WBK in Gefahr ????

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Palle89

Guest
Hallo und guten Tag,
ich habe mal eine kleine Rechtsfrage:

Ich habe seit anfang diesen Jahres die Jägerprüfung bestanden und auch seit dem 20.05.2009 einen gültigen 3-Jahres Jagdschein. Ich bin zur Zeit in der Ausbildung und heute ist ein sehr unangenehmer Vorfall passiert:

Ich hatte Berufsschule und wurde auf einmal von meinem Klassenlehrer vor die Türe zitiert.... von dort aus ging es dann in einen Nebenraum wo bereits ein Polizeibeamter auf mich wartete. Dieser Polizeibeamte führte mit mir ein "Präventionsgespräch" (in Anspielung auf den Amoklauf von Winnenden...). So wie er sich ausgedrückt hatte, muss wohl irgendein "netter" Kollege sich anscheinend angeblich (grundlos) "bedroht" fühlen, jedoch ohne jegliche Grundlage..... Das heißt ich bin nicht angezeigt worden oder ähnliches, aber irgendjemand muss wohl die freundlichen Herren von der Polizei darauf "aufmerksam" gemacht haben, das ich wohl ein "Counterstrike-Spieler" wäre und auchnoch Jäger (und dadurch potentiell gefährlich)....

Ich habe mir in meinem ganzen Leben NIEMALS irgendetwas zu Schulden gekommen lassen.... noch nichteinmal falsch geparkt!

Der Polizist meinte, dass die durchführung des Präventionsgesprächs vermerkt und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird..... aber da ja kein Rechtsbruch vorliegt können die mir doch nichts oder??

Ich möchte in nächster Zeit auch eine WBK für eine Fangschusswaffe beantragen. Könnte mir diese durch den Vermerk oder sonst irgendwie werwehrt werden?

Muss ich einen Anwalt einschalten?

Ich bin ziemlich verwirrt!

Danke im Vorraus
 
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Hast Du Rechtsschutz? Anwalt!!!

Mal prüfen in wie weit man gegen denjenigen der Dich da angezeigt hat ebenfalls Anzeige erstatten kann.
 
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Palle89 schrieb:
Hallo und guten Tag,
ich habe mal eine kleine Rechtsfrage:

Ich habe seit anfang diesen Jahres die Jägerprüfung bestanden und auch seit dem 20.05.2009 einen gültigen 3-Jahres Jagdschein. (...)

Ich möchte in nächster Zeit auch eine WBK für eine Fangschusswaffe beantragen.

Darf ich einige grundsätzliche Fragen stellen:

Du hast also noch gar keine einzige Waffe, sonst hättest Du ja schon eine WBK?! Warum wird dann ein solches Gespräch geführt, Du kannst ja sozusagen noch gar nicht Amok laufen, da Dir das Handwerkszeug fehlt.

Und warum willst Du als allererstes eine Fangschußwaffe kaufen, wenn Du noch gar kein Jagdgewehr hast?
 
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Palle89 schrieb:
Muss ich einen Anwalt einschalten?

Also ich würde mich bei so einem Vorfall mit allen rechtlichen Mitteln gegen dubiose Unterstellungen und etwaige behördliche Verfolgungen wehren.
 
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Also ganz klar !! Sei nicht dumm nimm Dir einen Anwalt.
:!: Der fordert Akteneinsicht an und dann weißt Du wer dich angeschwärzt hat.
Wenn das wirklich grundlos geschehen ist mit aller nötigen Härte dagegen vorgehen: sprich Anzeige wegen Verleumdung und Rufschädigung, gegebenfalls noch auf Schmerzensgeld plädieren :evil:

Mit solchen Sachen ist nicht zu spaßen, selbstverständlich werden solche Sachen gespeichert und gegebenfalls gegen Dich verwendet wenn es benötigt wird.
Man würde sich wundern was alles bei der Polizei gespeichert wird: Anfahrt wegen Ruhestörungen auch wenn unbegründet, Anrufe der Personen auch wenn man NUR etwas meldet, Verkehrsübertretungen usw.

Also nimm Dir einen Anwalt !!
Toni
 
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Palle89

Guest
Das Problem ist, das ich nicht rechtschutz versichert bin und wenn ich jetzt eine beantrage und dann sofort benutze geht das doch nicht oder? Eine Fangschusswaffe möchte ich beantragen, da ich so wie es aussieht alles zusammen im "Packet" kaufe. Ausserdem muss ich nochmals betonen das ich nicht "angezeigt" worden bin (also auch keine "Befragung" mit Protokoll), sondern das dies nach Angabe des Polizisten lediglich ein "soziales Beratungs- / Präventionsgespräch" war, was nach seinen Angaben auch keinerlei auswirkung aufs Führungszeugniss oder ähnliches hätte...... Nur bin mir eben total unsicher!
 
