Waffeneinfuhr nach Frankreich

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Hallo,

Ich habe eine Frage:
In Fr. muss man fuer den Erwerb von Jagdwaffen mittels Jagdschein mindestens 16 Jahre alte sein und die Einwilligung der Eltern besitzen.
Nun, stellen wir uns vor, dass ein Jungjaeger A in Frankreich eine Jagdwaffe in DE bei einem anderem Jaeger B kaufen will.
Er beantraegt nun die Einfuhrgenehmigung von dem Frz. Zollamt schickt diese nach DE zum Verkaeufer B.
Nun darf B die Waffe an A verkaufen oder nicht, denn Erwerbsberechtigt ist A ja, da er die Einfuhrgenehmigung hat.
Zudem wohnt A in Fr. und unterliegt deshalb dem Frz Recht.
Was denkt ihr dazu?
 
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Gegenfrage: Wenn ein Mann in Deutschland steht und über die Grenze einen Polen erschießt, in welchem Land hat er dann Mord begangen?
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Moin Fuchs67,

die von dir gestellte Frage stellt sich so gar nicht. Der französische Zoll hat mit der ganzen Aktion (aus zollrechtlicher Sicht) nichts zu tun. Der Verkäufer in .de benötigt jedoch einen Beleg, aus dem hervorgeht, das der Empfänger erwerbsberechtigt ist. (siehe Thread „Repetierer nach Ungarn verkaufen“).

Weihei
Wurzelsepp
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von wurzelsepp:
Moin Fuchs67,

die von dir gestellte Frage stellt sich so gar nicht. Der französische Zoll hat mit der ganzen Aktion (aus zollrechtlicher Sicht) nichts zu tun. Der Verkäufer in .de benötigt jedoch einen Beleg, aus dem hervorgeht, das der Empfänger erwerbsberechtigt ist. (siehe Thread „Repetierer nach Ungarn verkaufen“).

Weihei
Wurzelsepp
<HR></BLOCKQUOTE>
Bevor die Waffe ueberhaupt nach Frankreich eingefuehrt werden darf, muss erstmal der Frz. Staat einverstanden un informiert sein, deshalb beantragt man die Importationserlaubnis zu dessen Beantragung man auch den Jagdschein vorlegen muss.
Diese Importationserlaubnis wird dann dem Kaeufer geschickt und dient als EWB.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von wurzelsepp:
die von dir gestellte Frage stellt sich so gar nicht. Der französische Zoll hat mit der ganzen Aktion (aus zollrechtlicher Sicht) nichts zu tun. Der Verkäufer in .de benötigt jedoch einen Beleg, aus dem hervorgeht, das der Empfänger erwerbsberechtigt ist. (siehe Thread „Repetierer nach Ungarn verkaufen“).<HR></BLOCKQUOTE>
Der Jungjäger A braucht eine Einfuhrgenehmigung, die er vom franz. Zoll (Direction générale des Douanes) erhält. Darauf muß die dt. Waffenbehörde dann den Verkauf bestätigen und das Papier muß an den Zoll zurück.

Praktische Bedeutung hat die Einfuhrgenehmigung aber hauptsächlich für den Verkäufer, der so die Austragung aus seiner WBK erhält.
Da in Frankreich beim Anmelden einer Waffe keine Rechnungskopie o.ä. verlangt wird, wird die zuständige (sous-) préfecture auch nicht nach der Einfuhrgenehmigung fragen. Die will normalerweise nur eine Ausweiskopie, manchmal Strom- oder Wasserrechnung als Nachweis für den Wohnsitz und Kopie des franz. Jagdscheins.

Gruß,

Sauvestre
 
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Seit wann dürfen 16-jährige, egal ob In- oder Ausländer Waffen erwerben? Oder habe ich was verpeilt?
Grüße vom cazador
 
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In Frankreich darf er das.
Da die Waffe nach Frankreich verkauft wird, stellt sich die Frage nach hiesigen Gesetzen und Altersbestimmungen nicht.
Er hat ja die Einfuhrgenehmigung nach Fr., wo er erwerbsberechtigt ist.
 
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Da hier gerade die Frankreichexperten am Gange sind:
brauche ich ein weiteres Dokument zur Waffenmitnahme nach F., wenn ich den dt. JS, das frz. Permis de Chasser und meinen europ. Waffenpass habe?
A bientot,
Torsten
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR> Seit wann dürfen 16-jährige, egal ob In- oder Ausländer Waffen erwerben? Oder habe ich was verpeilt?
Grüße vom cazador <HR></BLOCKQUOTE>

Die Frage müsste eher heißen, seit wann nicht mehr. Und: Warum?

Ich glaube, meine ersten Anschaffungen fielen auch noch unter den Taschengeldparagraphen.

Gruß

Erik
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wäller Basaltkopp:
In Frankreich darf er das.
<HR></BLOCKQUOTE>
In Österreich auch
 
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Sinngemäß sagt das franz. Recht folgendes zu Waffen und Minderjährigen:

...Kauf, Verkauf und Besitz von Kugelwaffen (Kipplauf, Rep.büchsen u.ä.), Rep.flinten (auch Halbautomaten)bedarf der Deklaration (Anmeldung) bei der Gendamerie oder der Polizei...

...Kauf, Verkauf und Besitz von Flinten(Einlauf- oder Doppelflinten) ist nicht meldepflichtig...

...Jungendliche unter 16 Jahren könne keine Jagdwaffen erwerben...

...Jugendliche zw. 16-18 Jahre bedürfen hierzu die Erlaubnis der Eltern (Erziehungsberechtigten) und müssen im Besitz eines Jagdscheines oder einer Schußerlaubnis (Sportschütze ?) sein...

Waihei
Saarjäger
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von torfstecher:
Da hier gerade die Frankreichexperten am Gange sind:
brauche ich ein weiteres Dokument zur Waffenmitnahme nach F., wenn ich den dt. JS, das frz. Permis de Chasser und meinen europ. Waffenpass habe?
A bientot,
Torsten
<HR></BLOCKQUOTE>

Wenn Du dort laufend jagst, solltest Du die Erlaubnis der franz. Behörden in der entsprechenden Spalte des EFWP bei den zur Mitführung beabsichtigten Waffen eintragen lassen. Andernfalls bräuchtest Du in jedem Einzelfall genaugenommen eine schriftliche Einladung. Es wurde m.W. aber bis jetzt nur bei Sportschützen so gehandhabt.
 

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