In jedem der 16 BL der Bundesrepublik - auch in deinem.In welchem Bundesland ist das denn so?
In jedem der 16 BL der Bundesrepublik - auch in deinem.In welchem Bundesland ist das denn so?
Wenn mir in der Dunkelheit Jemand durch die Dickung kriecht, sehe schon eine gewisse Gefahr für ihn…. Im Übrigen ist das bewusste Stören von Wild in seinen Einständen ebenfalls verboten wie auch der Sachverhalt der bewussten Jagdstörung. Allerdings sollte man doch meinen, dass jeder normal denkende Mensch die Natur achtet und ein gewisses Reflektionsvermögen besitzt bezogen auf den Schutz der Natur und sein eigenes Verhalten. Gehe auch täglich im Wald spazieren mit Hund, aber angeleint, auf den Wegen und nicht zu Ansitzzeiten…..Komme eben von einem total verkorksten Ansitz durch rücksichtslose Pilzesucher, die auch noch gepflanzte Bäume aus einem Gatter mitnehmen wollten für den eigenen Garten, mussten sie dann wieder einpflanzen unter meiner Anleitung. Nein, ich habe nicht mit der Waffe gedroht, hatte sie geschultert.ach, meinst du jetzt ich müsste mich vor einem Jäger in Acht nehmen, damit er mich nicht erschießt? Kindischer Quatsch!
Ich selbst bin oft in Bayern und Hessen unterwegs, zu 90% bei Tageslicht und zu 10% in Dunkelheit bzw. Dämmerung. In der Dunkelheit auf Waldwegen, bei Tageslicht gerne kreuz und quer!
So einfach ist das eben nicht. Es gibt eine ganze Menge Einschränkungen. Nicht nur seitens der Waldgesetze, sondern auch in den Jagd- und Naturschutzgesetzen.In jedem der 16 BL der Bundesrepublik - auch in deinem.
Du verwechselst da so Einiges.So einfach ist das eben nicht. Es gibt eine ganze Menge Einschränkungen. Nicht nur seitens der Waldgesetze, sondern auch in den Jagd- und Naturschutzgesetzen.
Zum Beispiel in BaWü:
§ 51 JWMG – Verringerung der Störung und Beunruhigung von Wildtieren
(1) Es ist verboten, Wildtiere unbefugt an ihren Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Einständen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder sonstige Handlungen zu stören. Das Verbot steht einer ordnungsgemäßen Ausübung der Land- und Forstwirtschaft, der Jagd und Fischerei nicht entgegen.
Wenn du was zu sagen hast, dann mach doch...Du verwechselst da so Einiges.
Nicht vor dem Jäger, aber vor dem Risiko. Im Schadensfall kannst du dir für dein Recht evt. nicht mal mehr was kaufen. Das wäre in der Tat kindisch.ach, meinst du jetzt ich müsste mich vor einem Jäger in Acht nehmen, damit er mich nicht erschießt? Kindischer Quatsch!
Mein rein subjektives Empfinden als Jäger ist es, dass, in der Dunkelheit, der Wald dem Wild gehört. In der Dunkelheit und des nachts jage ich (Schwarz- und Raubwild) nur außerhalb des Waldes in den Wiesen. Bei Dunkelheit zum Spaß im Wald herumzulaufen, und sei es auch nur auf den Wegen, fällt mir, als Jäger, nicht ein. Und da haben wir schon den größten Unterschied zwischen uns beiden, als Jäger und Waldwanderer, gefunden. Das hier ist ein Jagdforum, in dem du mit deinen bisherigen Beiträgen nicht unbedingt Zustimmung finden wirst. Auch wenn das jeweilige Landesgesetz über den Wald etwas anderes aussagt. Wenn du weiter provozieren möchtest, bleibt dir das natürlich unbenommen. Ich bin gespannt, wie lange du dich in diesem Forum damit halten wirst.ach, meinst du jetzt ich müsste mich vor einem Jäger in Acht nehmen, damit er mich nicht erschießt? Kindischer Quatsch!
Ich selbst bin oft in Bayern und Hessen unterwegs, zu 90% bei Tageslicht und zu 10% in Dunkelheit bzw. Dämmerung. In der Dunkelheit auf Waldwegen, bei Tageslicht gerne kreuz und quer!
Meist nicht, sicher ist das aber auch nicht."Dein" Revier, aber ganz sicher nicht dein Wald!
Auch hier wäre ich mir nicht ganz so sicher. Wenn z.B. irgendwann eine vorsätzliche Störung der Jagd daraus wird ist das nicht mehr erlaubt. Es kann allerdings auch aus anderen Gründen das Betretungsrecht eingeschränkt werden.letztlich ist es so dass ein Wald keine Öffnungszeiten hat und ich kreuz und Quer zu jeder Tages und Nachtzeit durch den Wald laufen darf! Nicht schön für Jäger, aber so ist es nunmal!
Das ist ein seltsames Phänomen. Die auffälligen Warnschilder zur Jagd werden immer wieder übersehen. Partielle Blindheit möchte ich das mal nennen. Die partiell Blinden freundlich auf ihre Blindheit anzusprechen, erzeugt bei nahezu 100% dieser Blinden ein exponentiell ansteigendes Aggressionsverhalten. Waldwanderer eben......und keiner könnte sie davon abhalten und es wären keine Schilder da gewesen und keine Flatterbänder und keine Anmeldung und und und.
Damit wäre das dann eine Störung der Jagdausübung gewesen. Eine Ordnungswidrigkeit aber man will ja mal nicht so sein, immerhin hatte man ja seinen Spaß.Einer dieser " ich darf hier laufen" während einer DJ, wurde von einer den Weg überfallenden Rotte belehrt, eine ca. 50kg Bache hat ihn umgerannt.
Der Pächter bezahlt für seine Waldnutzung und darüber hinaus trägt er auch die finanzielle Verantwortung für etwaige Wildschäden. Spaziergänger, vor allem wenn sie ausserhalb der üblichen Zeiten und abseits der Wege unterwegs sind, können sich nicht nur störend auswirken, sondern direkt den Geldbeutel des Jagdausübungsberechtigten schädigen. Das solches Verhalten dann nicht unbedingt auf Gegenliebe trifft, sollte klar sein. Allerdings ist es seitens des Jägers unprofessionell so konfrontativ aufzutreten. Mehr erreicht hätte er sicherlich wenn er aufklären würde, womit genau er ein Problem hat und den Kompromiss suchen würde.