land bleiben sollen.

Wenn Du in Grenznähe wohnst und regelmässig jagen gehen willst, ist das praktikabelste in Deutschland eine Gelegenheit zu suchen (die Schweiz ist ein sehr enges Land). Den deutschen Wohnsitz und damit die WBK zu behalten vereinfacht die Sache ungemein, bei Wiedereinreise in die EU dort den Nachweis für europäische MWSt. (Quittung oder Formular IF3?) nicht vergessen.

Das ganze gilt im übrigen nur für die deutsche Schweiz was bei den welschen und im Tessin abläuft habe ich keine Ahnung.

Unterm Strich: Wenn Du die Schokolade (niemals von Arni kaufen!) mehr liebst
als die Jagd, wirst Du dich verbessern ;-)

Welcher Kanton wird's denn werden?

Gruss
Schnepfe

[ 13. Januar 2003: Beitrag editiert von: Schnepfe ]
 
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@Schnepfe,

nein, keine Berichtigungen! Ich bin so ca. 1986 umgezogen, habe mich bei der örtl. Polizei erkundigt, die hatten Null Interesse an den Waffen. Aber für die Munition musste ich damals eine Einfuhrbewilligung einholen, ich glaube wegen des eidg. Pulvermonopols. ich weiss nicht, ob das heute noch gilt. Ob ich die Waffen als Umzugsgut angegeben habe, weiss ich nicht mehr.

Wiedereinreise nach DE: ich habe kürzlich gehört, dass bei Jagdreisen von DE z.B. nach CZ beim deutschen Zoll ein Formular Inf-3 geholt werden muss, für die Wiedereinreise.
Ich selbst habe das für den Transport von Waffen CH-DE-CH noch nie gemacht. Wenn ich jetzt über die Grenze fahre, deklariere ich keine Waffe (warum auch, sie ist auf beiden Seiten legal). Da ich auf der DE Seite noch nie kontrolliert wurde,kann ich nicht sagen, ob ich da was falsch mache - ich würde das aber gern wissen!

Den Schweizern sind die Waffen jedenfalls ziemlich egal. Ich bin in den letzten Jahren ein paar Mal mit Flinte geflogen, bei der Rückkehr in Basel oder Zürich gehe ich mittlerweile einfach durch die Kontrolle ("nichts anzugeben"), normalerweise keine Reaktion der netten Herren dort.

Die DE WBK behalten ist wichtig! Die Schweizer haben kein entsprechendes Dokument, und bekannte Schweizer klagen über die Probleme, die sie haben, wenn sie mal ins Ausland reisen wollen.

@PolarFuchs,

Standort Solothurn würde erklären, dass Ihr gleich eine Aufenthaltsbewilligung Typ B erhaltet? Da ist aber der Schwarzwald doch ein Stückchen entfernt. Wer z.B. in Basel eine Stelle findet, muss normalerweise in DE wohnen, Grenzgänger.
Und ja, Immobilienpreise sind durchaus ein wichtiges Thema, in manchen Gegenden stinkteuer.

Gruss,
Fuhrmann
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von fuhrmann:
@Schnepfe,

Wenn ich jetzt über die Grenze fahre, deklariere ich keine Waffe (warum auch, sie ist auf beiden Seiten legal). Da ich auf der DE Seite noch nie kontrolliert wurde,kann ich nicht sagen, ob ich da was falsch mache - ich würde das aber gern wissen!

