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Nein, Du bist nicht unseriös. Da hilft es, ein Foto vom Paketinhalt zu machen und einen Zeugen explizit in der Hinterhand zu haben, auch wenn beides nicht bedeutet, daß man nicht trotzdem ein leeres Paket versenden KÖNNTE. Aber es hilft ungemein.Danke für die Warnung, schön geschrieben.
Frühe habe ich bei Ebay und Ebay Kleinanzeigen immer PayPal zugelassen.
Das mache ich def. nicht mehr, wenn ich der Verkäufer bin.
Bin einmal drauf reingefallen.
Teil wurde per PayPal bezahlt (Geschäftsaktion, kein Freunde Transfer),
Ware verpackt und geschickt.
Ware angenommen und dann das Geld zurücklasten lassen, weil angeblich nicht drin gewesen wäre.
Da hatte ich dann nur zwei Erklärungen zu:
1) Der Empfänger hat das einfach nur behauptet, was ich nicht beweisen konnte.
2) Irgendjemand in der Transportkette hat das Paket leer geräumt. Was ich auch nicht beweisen konnte.
Sache ging vor Gericht und ich war der Doofe.
Deshalb kein PayPal mehr wenn ich was verkaufe.
Bin ich jetzt unseriös?
Fake Accounts zu entlarven ist verdammt schwierig, aber nicht jeder ist Verkäufer ist ein Betrüger.
Holt sich Paypal das Geld tatsächlich stumpf zurück, wenn der Käuferschutz greift? Wozu dann der Aufpreis? Dachte, das wäre so eine Art Versicherung?