Hallo,
Ich habe eine Frage:
In Fr. muss man fuer den Erwerb von Jagdwaffen mittels Jagdschein mindestens 16 Jahre alte sein und die Einwilligung der Eltern besitzen.
Nun, stellen wir uns vor, dass ein Jungjaeger A in Frankreich eine Jagdwaffe in DE bei einem anderem Jaeger B kaufen will.
Er beantraegt nun die Einfuhrgenehmigung von dem Frz. Zollamt schickt diese nach DE zum Verkaeufer B.
Nun darf B die Waffe an A verkaufen oder nicht, denn Erwerbsberechtigt ist A ja, da er die Einfuhrgenehmigung hat.
Zudem wohnt A in Fr. und unterliegt deshalb dem Frz Recht.
Was denkt ihr dazu?
Ich habe eine Frage:
In Fr. muss man fuer den Erwerb von Jagdwaffen mittels Jagdschein mindestens 16 Jahre alte sein und die Einwilligung der Eltern besitzen.
Nun, stellen wir uns vor, dass ein Jungjaeger A in Frankreich eine Jagdwaffe in DE bei einem anderem Jaeger B kaufen will.
Er beantraegt nun die Einfuhrgenehmigung von dem Frz. Zollamt schickt diese nach DE zum Verkaeufer B.
Nun darf B die Waffe an A verkaufen oder nicht, denn Erwerbsberechtigt ist A ja, da er die Einfuhrgenehmigung hat.
Zudem wohnt A in Fr. und unterliegt deshalb dem Frz Recht.
Was denkt ihr dazu?