Das ist schön für dich. Dann schäum doch einfach weiter als wär es dein Hund gewesen.
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Ich lieeeebe dieses ständige platte "whataboutism" Gerufe.
Ich weiß nicht, ob Du Hundeführer bist, ich weiß aber ziemlich sicher, dass Du das Wesen dieser Diskussion vielleicht nicht ganz erfasst hast.
Der hier konkret diskutierte Vorfall, wie auch der im Kellerwald zeigen, dass wir offensichtlich Jagdscheininhaber in unseren Reihen haben, denen ich (!) die Eignung absprechen möchte, eine Waffe zu führen und denen ich auch weiterhin - so die Dinge so geschehen sind, wie sie beschrieben wurden - einen unterirdischen Charakter attestieren möchte.
Als Hundeführer wird mir in diesem Kontext sehr konkret vor Augen geführt, wie wenig ich offensichtlich davon ausgehen darf, meine Hunde auf einer Bewegungsjagd nur durch die Sauen, den Straßen-/ Bahnverkehr oder die Verkettung sehr unglücklicher Umstände gefährdet zu wissen. Das scheinbare charakterliche Setup des hier Beschriebenen bzw. die offensichtliche Ignoranz des Handelnden im Kellerwald, holen mich - mit Blick auf meine Hunde - emotional schon ab. Im Klartext heißt das, die Hunde sind eben nicht nur durch nicht/ bedingt beeinflussbare Infrastruktureinflüsse oder durch das bejagte Wild gefährdet, sondern auch durch das 'Mindset' Beteiligter, die sich selbst wohl als Jäger bezeichnen würden.
Wenn der eine oder andere dann hier, sehr emotionalisiert, verbal sein Mütchen kühlt, ist das sicher nicht sonderlich klug. Mir würde aber auch ausgesprochen viel daran liegen, die Genannten aussortieren zu können und sicherzustellen, dass ich denen (mit oder ohne meine Hunde) auf einer Jagd nicht begegne. Meine favorisierte Lösung wäre der behördliche Entzug der Legitimation, die Alternative dazu ein legaler Selbstreinigungseffekt der Jägerschaft der sich im vertretbaren Rahmen bewegt.
Aus meiner Sicht erscheint es nicht sonderlich klug, diesen Vorfall im Kontext des Jagdschutzes zu diskutieren. Wenn, wie beschrieben, der Hund in der direkten Nähe seines HFs auf ein bereits erlegtes Stück Wild 'losgeht' und der Begeher offensichtlich zweimal auf den Hund schießt, hat das nach meiner Bewertung weder (im Entferntesten) etwas mit Jagdschutz noch mit einem Notstand zu tun.
Wir werden hoffentlich erfahren, zu welcher Bewertung die Justiz in diesem Thema gekommen ist.
grosso