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Tja,

willkommen auf dem beschlichenen Weg zum Polizei- und Überwachungsstaat :roll: :twisted:

Ich bin ja weißgott kein SChwarzmaler, aber hättest Du die Story noch vor 10 Jahren jemanden erzählt, der hätte geglaubt, Du erzähltest von irgendeiner abgewrakten Kommunisten-Diktatur oder von einem sonstigen Willkür-Regime.
Ist echt der Hammer!
Denunziantentum ist der höchste Wert der Deutschen Volksseele im 21. Jahrhundert, wie es scheint!

Zum Fall: Ich würde -und ich tue das beileibe nicht oft- Rechtsbeistand aufsuchen. Sowohl, um Einsicht in die Akte und das Prozedere / die Rechtmässigkeit dieses "Präventionsgespräches" zu klären und zum anderen, um dem "Hinweisgeber" mal auf den Zahn fühlen zu lassen. Ist für mich ein Fall von Verleumdung.

Gruß
Gelegenheitsjäger
 
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Wenn Du einen Jagdschein hast, hast Du doch eine Jagdhaftpflichtversicherung. Prüfe mal, ob da nicht zufällig Rechtsschutz mit dabei ist.
 
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ein_sonntagsjaeger schrieb:
Palle89 schrieb:
Hallo und guten Tag,
ich habe mal eine kleine Rechtsfrage:

Ich habe seit anfang diesen Jahres die Jägerprüfung bestanden und auch seit dem 20.05.2009 einen gültigen 3-Jahres Jagdschein. (...)

Ich möchte in nächster Zeit auch eine WBK für eine Fangschusswaffe beantragen.

Darf ich einige grundsätzliche Fragen stellen:

Du hast also noch gar keine einzige Waffe, sonst hättest Du ja schon eine WBK?! Warum wird dann ein solches Gespräch geführt, Du kannst ja sozusagen noch gar nicht Amok laufen, da Dir das Handwerkszeug fehlt.

Und warum willst Du als allererstes eine Fangschußwaffe kaufen, wenn Du noch gar kein Jagdgewehr hast?

sorry, aber hast du gelesen, daß er bereits einen gültigen jagdschein hat?

damit geht er in den nächsten laden und holt sich ggf. einen halbautomatischen klon ... auch ohne wbk ...
 
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Palle89

Guest
Leider nicht im Leistungspaket... aber es könnte sein das ich bei meinen Eltern noch mitversichtert bin (weil bin ja unverheiratet und noch in der Ausbildung und noch unter 25)!
 
A

anonym

Guest
Palle89 schrieb:
Ich habe mir in meinem ganzen Leben NIEMALS irgendetwas zu Schulden gekommen lassen.... noch nichteinmal falsch geparkt!

Lieber Palle,

irgendwie ist das schon komisch: du hast ja mit deiner kleinen Geschichte gleich Mitleid und Sympathie auf deiner Seite, aber irgendwas ist da faul. Natürlich gibt es "Denunzianten" und Paranoiker, und es haben schon Leute ein SEK auf den Hald bekommen, obwohl sie nur mit dem Besen die Spinnweben von der Decke gefegt haben. Aber wahrscheinlich hast du uns doch nicht alles erzählt oder alles nur aus deiner Sicht dargestellt.

Es würde mein Deutschlandbild aus nunmehr doch schon einigen Jahrzehnten sehr durcheinanderbringen, wenn eine Schuldirektor bei der Polizei anrufen könnte "Hallo, ich habe da einen zwar total unauffälligen Schüler der allerdings Counterstrike spielt und eine Jagdschein hat, bitte mal jemanden vorbeischicken, Gefahr droht!" und dann kommt gleich jemand rüber.

Abgesehen davon, dass mich wundert, dass deine Spielvorlieben schulbekannt sind hat mich ebenfalls dein Wunsch nach einer "Fangschusswaffe" vor allen anderen Jagdwaffen irritiert.
Und dein Hinweis, dass du noch nie falsch geparkt hättest, ist entweder sehr listig (du hast nämlich noch gar keinen Führerschein), oder du kommst aus dem hinterwäldlerischsten Dorf, wo man überall parken darf - - oder es ist etwas "geflunkert".
Bitte alle mal Hände hoch, die eine Führerschein haben und noch nie falsch geparkt haben! Es gibt übrigens Einstellungstest, wo genau diese Frage als so genannte "Lügenfrage" verwendet wird, so wie die Frage "Haben Sie gelegentlich Kopfschmerzen?".

