Welche Rechte hat ein Hundesportler im Jagdgebiet in Bayern?

E

einsiedler

Guest
Hallo zusammen!

Ich bekenne mich gleich als "Nicht-Jäger", sage aber gleich dazu, daß ich beileibe kein Gegner bin!

Ich bin Hundesportler und um Streit bzw. Unannehmlichkeiten mit Jägern zu vermeiden, würde mich jetzt mal von fachlicher Seite interessieren, wie es rechtlich aussieht, wo ich mit meinen Hunde Fährten legen darf.

Wir brauchen das ganze Jahr über Trainingsmöglichkeiten in Saat, Wiese und Acker. Die Hunde sind selbstverständlich (zumindest für mich selbstverständlich) immer an der Leine und verrichten ihr "Geschäft" auch nicht mitten im Feld oder Wiese. Von der Seite unserer Landwirte aus, dürfen wir auf all ihrem Grund fährten gehen, jetzt interessiert mich nur noch die Seite der Jagdpächter (mit den meisten kommen wir gut aus, doch es gibt natürlich immer ein paar "schwarze Schafe" und denen gegenüber wäre es schon interessant, ob man deren sogenannten Argumenten auch glauben muß!).

Lieben Dank schon im Voraus für sachliche und fundierte Auskünfte (möglichst mit Vermerk, wo man das nachlesen kann!).

Grüße aus Bayern

Manuel
 
A

anonym

Guest
Ausgesprochen knifflige Frage: ganz genau für diesen Fall gibt es noch kein Gesetz. Ist natürlich unerträglich !
Könntest Dich nicht, solang wir Deutschen basteln, wegen Trainingslager bei ihm an den hier reinschauenden ganz lieben Hundefreund "Hürsch" wenden ?
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Zur Sache: wenn Du mit Einwilligung des Besitzers auf ungemähten Wiesen und Feldern rumhopsen darfst, dann würd mich das zwar wundern, aber wär schon ganz ganz wichtig.
Wenn Hunde und Führer im Rahmen ihrer Arbeit
- 1.) letztlich den Eindruck machen könnten, dem dortigen Wild nachzuspüren und es vielleicht sogar zu verfolgen - dann BIST Du mit Deinen Hunden auf der Jagd, das ist wie ein bissl schwanger sein. Wenn Jagd, dann formaljuristisch auch: Wilderei. Und das ist in Deutschland praktisch noch Kardinalsdelikt, da hört der Spaß auf, zieht Polizei sogar Deine Freundin ein !

2.) immer wieder die Jagd stören durch Legen von (Verleit-) Fährten, Wildleerarbeiten der abgearbeiteten Bezirke und häufigeres Auftauchen zur Jagdzeit - DANN ist das vorsätzliche Jagdstörung. Auch ein Vergehen, für das Ortstermine mit dem Amtsrichter folgen werden.

Mir kommt zwar jägerisch-paranoide grad so vor, als wolltest Du genau das: ein bissl jagdlich den Hund bearbeiten und ein bissl dort rumschauen, wo Dich die Jäger nicht mögen. Sei aber umso freundlicher gewarnt: das alles ist in Deutschland praktisch reflexartig STRAFBAR.
Zieh also ins glückliche Österreich, dort herrschen ganz einfache Sitten: entweder darfst Nachsuchen machn mit die Hundsfött bei die Schlumpschützn. Oder sie erschiessen Dir gleich Deine Köter, peitschen Dich nach Jaga-Scharia an Ort uns Stelle mit der Hundeleine aus !
So sieht`s also aus- Gruß! Martin

[ 07. April 2004: Beitrag editiert von: feuerlein ]
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von feuerlein:

Zieh also ins glückliche Österreich, dort herrschen ganz einfache Sitten: entweder darfst Nachsuchen machn mit die Hundsfött bei die Schlumpschützn. Oder sie erschiessen Dir gleich Deine Köter, peitschen Dich nach Jaga-Scharia an Ort uns Stelle mit der Hundeleine aus !
So sieht`s also aus- Gruß! Martin[/QB]<HR></BLOCKQUOTE>

Hi feuerlein,

wir Jäger hier im W&H Forum kennen ja deinen leicht skurillen Humor, aber hör auf damit, einen Nichtjäger mit solchem Schwachsinn zu verblöden!
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Hier in Österreich wird kein Fährtenhund an der Führleine!!! erschossen und kein Hundesportler ausgepeitscht!

