Wo ist offiziell Notzeit deklariert NRW und Rhld-Pfalz

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Hallo zusammen,

ich brauchte mal kurzfristig ein paar Infos.

wo ist in NRW und Rhld- Palz ( hier speziell Eifelgebiet) offiziell Notzeit erklärt und wie sind die tatsächlichen Schneeverhältnisse dort jeweils?

Bei uns ( Rotwildkern, aber natürlich auch Sauen und Rehwild) ist derzeit bei 70-100 cm Schnee, + teils ernorme Verwehungen und mehrere Schichten Harsch immer noch keine offizielle Notzeit erklärt.
 
A

anonym

Guest
ich habe heute mit der UJB telefoniert, das Ergebnis war der Hammer.

1.) Sie sollen pro Jahr mindestens 2 revierübergreifende DJ abhalten.
Dem muss ich noch nachgehen.

2.) erneuter Verweis auf meine Frage nach der Einschätzung der derzeitigen Witterungsbedingungen. Antwort: Das ist Ihr Problem, von uns aus gibt es da keine Bedenken.

Geil - oder? Die UJB als Wildculler.
 
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Halt Dich einfach raus.

Ich erwarte nicht dass Du begreifst was dieser frühe und heftige Winter fürs Schalenwild bedeutet.
 
A

anonym

Guest
Füttern ist auch gut - heute Anruf bei mir, angeblich sind in zwei Revieren tote Frilis gefunden worden. :roll: :roll: :oops:
 
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Discovery schrieb:
Halt Dich einfach raus.

Ich erwarte nicht dass Du begreifst was dieser frühe und heftige Winter fürs Schalenwild bedeutet.
Ich schrieb das völlig wertneutral zur Klarstellung. Weil das Thema drohte dahingehend abzudriften, ob man jetzt noch DJ abhält.
Von Dir erwartete ich allerdings, dass Du das begreifst. Na ja...
 
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frodo schrieb:
Discovery schrieb:
Halt Dich einfach raus.

Ich erwarte nicht dass Du begreifst was dieser frühe und heftige Winter fürs Schalenwild bedeutet.
Ich schrieb das völlig wertneutral zur Klarstellung. Weil das Thema drohte dahingehend abzudriften, ob man jetzt noch DJ abhält.
Von Dir erwartete ich allerdings, dass Du das begreifst. Na ja...

Lieber Frodo,

Notzeitt bedeutet Einstellung der Jagd und Pflicht zur Wildfütterung. Eigentlich sollte dass einem Jäger klar sein.

Notzeit erlaubt dem Hochwildrevier hier eben das, was jeder Niederwildjäger seinen Hasen, Hähnen, Hühnern und sonstigem Wild jederzeit und ohne Strafe zukommen lassen darf.

Nämlich Hilfe wenns drauf ankommt.

Warum fragst Du also ?


Halt Dich einfach raus.
 
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heißt es nicht in § 25 Abs. 1 LJG, der JAberechtigte ist verpflichtet bei witterungs- oder katastropenbedingten Äsungsmangel, insbesondere bei vereister oder hoher Schneelage.... für eine angemessene Wildfütterung zu sorgen.

Für Rotwild in den Mittelgebirgslagen kann unterstellt werden, dass in der Zeit der erlaubten Winterfütterung vom 1.12 bis zum 31.3. regelmäßig Notzeit gegeben ist.

oder bin ich da jetzt auf dem falschen Trampelpfad.
 
A

anonym

Guest
Ob offiziell eine Notzeit deklariert wird, ist doch mit einem kurzen Anruf geklärt.
 
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Um mal von dem albernen Gezänk wegzukommen und die Eingangsfrage zu beantworten:

Der LK Bernkastel-Wittlich hat Notzeit erklärt und Fütterung erlaubt

WH
TicTac
 
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Eben nicht wenn man wissen möchte wo bereits Notzeit deklariert ist.

Als JAB kann ich erwarten von der zuständigen UJB umgehend informiert zu werden.
 
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TicTac schrieb:
Um mal von dem albernen Gezänk wegzukommen und die Eingangsfrage zu beantworten:

Der LK Bernkastel-Wittlich hat Notzeit erklärt und Fütterung erlaubt

WH
TicTac

Wenigstens einer... Danke. Wie ist die Schneehöhe bei Euch und wie hoch ist die Höhenlage in Euem Kreis maximal ?
 
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TicTac schrieb:
Um mal von dem albernen Gezänk wegzukommen und die Eingangsfrage zu beantworten:

Der LK Bernkastel-Wittlich hat Notzeit erklärt und Fütterung erlaubt

WH
TicTac

Habe ich gar nicht mitbekommen. Der Kreis Trier-Saarburg hat die Notzeit am Wochende ausgerufen. Fütterung mit Heu erlaubt und die noch anstehenden Drückjagden untersagt.

Bei uns rund um Bitburg ist die Schneehöhe gar nicht mal das Problem. So um die 15-20 cm. Leider ist aber unter der letzten Schneedecke (3-5 cm) eine Eisschicht von ca. 3-5 cm entstanden. Da kommt das Wild bei uns nicht mehr durch. Aus diesem Grund habe ich heute (Erlaubnis ist mir egal) mit der FÜTTERUNG begonnen und die Jagd bis auf weiteres komplett eingestellt.

Grüße
 
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Im Grunde genommen geht es Discovery in diesem Thread um 2 Punkte:
1. Wo wird Notzeit ausgerufen und damit die Jagd offiziell untersagt.
2. Darf gefüttert werden und mit was darf gefüttert werden. (Mir ist
keine Rübenfuttererlaubnis in irgendeinem Hegering in NRW bekannt)

In punkto Fütterung würde ich "Stuttgarter Verhältnisse" voll unterstreichen. Dort wo ich jage, steht das Wild jetzt in kniehohem oder noch höherem Schnee. Da wird irgendwann darauf gepfiffen, was in Düsseldorf am Rhein gesagt wird.

Mit gewissem Fingerspitzengefühl sollte vor Ort gehandelt werden!
 
A

anonym

Guest
Im Westerwaldkreis herrscht Notzeit auf einer Art freiwilligen Basis... Jagd ist erlaubt und ob gefüttert wird oder nicht, ist jedem Pächter selbst überlassen!
Wird nicht offiziell vorgeschrieben, wird aber auch nicht geahndet...

Kreis Altenkirchen keine Notzeit, erfahre ich aber sicher morgen
 

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