waffenpass in österreich

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Ich hätte da zwei Fragen zum Waffenpass in Österreich.

Wenn ich einen Waffenpass aufgrund eines befristeten Ausgehrechts bekomme und dieses Ausgehrecht dann erlischt, erlischt der Pass dann gleich mit? Befristete Waffenpässe gibt es ja nicht.

Wenn ich das Jagdverhältnis wechsle, muss ich das der Behörde dann mitteilen?
 
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Frage 1:
In meinem WP steht auch, "Für die Dauer der Tätigkeit beim ....."
Rein theoretisch müsste ich meinen WP abgeben wenn ich in Ruhestand gehe.

Frage 2:
Steht drinnen für welches Ausgehrecht der WP gilt, wenn ja dann mußt du es melden. Aber als gelernte Österreicher wissen wir lieber eine Meldung zu viel als eine zuwenig.

Aber einfacher wäre ein Eintrag

Für die Ausübung der Jagd

hab ich bei manchen schon gesehen.
 
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Trapphahn schrieb:
Frage 1:
In meinem WP steht auch, "Für die Dauer der Tätigkeit beim ....."
Rein theoretisch müsste ich meinen WP abgeben wenn ich in Ruhestand gehe.
....

Nein, wird nur automatisch eine WBK wenn die Begründung erlischt.
marchfelder
 
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Soweit ich weiß ist eine Befristung des Waffenpasses bzw. eine Beschränkung auf ein Revier rechtswidrig. Sollte das trotzdem auf dem WP stehen muss man innerhalb von 2 Wochen Berufung einlegen, sonst gilt das trotzdem. Melden musst du der Behörde nichts, da es ja nicht auf´s Revier eingegrenzt werden darf. Wenn er für jagdliche Zwecke dient wird meist ein Zusatz wie - "gilt für die Dauer der Jagdausübungsberechtigung" (den genauen Wortlaut kenne ich jetzt nicht) eingetragen, d. h. der Waffenpass gilt solange, wie du eine gültige Jagdkarte hast (egal ob du das Revier wechselst oder das Ausgehrecht abläuft).

Als ich angesucht habe, hat die BH das Ausgehrecht (bzw. Jagderlaubnisschein) (ich hatte statt dessen einen Pachtvertrag) nicht interessiert. Dieser war lediglich für den NÖLJV notwendig der für die Behörde eine Bestätigung ausstellen musste.

Am besten du erkundigst dich hier nochmal IWÖ.
Das sind Profis. Eine Mitgliedschaft kostet nicht viel und du bist rechtsschutzversichert (nach 3 Monaten), falls du eine wie oben erwähnte Berufung einlegen musst.
 

ro

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meiner ist nur an die funktion des jagdschutzorganes gebunden aber nicht an irgendeine örtlichkeit

wmh
ro
 
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jaeger2512 schrieb:
Wenn ich einen Waffenpass aufgrund eines befristeten Ausgehrechts bekomme und dieses Ausgehrecht dann erlischt, erlischt der Pass dann gleich mit? Befristete Waffenpässe gibt es ja nicht.

Wenn ich das Jagdverhältnis wechsle, muss ich das der Behörde dann mitteilen?

Im Waffengesetz 1996 i.d.F. des BGBl. I Nr. 12/1997 steht:
  • Ausstellung von Waffenbesitzkarte und Waffenpaß
    § 21. (1) ...

    (4) Wird ein Waffenpaß nur im Hinblick auf die besonderen Gefahren ausgestellt, die bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit auftreten, so hat die Behörde die Befugnis zum Führen durch einen Vermerk im Waffenpaß so zu beschränken, daß die Befugnis zum Führen erlischt, sobald der Berechtigte diese Tätigkeit künftig nicht mehr ausüben will oder darf.

    Tritt dies ein, so berechtigt ein solcher Waffenpaß nur mehr zum Besitz der Waffen im bisherigen Umfang; einer gesonderten Rechtfertigung bedarf es hierfür nicht.

Unterm Strich kommt genau das heraus, was Marchfelder eh schon geschrieben hat.
 

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