Einsiedler: für Nachsuchen haben wir unsere eigenen Jagdhunde - wenn du als Hundesportler tatsächlich Fährten im Gelände legen willst und dir ein österreichischer Grundbesitzer das Betreten seiner Wiesen und Äcker erlaubt, dann wird sich hier in der Praxis kein Mensch darüber aufregen.

Mein Tipp: nimm bei einem ev. Österreichurlaub mit dem SVÖ
http://www.schaeferhund.at/

oder mit dem ÖRV:
http://www.hunde-oerv.at/

Kontakt auf, da erfährst du alle Möglichkeiten, deinen Hund zu trainieren.

Vergiss nicht, den Grundbesitzer zu fragen, sonst könnte es Besitzstörung werden...

Beste Grüsse von einen Hundeführer

Varminter
 
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17 Nov 2002
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215
Hallo Einsiedler,

ich vermute mal, dass Du einen Schutzhund ausbildest. So weit ich weiß, reicht die Zustimmung des Grundeigentümers, und da der Hund in diesem Falle kein Wild verfolgt, sondern "nur" Deine Fährte aufnimmt und ausarbeitet, ist es rechtlich m.E. kein Problem.
Das Hauptproblem ist die Beunruhigung, die Du und Dein Hund im Revier verursachen und während der Setz/Brutzeit sollten die Wiesen und Äcker für Dich tabu sein.

Ein klärendes Gespräch mit dem Revierinhaber hilft in solchen Fällen (hoffentlich) auch.

Jedenfalls hatte ich mit meinem Dt. Schäferhund nie Probleme mit den Revierinhabern oder den Bauern.

Gruß

paolo0
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von einsiedler:
Von der Seite unserer Landwirte aus, dürfen wir auf all ihrem Grund fährten gehen, jetzt interessiert mich nur noch die Seite der Jagdpächter (mit den meisten kommen wir gut aus, doch es gibt natürlich immer ein paar "schwarze Schafe" und denen gegenüber wäre es schon interessant, ob man deren sogenannten Argumenten auch glauben muß!).
Grüße aus Bayern

Manuel
<HR></BLOCKQUOTE>

Dir ist ja voll bewusst, daß Du die Interessen der Jäger tangieren wirst. Was mich nun so ein bissl stutzig machte: für Eure Zwecke reichten doch 250 ha - also EINE kleine Jagd? Weshalb musst dann so ganz genau wissen, was unfreundliche Jäger vielleicht wann sagen dürften? Willst grade in solchen Bezirken ganz nah an die Grenzen des noch Erlaubten?
- Ihr wollt einen ganzen Landkreis beunruhigen scheint mir!

Was ich oben gesagt habe, werdet Ihr dann so ähnlich von verschiedenen verärgerten Jägern vor Ort hören. Solange ihr mit dem jeweiligen Grundeigentümer während der Vegetationsperiode was abgesprochen habt, der Hund kein Wild verfolgt (denk an Bodenbrüter, auch hier könnt`s einen Aufhänger zum Ärger geben) und man Euch nicht regelmäßig die Jagd beeinträchtigend wahrnehmen kann (selbst mit dem "bösen Willen" des einzig zahlenden Naturnutzers)
ist Euer Unterfangen völlig LEGAL. Wurst, wie die Jäger schimpfen.
Aber treibt das im Land der Finsternis ! Nur nicht hier, knapp hinter der vorderösterreichischen Grenze in Ba-Wü. Bitte nicht in meiner Jagd, wofür ich 500 Euro pro Monat abliefre. Dort sprech ich nämlich sonst mit den Bauern und dann wär ganz schnell Sense !
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Will sagen: eine Horrorvorstellung für einen Jäger, daß noch paar Querfeldeinsucher mit möglichst vielen Hunden in seinen letzten Ecken Verstecken spielen sollten !
Sieh das doch auch mal von der Jägerseite, dann kannste loslegen.
Gruß, Martin
 
