WBK und Europäischer Feuerwaffenpass

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Hallo zusammen

Eine kurze Frage an die Wissenden unter Euch:
Mein Vater hat ein zwei Waffen mit Wechselsystemen, welche ich gerne in einen auf mich lautenden Feuerwaffenpass eintragen lassen möchte. Die Waffen stehen nur in der WBK meines Vaters, nicht jedoch in meiner.
Gibt es da Probleme? Muss ich dies Waffen auch zusätzlich in meine WBK eintragen lassen, oder ist dass nicht zwingend notwendig?
Danke schon mal für Eure Antworten.

Saubart
 
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@ Muck

Ich wollte die Waffen eigentlich ständig im FWP eingetragen haben. Durch die "Leihe" hätte ich doch wahrscheinlich ein zeitliche Begrenzung drin - oder?
Und wenn ich sie länger als eine gewisse Zeit leihe, komme ich doch m.E. in die Verantwortung sie in meine WBK eintragen zu lassen.

Hat noch jemand irgendwelche Ideen oder Erfahrungen?

Saubart
 
A

anonym

Guest
Hallo
Soviel ich weiss hat der EU Feuerwaffenpaß eh nur eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Habs aber nur wo im Internet gelesen, nict von offizieller Seite.
Zum Thema: Ich würde ( und ich glaube nur dass ist Möglich ) mir nur Waffen die auch in meiner WBK stehen eintragen lassen.
Sonst hat man noch ein zusätzliches Stück Papier ( beglaubigter Leihvertrag ) mit dabei.Und ausserdem müsste man ja auch ( zumindest in CZ ) die original WBK des Eigentümers mitnehmen , da die Tschechen zum EU Feuerwaffenpaß auch die original WBK und ( bei Jagdeinladung ) die notariell geglaubigte Jagdeinladung sehen wollen.
Und ausserdem müssen die Waffen an der Grenze/Flughafen sofort ohne Aufforderung angemeldet werden ! Und wenn der/die Name/n auf den Papieren andere sind, als die der Person/en kann es zu Komplikationen kommen (die man ja nicht will)
Fazit:
eigene Waffe, eigenen WBK , eigener EU Feuerwaffenpaß, sowie weitere Papiere im Original wie beglaubigte Jagdeinladung oder Einladung zu einer Schiessveranstaltung ( Sport ).
Und ausserdem noch aufpassen :
In manchen Ländern gibt es Beschränkungen bezüglich Halbautomaten, Kaliber ( Militärkaliber wie 308 u. 30/06 )sowie Kurzwaffen und Munition allgemein.
Also: erst informieren ( schriftlich geben lassen ) bevor man an der Grenze ein langes Gesicht macht , wenn einem die Einreise verweigert wird.
Hoffe ich hab euch weitergeholfen

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@saubart

Mach eine Leihvertrag mit deinem Vater im Sinne des § 12 WaffG (siehe auch Schriftform - § 38 Nr. 1e WaffG) und gehe zu deiner Waffen-Behörde und beantrage einen EU-FWP in dem für die Zeit der Leihe die gewünschte Waffe eingetragen wird.
Teil uns dann bitte auch mit, was deine Behörde davon hält.
 
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Hi,

40 passt!Jede Änderung kostet dann 10,25 €
Und das Ding hat nur 10 Positionen!Guck dir das Kleingedruckte im Beiblatt genau an!

Weihei Björn
 
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Stimmt - meiner ist gerade fertig und gat mich um die 40 Euro gekostet. Allerdings wolle auch ich eine Waffe meines Vaters eintragen lassen, und mein Sachbearbeiter meinte, das ginge nicht - es könnten nur Waffen eingetragen werden, die auf meiner WBK stehen. Diese Information mag falsch sein, aber sie war für mich natürlich bindend, da eben Meinung meines Sachbearbeiters...
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Nun gut, nun steht betreffende Waffe eben auf meiner WBK - für eine sich die erste eigene Ausrüdtung noch zusammensuchende Jägerin auch ein Schritt in die richtige Richtung
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Also, im Zweifelsfall kommt's eh auf den jeweiligen Sachbearbeiter an - einfach mal anrufen.
 
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Hallo,

hat vielleicht jemand eine Ahnung, was soe ien europäischer Feuerpass an Gebühren kostet. In unserer Bananenrepublik ist der wohl bestimmt nicht umsonst.

Danke, bis bald
 
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Hallo,
benötigt man einem europäischen Feuerpass um im Ausland Munition zu erwerben, hier denke ich an Schrotpatronen aus Italien oder sind dafür wieder andere kostenpflichtige Papiere erforderlich?

bis bald
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Maxi:
Hallo,
benötigt man einem europäischen Feuerpass um im Ausland Munition zu erwerben, hier denke ich an Schrotpatronen aus Italien oder sind dafür wieder andere kostenpflichtige Papiere erforderlich?

bis bald
<HR></BLOCKQUOTE>

Sofern die italienischen Gesetze den MunVerkauf an Ausländer erlauben, brauchst Du keine gesonderten Papiere. Andernfalls die Erlaubnis des jeweiligen Landes. Das hat mit Feuerwaffenpässen nichts zu tun, wie deren Name ja auch schon sagt. Sie erleichtern -angeblich- lediglich den Reiseverkehr (sollten sie nämlich ursprünglich), aber nicht den Erwerb von Knallzeugs im Ausland.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Maxi:
Hallo,
benötigt man einem europäischen Feuerpass um im Ausland Munition zu erwerben, hier denke ich an Schrotpatronen aus Italien oder sind dafür wieder andere kostenpflichtige Papiere erforderlich?

bis bald
<HR></BLOCKQUOTE>

Dafür sind andere kostenpflichtige Papiere, die sogenannten Geldscheine erforderlich.

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Maxi:
Hallo,
benötigt man einem europäischen Feuerpass um im Ausland Munition zu erwerben, hier denke ich an Schrotpatronen aus Italien oder sind dafür wieder andere kostenpflichtige Papiere erforderlich? bis bald
<HR></BLOCKQUOTE>
Da Du nach dem Mun.-Erwerb durch 'F', 'CH', oder durch 'A' fahren mußt, solltest Du auch die entsprechenden Gesetze und Verordnungen beachten, die für den Transport der Mun.-Menge gültig sind.
 
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@ maxi

du brauchst eine Erlaubnis nach § 29 WaffG.
Für die Durchfuhr durch Österreich ggf. auch noch ein österreichisches Papierl und evtl. für die Ausfuhr noch etwas von den Italienern. Viel Spaß.

[ 04. August 2004: Beitrag editiert von: Muck ]
 
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18 Jun 2004
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Danke,
dann bestell ich doch lieber bei Frankonia oder sonstwo in Deutschland.
In Italien mach ich dann wohl doch nur Urlaub

[ 04. August 2004: Beitrag editiert von: Maxi ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Muck:
@ maxi

du brauchst eine Erlaubnis nach § 29 WaffG.
.....
[ 04. August 2004: Beitrag editiert von: Muck ]
<HR></BLOCKQUOTE>

Unsinn.
 

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