Also: ich will dir keinesfalls etwas unterstellen, und Hysterie und Panik nach Winnenden würden mich auch nur begrenzt wundern, aber gehe mal in dich, ob du da nicht vielleicht etwas "verdrängt" hast, was andere Leute zu dem Präventionsgespräch veranlasst hat.

Falls deine Geschichte tatsächlich uneingeschränkt wahr ist, bitte ich um Verzeihung, allerdings halte ich das "bauchmäßig" nicht für sehr wahrscheinlich ...
 
P

Palle89

Guest
Wobei ich hab auch Angst, dass wenn ich jetzt einen Anwalt einschalte und das vllt. der Chef war oder so oder sich gar mehrere Kollegen verschworen haben und ggf. dann eine "richtige" Anzeige folgt, wo dann mehrere leute ggf. gegen mich aussagen und ich dann alleine ohne Zeugen dastehe! Daher weiß ich nicht, ob ich vllt. lieber erstmal die WBK mit Voreintrag beantrage und die Sache auf sich beruhen lasse.... denn ein positiver Amtsbescheid kann ja ohne Begründung oder nur auf Verdacht nicht rückgängig gemacht werden .... ich muss auch dazu sagen, das der Polizist meinte, das er sich nochmal später darüber erkundigen will, wie ich mich in der Schule so verhalte und die Akte erst "später" wegschickt..... vllt. ist das mit der Akte ja auch nur ein Bluff um mich iwie ein kleines bischen einzuschüchtern. Also eigentl. wäre es ja auchnoch möglich den Anwalt erst dann einzuschalten, wenn mir die WBK versagt wird oder ?

Ich muss dazu sagen: Ich habe einen Führerschein ... bin immerhin fast 20... und ich habe wirklich noch nicht falsch geparkt.... löse immer brav mein Parkticket ..... :D .... Und Schulbekannt wegen Counterstrike bin ich auchnicht... ich spiele vllt. einmal im Monat einwenig.... und wir sind in einem Ausbildungszentrum mit 20 jungen Azubis und unterhalten uns auch über Computerspiele und anderen Quark.... Dazu kommt das es wohl anscheinend Anstößig ist, in der Mittagspause Wild und Hund zu lesen .... Was ich noch dazusagen muss: Es gab vor einigen Wochen einen Vofall mit einem Ausbilder, wo auch die JAV bzw. der Betriebsrat von mir eingeschaltet wurde.... ich könnte mir vorstellen das das die Retourkutsche ist....

Ich betone nochmals: Ich würde die Fangschusswaffe im Paket ZUSAMMEN mit einem Jagdgewehr kaufen .... daher brauch ich ja dann auch die WBK...... natürlich ist eine Jagdbüchse erstmal das wichtigste.... bin doch kein bekloppter Waffennarr, sondern ein verantwortungsvoller Jungjäger der nur der Jagd nachgehen möchte.
 
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Da in unserem dualen Ausbildungssystem Ausbildungsstelle und Schule regelmäßig in einem Dialog stehen (sollten), könnte ich mir vorstellen, daß gerade nach Win e n d e n die Antennen der Gutmenschen besonders sensibel sind.

Und da hat, so meine Vermutung, Dein Pauker in Verbindung mit dem Ausbildungsbetrieb mal eben so ein Präventionsgespräch angeleiert.

Nimm Dir einen Anwalt und sieh zu, daß Du das ganze schnell über die Bühne bringst. Aber einen, der etwas davon versteht. Und zwar einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der selber Jäger und vielleicht auch Sportschütze ist.
Eine Adresse kannst Du über Deinen LJV erfragen.
 
P

Palle89

Guest
Sollte ich nicht vielleicht erstmal versuchen die WBK zu beantragen und erst bei versagen einen Anwalt einschalten? Ich möchte nämlich das die "Aktion" so wenig Wellen wie möglich schlägt! Ich meine, unterschrieben habe ich bei dem freundlichen Herr von der Polizei ja nichts ... von daher könnte ich mir gut vorstellen das das halt nur ein kleiner Fingerzeig sein könnte!
 

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