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Was will mir dein verquerer letzter Satz denn sagen? Soll das etwa präzise Sprache sein? Und man pachtet auch kein Recht...
Meine Güte, wo bin ich denn hier gelandet? Ach ja, ich weiß: "Was ist mit den Leuten los?"
Das stimmt.
Übrigens ... so steht es im Gesetz
§ 11 BJagdG
Jagdpacht
(1) Die Ausübung des Jagdrechts in seiner Gesamtheit kann an Dritte verpachtet werden. Ein Teil des Jagdausübungsrechts kann nicht Gegenstand eines Jagdpachtvertrages sein; jedoch kann sich der Verpächter einen Teil der Jagdnutzung, der sich auf bestimmtes Wild bezieht, vorbehalten. Die Erteilung von Jagderlaubnisscheinen regeln, unbeschadet des Absatzes 6 Satz 2, die Länder.