<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Franziska:
@ Carcano
Lieb von Dir, Danke!<HR></BLOCKQUOTE>
Sowieso ;-}
Mittlerweile liegt der verkündete Gesetzestext ja nun auch allgemein vor. Vorteil für *alle* Jäger (auch die jungen) ist, daß das Erfordernis des sogenannte "Psychotests" für sie nicht gilt. So geregelt in § 58 Abs. 9 S. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 S. 1 WaffG.
Jugendliche Jäger erhalten im Regelfall keine neuen waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr, bis sie 18 sind (so § 13 Abs. 7 S. 1; Ausnahmen nach der allgemeinen Norm des § 3 Abs. 3 im Einzelfall möglich); vor dem 1.4.2003 schon erteilte Erlaubnisse gelten aber fort (§ 58 Abs. 1). Jugendjagdscheininhaber dürfen Waffen und Munition temporär (für die Dauer der Jagd oder des Trainingsschießens etc. pp.) erwerben, besitzen und führen (§ 13 Abs. 7 S. 2).
Carcano
[ 19. Oktober 2002: Beitrag editiert von: carcano ]