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29 Mai 2003
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140
Hallo Einsiedler,

beschreib doch einmal wozu diese Fährtenarbeit dient. Kann ich mir nicht recht was drunter vorstellen. Schutzhundausbildung wäre natürlich eine Idee, aber wen ein Schutzhund auf dem Acker suchen soll kann ich nicht ganz nachvollziehen. Die "Größenordnung" wäre auch noch ganz interessant, denn ob es den Landwirten gefällt ob Du durch Wiese und Saat trampelst wird sich auch noch zeigen müssen. Teilweise haben die auch seltsame Ansichten über Grundbesitz.
Wenn diese Fährtenarbeiten nicht zu unmöglichen Tageszeiten in die letzten Ecken des Revieres führen, sollte man eigentlich sich auch mit den Jägern einig werden. Klär das mit denen im Vorfeld und lass uns mal von den Reaktionen hören.
Gleich mit dem Gesetzbüchern vorzufahren ist eher die schlechtere Option. Allein die Naturschutzbestimmungen können einen in Erklärungsnot bringen, als Erholungssuchend ist das auch alles nicht zu verkaufen.
Die Frage ist natürlich auch ob Du Dir bewusst bist das Du wildlebende Tiere (egal ob nun Feldlerche oder Rotwild) beunruhigen wirst und nicht nur Eigentumsverhältnisse zu beachten hast. Wenn Du Mittags ab und zu mit Deinem Hund auf dem blankem Acker hinterm Dorf übst wird keiner was dagegen haben, in der Dämmerung noch durch die Hecken zu streifen sollte Dir eigentlich selber unangenehm sein.
Ach so, Vereinsmässig gilt das natürlich entsprechend für jeden Teilnehmer.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von feldwaldwiesen:
Hallo Einsiedler,

beschreib doch einmal wozu diese Fährtenarbeit dient. Kann ich mir nicht recht was drunter vorstellen. Schutzhundausbildung wäre natürlich eine Idee, aber wen ein Schutzhund auf dem Acker suchen soll kann ich nicht ganz nachvollziehen. Die "Größenordnung" wäre auch noch ganz interessant, denn ob es den Landwirten gefällt ob Du durch Wiese und Saat trampelst wird sich auch noch zeigen müssen. Teilweise haben die auch seltsame Ansichten über Grundbesitz.
Wenn diese Fährtenarbeiten nicht zu unmöglichen Tageszeiten in die letzten Ecken des Revieres führen, sollte man eigentlich sich auch mit den Jägern einig werden. Klär das mit denen im Vorfeld und lass uns mal von den Reaktionen hören.
Gleich mit dem Gesetzbüchern vorzufahren ist eher die schlechtere Option. Allein die Naturschutzbestimmungen können einen in Erklärungsnot bringen, als Erholungssuchend ist das auch alles nicht zu verkaufen.
Die Frage ist natürlich auch ob Du Dir bewusst bist das Du wildlebende Tiere (egal ob nun Feldlerche oder Rotwild) beunruhigen wirst und nicht nur Eigentumsverhältnisse zu beachten hast. Wenn Du Mittags ab und zu mit Deinem Hund auf dem blankem Acker hinterm Dorf übst wird keiner was dagegen haben, in der Dämmerung noch durch die Hecken zu streifen sollte Dir eigentlich selber unangenehm sein.
Ach so, Vereinsmässig gilt das natürlich entsprechend für jeden Teilnehmer.
<HR></BLOCKQUOTE>


Hi Folks,
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dabei werden zuerst vom MENSCHEN Trittfährten gelegt, die zwischen 100 und bis zu 1.000Meter lang sein können, div. Winkel haben.

Der Hund soll diese Fährte folgen wie ein Schweißhund auch und dabei verschiedene auf der Fährte placierte Gegenstände (alte Socken zb.) verweisen oder aufnehmen.

Das habe ich früher mit einer Brandlbracke probiert, ist auch mit Jagdhunden machbar.

