P
Palle89
Guest
Hallo und guten Tag,
ich habe mal eine kleine Rechtsfrage:
Ich habe seit anfang diesen Jahres die Jägerprüfung bestanden und auch seit dem 20.05.2009 einen gültigen 3-Jahres Jagdschein. Ich bin zur Zeit in der Ausbildung und heute ist ein sehr unangenehmer Vorfall passiert:
Ich hatte Berufsschule und wurde auf einmal von meinem Klassenlehrer vor die Türe zitiert.... von dort aus ging es dann in einen Nebenraum wo bereits ein Polizeibeamter auf mich wartete. Dieser Polizeibeamte führte mit mir ein "Präventionsgespräch" (in Anspielung auf den Amoklauf von Winnenden...). So wie er sich ausgedrückt hatte, muss wohl irgendein "netter" Kollege sich anscheinend angeblich (grundlos) "bedroht" fühlen, jedoch ohne jegliche Grundlage..... Das heißt ich bin nicht angezeigt worden oder ähnliches, aber irgendjemand muss wohl die freundlichen Herren von der Polizei darauf "aufmerksam" gemacht haben, das ich wohl ein "Counterstrike-Spieler" wäre und auchnoch Jäger (und dadurch potentiell gefährlich)....
Ich habe mir in meinem ganzen Leben NIEMALS irgendetwas zu Schulden gekommen lassen.... noch nichteinmal falsch geparkt!
Der Polizist meinte, dass die durchführung des Präventionsgesprächs vermerkt und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird..... aber da ja kein Rechtsbruch vorliegt können die mir doch nichts oder??
Ich möchte in nächster Zeit auch eine WBK für eine Fangschusswaffe beantragen. Könnte mir diese durch den Vermerk oder sonst irgendwie werwehrt werden?
Muss ich einen Anwalt einschalten?
Ich bin ziemlich verwirrt!
Danke im Vorraus
ich habe mal eine kleine Rechtsfrage:
Ich habe seit anfang diesen Jahres die Jägerprüfung bestanden und auch seit dem 20.05.2009 einen gültigen 3-Jahres Jagdschein. Ich bin zur Zeit in der Ausbildung und heute ist ein sehr unangenehmer Vorfall passiert:
Ich hatte Berufsschule und wurde auf einmal von meinem Klassenlehrer vor die Türe zitiert.... von dort aus ging es dann in einen Nebenraum wo bereits ein Polizeibeamter auf mich wartete. Dieser Polizeibeamte führte mit mir ein "Präventionsgespräch" (in Anspielung auf den Amoklauf von Winnenden...). So wie er sich ausgedrückt hatte, muss wohl irgendein "netter" Kollege sich anscheinend angeblich (grundlos) "bedroht" fühlen, jedoch ohne jegliche Grundlage..... Das heißt ich bin nicht angezeigt worden oder ähnliches, aber irgendjemand muss wohl die freundlichen Herren von der Polizei darauf "aufmerksam" gemacht haben, das ich wohl ein "Counterstrike-Spieler" wäre und auchnoch Jäger (und dadurch potentiell gefährlich)....
Ich habe mir in meinem ganzen Leben NIEMALS irgendetwas zu Schulden gekommen lassen.... noch nichteinmal falsch geparkt!
Der Polizist meinte, dass die durchführung des Präventionsgesprächs vermerkt und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird..... aber da ja kein Rechtsbruch vorliegt können die mir doch nichts oder??
Ich möchte in nächster Zeit auch eine WBK für eine Fangschusswaffe beantragen. Könnte mir diese durch den Vermerk oder sonst irgendwie werwehrt werden?
Muss ich einen Anwalt einschalten?
Ich bin ziemlich verwirrt!
Danke im Vorraus