Welche Einschränkungen bei Jugendjagdschein?

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Kann mir jemand die Einschränkungen bei Besitz eines Jugendjagdscheines nach den neuen Gesetzesänderungen nennen?
Wäre sehr dankbar!!
WH!
Franziska

[ 10. Oktober 2002: Beitrag editiert von: Franziska ]
 
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Das neue Waffengesetz stand noch nicht im Bundesgesetzblatt, deshalb habe ich (wir) letzlich noch keine Ahnung.
 
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Trotzdem Danke.
Ich dachte es gäbe schon eine Zusammenfassung und ich könnte sie irgendwo nachlesen oder so.
Möchte den Schein, wo ich ihn endlich habe möglichst auch behalten, darum frage ich...
 
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Naja so schnell ist der Schein auch nicht weg. Da mußt du schon einiges anstellen. Außerdem wo kein Kläger auch kein Richter.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von boarhunter:
Naja so schnell ist der Schein auch nicht weg. Da mußt du schon einiges anstellen. Außerdem wo kein Kläger auch kein Richter.<HR></BLOCKQUOTE>

Da hast Du wohl rech, aber sicher ist sicher!
Gute Nacht!
 
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Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird du dir bis zu deinem 18. Geburtstag keine Waffe mehr kaufen können. Wenn du schon vorher kaufst, kann man sie dir aber auch nicht mehr abnehmen.
 
A

anonym

Guest
Franziska:
morgen bin ich wieder im Büro, dann schlage ich die Bestimmungen nach. Den Gesetzestext habe ich nicht hier zu Hause.

Gruß, Carcano
 
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@ Lupus
Wie ist es aber mit dem Führen einer erworbenen Waffe? Habe eine Flinte(s. Foto Buke) eingetragen bei meinem Vater. Kann ich das noch ändern?

@ Carcano
Lieb von Dir, Danke!
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Franziska:
[QB
@ Carcano
Lieb von Dir, Danke![/QB]<HR></BLOCKQUOTE>

Wie ? Carcano und lieb ?

Seid wann ist:

ein Elefant federleicht ?
ein Chow-Chow rotzüngig ?
ein Eisbär schwarz ?
...
icon_biggrin.gif
 
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Hallo Franziska! So mal eben aus dem Ärmel fällt mir ein, dass Du vor dem 18. Geburtstag nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen darfst und die Jagd überhaupt nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten (Schlimmes Wort, Deutsch ist nicht immer schön.)ausüben darfst.Wenn Vater oder Mutter bei der Jagd nicht dabei ist, muss ein volljähriger Jäger schriftlich von Deinen Eltern beauftragt sein. Das Schrifterfordernis entfällt, wenn der andere Jäger von der unteren Jagdbehörde bestätigter Jagdaufseher ist. In Deinem ersten Jagdjahr wünsche ich Dir besonders guten Anlauf. Horüdho!
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von jagdhündin 2:


LACH!
Aber er hat sich auch noch nicht wieder gemeldet...
<HR></BLOCKQUOTE>

Entschuldigt bitte, aber das war ich mit dem Posting nur falsch angemeldet!
icon_rolleyes.gif
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Ruedemann:
Hallo Franziska! So mal eben aus dem Ärmel fällt mir ein, dass Du vor dem 18. Geburtstag nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen darfst <HR></BLOCKQUOTE>

Mann kann natürlich in einiger Entfernung zur Gesellschaftsjagd einen geruhsamen Einzelansitz durchführen - Fernwechsel besetzen. Das ist so ein wenig Gummibandparagraph finde ich.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Franziska:
@ Carcano
Lieb von Dir, Danke!
<HR></BLOCKQUOTE>

Sowieso ;-}
Mittlerweile liegt der verkündete Gesetzestext ja nun auch allgemein vor. Vorteil für *alle* Jäger (auch die jungen) ist, daß das Erfordernis des sogenannte "Psychotests" für sie nicht gilt. So geregelt in § 58 Abs. 9 S. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 S. 1 WaffG.

Jugendliche Jäger erhalten im Regelfall keine neuen waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr, bis sie 18 sind (so § 13 Abs. 7 S. 1; Ausnahmen nach der allgemeinen Norm des § 3 Abs. 3 im Einzelfall möglich); vor dem 1.4.2003 schon erteilte Erlaubnisse gelten aber fort (§ 58 Abs. 1). Jugendjagdscheininhaber dürfen Waffen und Munition temporär (für die Dauer der Jagd oder des Trainingsschießens etc. pp.) erwerben, besitzen und führen (§ 13 Abs. 7 S. 2).

Carcano

[ 19. Oktober 2002: Beitrag editiert von: carcano ]
 
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Vielen Dank Carcano!
Heißt das jetzt, das eine von mir erworbene Waffe nur zur Zeit der Jagdausübung oder auf dem Schießstand wirklich mir gehört?
icon_confused.gif

Es ist doch aber auch nicht möglich für einen Jugendjagdscheininhaber eine WBK auszustellen, oder doch?
Wie ist das zu verstehen mit der bis 2003 ausgestellten Erlaubnis?
Gruß Franziska
 

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