<HR></BLOCKQUOTE>

Habe ich auch immer so gemacht. Kürzlich bin ich von Zürich nach Hamburg geflogen. Die Waffe wurde mir in DE erst am Zoll ausgehändigt (endlich mal ein Gepäckträger in angemessener Uniform :). Dort durft ich erst nach viel Charme und einigen Diskussionen wegen des besagten Wiedereinfuhr-Formulars rein. Und auf dem Rückweg haben mir die Schweizer 7,5% auf den (geschätzten ;-) Kaufpreis der Waffe abgezockt, die ich allerdings, falls ich die Waffe innerhalb von einem Jahr ausführe wieder bekomme. Das Argument "wieso hab ich in der Schweiz gekauft" hab ich nicht ausprobiert, da mir nicht bewusst dass ich was zu verzollen habe. Hätte ich die Waffe nicht angemeldet hätte es wohl noch mehr Ärger gegeben. Aber ist wie immer auch eine Frage an was für einen Beamten man gerät.

Auf jeden Fall ist das ganze lediglich ein Mehrwertsteuer Problem. Aber auch das kann teuer werden.

Beste Vorgehensweise:

Deutsche WBK behalten.

Sich vor Einreise in die Schweiz ein Inf-3 Formular Eintrag besorgen. (Damit sind die Waffen in der EU versteuert).

Bei ERST-Einreise in die Schweiz Waffen als Umzugsgut anmelden. Bekommt mann einen Eintrag und die Waffen sind damit auch in der CH versteuert.

Alle Papiere binden lassen als handliches Buch mitführen und das hohe Lied eines Zollfreien Europas singen :)

Gruss
Schnepfe
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von fuhrmann:

Standort Solothurn würde erklären, dass Ihr gleich eine Aufenthaltsbewilligung Typ B erhaltet? Da ist aber der Schwarzwald doch ein Stückchen entfernt. Wer z.B. in Basel eine Stelle findet, muss normalerweise in DE wohnen, Grenzgänger.
[/QB]<HR></BLOCKQUOTE>

Grüzi Fuhrmann,

seit 1.Juli 2002 nicht mehr. Jetzt gibt es ein Abkommen mit der EU, wonach du problemlos in die CH übersiedeln kannst. Brauchst übrigens nicht 'mal eine Stelle in der Schweiz zu haben. Ich arbeite z.B. in Liechtenstein und bin letzten Oktober in den Kanton SG gezogen - als sogenannt "erwerbslose Person". Einkommens- oder Vermögensnachweis reicht.

Gruss

kwagga
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von kwagga:


Ich arbeite z.B. in Liechtenstein...

kwagga
<HR></BLOCKQUOTE>

Lass mich Raten Du stellst Briefkästen her und bleichst Zahlungsmittel
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Ne im Ernst. Interssante Neuinformation.

Gruss
Schnepfe
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von kwagga:


Grüzi Fuhrmann,

seit 1.Juli 2002 nicht mehr. Jetzt gibt es ein Abkommen mit der EU, wonach du problemlos in die CH übersiedeln kannst.
<HR></BLOCKQUOTE>

kwagga,

... aha, habe ich wohl verpasst. Aber gut zu wissen, danke.
Mit dem "Grüezi" machst Du mir eigentlich keine spezielle Freude, da bleibe ich stur. Und im Wallis z.B. kommst Du gar nicht gut an damit.

Servus,
Fuhrmann
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Schnepfe:


Lass mich Raten Du stellst Briefkästen her und bleichst Zahlungsmittel
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<HR></BLOCKQUOTE>

Nee - ich kümmere mich um's trocknen und stelle die Persilscheine aus...
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@fuhrmann

also französisch lerne ich wegen dir jetzt nicht!!! Da bin _ich_ stur!
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Aber ich kenne das Problem mit der francophonen Schweiz. Unsere Muttergesellschaft sitzt in Lausanne - Firmensprache ist jedoch Englisch.

In diesem Falle grüsse ich 'mal mitr einem standesgemässen Waidmannsheil.
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kwagga
 
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kwagga,

nur um das abzuschliessen:
das Oberwallis ist deutschsprachig - im weiteren Sinne...
Und deutlich separatistisch, alles was von Norden kommt ist "Uesserschwiizer" oder "es Grüezi", ergo suspekt.

Gruss und Weidmannsheil,
Fuhrman
 

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