- Registriert
- 8 Feb 2009
- Beiträge
- 67
Moin,
ich habe eine "ökobewusste tierliebende" Nachbarin, die mir allein aufgrund der Tatsache dass ich Jäger bin nich unbedingt um den Hals fällt - wenn ihr versteht :15:
Ich wohne auf einem Dorf und habe ein recht großes Grundstück. Nun habe ich aber vorhin hinter meiner Garage (weil dort ein Flutlicht ist) einen Fuchs abgebalgt. Nach kurzer Zeit kam Sie raus und beschwerte sich warum ich soetwas hier "vor" ihrem Fenster mache und dass ich das in ZUkunft ankündigen solle :18: Weil Sie das nicht sehen wolle.
Also es gab schon mehrere ähnlicher Geschichten, darum habe ich auch keine Lust großartig zu diskutieren. Ich sagte Ihr einfach, dass SIe doch die halbe Stunde dann einfach nicht aus dem Fenster zu schauen braucht weil ich schließlich nicht jeden Tag tote Tiere hier bearbeite. Daraufhin sagte Sie, wenn das so wäre wurde diese Sache hier auch anders ausgehen - was immer Sie damit auch meinte.
Kurzum, die .... (ZENSIERT) ....ähm... nette Dame ist mir völlig schnuppe. Mich interessiert eigentlich nur ob sie irgendwelche rechtlichen Mittel hätte? Zumal ich nun jedes Jahr auch Gänse habe und seit kurzem auch 2 Schweine - die auch nicht nur zum niedlichfinden da sind. Natürlich habe ich die Tierhaltung ordnungsgemäß angemeldet.
Also kann Sie verbieten, dass ich auf meinem Grundstück (es ist sogar noch eine große Hecke dazwischen) ab und zu mal ein Tier schlachte, zerlege, lüfte oder abbalge?
Danke und Gruß
t...
ich habe eine "ökobewusste tierliebende" Nachbarin, die mir allein aufgrund der Tatsache dass ich Jäger bin nich unbedingt um den Hals fällt - wenn ihr versteht :15:
Ich wohne auf einem Dorf und habe ein recht großes Grundstück. Nun habe ich aber vorhin hinter meiner Garage (weil dort ein Flutlicht ist) einen Fuchs abgebalgt. Nach kurzer Zeit kam Sie raus und beschwerte sich warum ich soetwas hier "vor" ihrem Fenster mache und dass ich das in ZUkunft ankündigen solle :18: Weil Sie das nicht sehen wolle.
Also es gab schon mehrere ähnlicher Geschichten, darum habe ich auch keine Lust großartig zu diskutieren. Ich sagte Ihr einfach, dass SIe doch die halbe Stunde dann einfach nicht aus dem Fenster zu schauen braucht weil ich schließlich nicht jeden Tag tote Tiere hier bearbeite. Daraufhin sagte Sie, wenn das so wäre wurde diese Sache hier auch anders ausgehen - was immer Sie damit auch meinte.
Kurzum, die .... (ZENSIERT) ....ähm... nette Dame ist mir völlig schnuppe. Mich interessiert eigentlich nur ob sie irgendwelche rechtlichen Mittel hätte? Zumal ich nun jedes Jahr auch Gänse habe und seit kurzem auch 2 Schweine - die auch nicht nur zum niedlichfinden da sind. Natürlich habe ich die Tierhaltung ordnungsgemäß angemeldet.
Also kann Sie verbieten, dass ich auf meinem Grundstück (es ist sogar noch eine große Hecke dazwischen) ab und zu mal ein Tier schlachte, zerlege, lüfte oder abbalge?
Danke und Gruß
t...