Welche Schießdizipline sind für Jäger bez. KW zulässig?

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wer kann sagen, welche szenarien auf dem schießstand mit der kurzwaffe jagdlich zulässig sind?

gibts da ein nachschlagwerk, einen gesetzestext oder ähnliches?

nur um es zu verdeutlichen hier die entsprechenden ansätze:

- ziehen aus dem holster?

- deutschuss

- schießen in bewegung?

- beschießen nur von zielscheiben oder wie im verteidigungschießen auch auf mannscheiben zulässig?

u.s.w.

mir gehts einfach darum abzuklären, was man als "jäger" für schießdizipline legal mit der kw auf dem schießstand üben/praktizieren darf.
 
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uihhh schrieb:
wer kann sagen, welche szenarien auf dem schießstand mit der kurzwaffe jagdlich zulässig sind?

Im Schießsport ist zunächst die Verwendung von Scheiben, die Menschen darstellen, unzulässig, § 15a Abs.1 WaffG.

Und zu beachten wäre noch das Verbot sog. "kampfmäßigen Schiessens" (§ 27 Abs. 7 WaffG). Das Schiessen auf Klappscheiben, in Bewegung, aus der Deckung, im Liegen, der Hocke etc mit Magazinwechsel und dem Ziehen aus dem Holster jedenfalls ist kein verbotenes "kampfmäßiges Schiessen", siehe etwa das unstrittig statthafte IPSC-Schießen.

Das wars schon!
 
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Beim jagdsportlichen Schießen werden die KW meines Wissens nach geholstert, somit sollte das zulässig sein.
 
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schon mal danke ... aber gibts das auch irgendwo nachzulesen, so daß man es schwarz auf weiß hat, was man jagdlich darf und was nicht?
 
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Wenn Du Rechtssicherheit suchst, frage Deinen Anwalt (mit Schwerpunkt Waffenrecht), Deine Behörde und den Standbetreiber.

U.H.U.
 
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Aus der DJV-Schießvorschrift:
...........
b) Fertigkeitsschießen: 2 Serien von je 5 Schüssen. Die Scheibe
erscheint 4 Sekunden nach der Frage: „Sind die Schützen fertig?“
zehnmal für je 4 Sekunden und ist jeweils mit einem Schuss zu
beschießen. Diese Übung erwartet der Schütze mit herabhängenden
Armen. Die Waffe befindet sich in einem untergeschnallten Futteral
oder in einem Futteral in einer Tasche der Bekleidung, wobei die Waffe
bei der ersten Tragweise und beim Tragen in der Innentasche mindestens
10 cm vom Jacken- bzw. Mantelrand überragt wird und die Jacke
bzw. der Mantel wie üblich in Gürtelhöhe an einem Punkt geschlossen
sein muss. Schießwesten werden als Jacken nicht zugelassen.
Beim Tragen in einer Außentasche der Bekleidung muss die Waffe vollständig
verdeckt sein. Andere Trageweisen sind nicht gestattet.
.......
 
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Und im Anhang sind die Musterscheiben abgebildet.

So wird z.B. in Unterdill auf dem Stand nach DJV-Richtlinien geschossen. Auch wenn ich da schon non anderen KW-Schützen sehr schwach angeredet worden bin, ob ich Waffenschein hätte, ich solle nicht durch die Schützenreihe ziehen usw. War einfach Trg mit der .22 für Fertrigkeitsschießen.
 
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haeschen schrieb:
uihhh schrieb:
wer kann sagen, welche szenarien auf dem schießstand mit der kurzwaffe jagdlich zulässig sind?

Hier mal ein passendes Fundstück aus dem Netz - meinst du sowas?
http://www.waidgeselle.de/jaegerschaft/ ... 3-2007.php

indirekt ... aber dennoch danke für den link ...

ich mußte lachen als ich die bilder gesehen habe, denn die erinnern mich eher an unser verteidigungschießen, als an jagdliches schießen, wobei ich immer schon gesagt habe, daß man seine kw am besten aus jeder lage heraus beherrschen sollte, denn nur dann ist man mit deren umgang sicher.
 

BCR

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Oder wenn man "etwas" mehr schiessen will, einen Verein suchen, den SuRT machen und IPSC schiessen.
IPSC macht mir persönlich viel mehr Spaß wie einfach nur stur Löcher zu stanzen... Stichwort reaktive Ziele wie Klappscheiben etc ;-)
 
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BCR schrieb:
Oder wenn man "etwas" mehr schiessen will, einen Verein suchen, den SuRT machen und IPSC schiessen.
IPSC macht mir persönlich viel mehr Spaß wie einfach nur stur Löcher zu stanzen... Stichwort reaktive Ziele wie Klappscheiben etc ;-)

100% deiner meinung herr nachbar ...
 
A

anonym

Guest
UHU! schrieb:
Wenn Du Rechtssicherheit suchst, frage Deinen Anwalt (mit Schwerpunkt Waffenrecht), Deine Behörde und den Standbetreiber.

Der Anwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht meint, dass Bimmelchen es schon völlig richtig dargestellt hat.

Carcano
 
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carcano schrieb:
UHU! schrieb:
Wenn Du Rechtssicherheit suchst, frage Deinen Anwalt (mit Schwerpunkt Waffenrecht), Deine Behörde und den Standbetreiber.

Der Anwalt mit Schwerpunkt Waffenrecht meint, dass Bimmelchen es schon völlig richtig dargestellt hat.

Carcano

oki danke ... also kein kampfmässiges schießen, war sowieso nicht angedacht. aber hast du mal extakte definitonen, wie kampfmässiges schießen von dir definiert wird? manche behaupten, daß das "nach vorne stürmen" oder "angreifen" schon kampfmässiges schießen wäre. ich persönlich kann daran nicht recht glauben, denn was ist z.b. für den fall, daß man angriffen wird, und um auszubrechen nach vorne stürmen muß?
 
G

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