Gearbeitet wird meist am Morgen - früher Vormittag, da in der Früh die Arbeit mangels Sonnenhitze leichter für Hund ist.

Um euch zu beruhigen, Hunde, die für diese Arbeit ausgebildet sind, sind meist schon sehr gehorsame Gebrauchshunde, nicht zu vergleichen mit den ungezogenen Mistviechern gewisser Tierfreunde.
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Diese Fährtenarbeiten sind entweder ein Teilprüfungsbereich der Schutzhundprüfung oder eine eigenständige Fährtenprüfung, wobei verschiedene Prüfungsgrade erreicht werden können.

Da so ein Hund auch nicht jeden Tag 50 Fährten macht, es nicht so viele Fährtenhundeführer gibt, ist die Belastung der Reviere sowieso moderat.
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Die Hundebesitzer sind sowieso interessiert, Flächen ohne Wild zu finden, damit der Hund die Suche nicht durch Ablenkung versaut.

Bedenkt bitte, das Hunde der Bergrettung, Trümmersuchhunde, der Rettungshundebrigade genauso Ausbildung brauchen wie Jagdhunde.

Die Mitglieder dieser Rettungsdienste müssen ihre Hunde ja auch irgendwo kaufen und diese Prüfungen geben einen gewissen Überblick über den Leistungsstand eines Zuchtzwingers.

So ganz nebenbei: ernsthafte Hundeführer haben immer mehr Schwierigkeiten, gebrauchshundfähige Schäferhundwelpen zu finden - Kommisar Rex ist bald die Ausnahme, da Profis auf andere Rassen umsteigen.

Wer mehr über diese Ausbildung wissen will, sollte +sniper+ fragen, der seine Steirische Rauhhaarbracke bei der Österreichischen Bergrettung als Lawinenhund verwendet.

Dieses Prachtstück von Hund lässt sich sogar seelenruhig vom Hubschrauber abseilen, eine Angelegenheit, wo sich viele der anwesenen Flachland-Foristis möglichweise die Unterhose braun kolorieren würden...
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Beste Grüsse

Varminter

[ 08. April 2004: Beitrag editiert von: Varminter ]
 
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Bravo Varminter, ein sehr gutes, klärendes Posting!


<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR> Original erstellt von Varminter:
[QB]
...Bedenkt bitte, das Hunde der Bergrettung, Trümmersuchhunde, der Rettungshundebrigade genauso Ausbildung brauchen wie Jagdhunde...

<HR></BLOCKQUOTE>
Ob dafür von den JÄgern Verständnis aufgebracht wird?
 
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Kann nur aus eigener Erfahrung sprechen, also keine Rechtsauskunft. Bei uns hat ein ortsansässiger Hundemann nachgefragt, ob er , das Einverständniss der Grundeigentümer vorausgesetzt und entsprechend der Vegetationszeit (abgemähte Wiesen), seine beiden Schäferhunde ausbilden kann (Fährtenausbildung). Ist ja nichts dagegen einzuwenden. Aber: So 2-3 mal im Jahr tauchen dann er und seine Vereinskollegen in Stärken von bis zu 20 Leuten und ca. 10 Hunden am Sonntagmorgen auf, bringen Stühle und Tische mit und legen zig Fährten um Prüfungen abzuhalten. Und das nicht nur auf Wiesen, sonder auch auf bereits eingesähten Äckern. Das führt schlagartig zu Verdruss und Ärger. Fazit: die Vereine sind unbelehrbar und somit nirgends gern gesehen. Auch die Bauern sind mittlerweile sauer. Es gibt also nicht nur bei Jägern schwarze Schafe (gell Einsiedler
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)

Ein Schäferhund selbst kann nicht zur Jagdhundeausbildung herangezogen werden, da er nicht einer Jagdhunderasse angehört.

Als wir vom Teckelclub unsere Hunde ausbildeten, hatten wir mit Staatsforst einen regelrechten Vertrag ausgehandelt. Dieser regelte genau die Zugangszeiten und Örtlichkeiten die wir nutzen durften. Weiterhin musste eine "Versicherung" nachgewiesen werden, die für etwaige Schäden aufkommen würde
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. auch die Auto-Kennzeichen und die Namen der Hundehalter mussten dem Staatsforst mitgeteilt werden.

Nach diesem Aufwand ist es dann nicht verwunderlich, dass man gegenüber den SH-Vereinen einen Groll hat, da man sehr oft bei Diskussionen hört: "Wir bezahlen Hundesteuer und dann dürfen wirs halt". Wenn es wirklich um Schutzhunde ginge (wie bereits beschrieben) käme man ja hin. Aber nicht bei Selbstdarstellern die ihr Ego aufpolieren auf Kosten der Hunde.

Waihei
Saarjäger
 
E

einsiedler

Guest
Guten Morgen!

Wie ich schon befürchtet hatte, herrscht großes Unwissen über unsere Arbeit als Sportler mit unseren Fährtenhunden:

1. Unsere Hunde werden ausschließlich auf menschliche, selbst getretene Fährten trainiert.

2. Unseren Hunden ist es absolut untersagt, auch nur nach Wild zu gucken, das bedeutet bei Prüfungen Punkteabzug, bzw. falls der Hund nachsetzen möchte, Prüfung nicht bestanden.

3. Wir trainieren nicht während der üblichen Jagdzeiten (bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege) sonder meist zwischen 7.00 und 19.00, auf alle Fälle weit von der Dämmerung entfernt.

4. Wir üben alle unsere Hobbies aus, Jagd ist genauso ein Hobbie wie Hundesport.
 
Registriert
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von einsiedler:
....Jagd ist genauso ein Hobbie wie Hundesport.....<HR></BLOCKQUOTE>#

Jehova???
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Waldmops:
#

Jehova???
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<HR></BLOCKQUOTE>

Bloss nicht!
Wie soll er die Insider-Witzchen kennen?
Und eigentlich hat er ja auch recht, mindestens teilweise.

Fuhrmann
 
Registriert
18 Jul 2001
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von einsiedler:
[QB]

3. Wir trainieren nicht während der üblichen Jagdzeiten (bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege) sonder meist zwischen 7.00 und 19.00, auf alle Fälle weit von der Dämmerung entfernt.
QB]<HR></BLOCKQUOTE>

Jagdzeit ist (jedenfalls bei uns) dann, wenn der Jäger im Revier ist.
Ich jage doch nicht nach der Uhr
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E

einsiedler

Guest
Ich finde es eigentlich sehr schade, wenn man höflich und ehrlich auf andere zugeht, gleich so Kommentare wie "Köter abschießen" gesagt bekommt.

Wie gesagt, mit 8 von 10 Jägern kommen wir sehr gut aus und es gibt nie Probleme, und für die anderen beiden brauche ich halt fundiertes Wissen und nicht nur Halbwahrheiten. Ach ja, bei uns liegen die Jagdgebiete teilweise seeehr nahe zusammen und es gibt auch viele (ich sag jetzt mal als Jägerlaie) Beisitzer, die mit uns "konfrontiert" werden.

Und auch wenn es viele nicht glauben, die Landwirte haben wirklich nichts dagegen, wenn man mal ne kleine (!) Fährte in ihren Grund legt, vorausgesetzt man fragt vorher!

Ich frage ja hier nicht um Auskünfte, um Ärger zu machen, sondern um ihn zu vermeiden.

Also wie gesagt, ich wäre um ein paar Gesetzestexte dankbar, wo ich die eindeutigen Regelungen nachlesen kann (oder weiß die etwa selber keiner???
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)

nullUnd über die schwarzen Schafe bei den Hundehaltern brauchen wir nicht zu diskutieren, die sind den meisten Hundesportlern mindestens so ein Dorn im Auge wie den Jägern!!!
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E

einsiedler

Guest
@ Mike B!

Ist schon klar, aber die Jäger bei uns (die "Guten"
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) haben mit uns besprochen, daß wir ca. 1 Stunde zur Dämmerung (sei es morgen oder abend) Abstand halten sollten, weil da die Hauptansitzzeit wäre.

Man muß sich doch irgendwie arrangieren können?
 

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