Hallo,
heute hat mir ein Jäger erzählt, dass er seine Waffe verschlossen mit zur Abreit genommen hätte um danach auf den Schießstand zu fahrne und zwar hat er den Kammerstängel herausgenommen und dann verschlossen in den Kofferaum gelegt!
Mit welcher Strafe muss er rechnen wenn er erwischt worden wäre, er meinte, diese sei im Gesetzt nicht so definiert
komsich....
heute hat mir ein Jäger erzählt, dass er seine Waffe verschlossen mit zur Abreit genommen hätte um danach auf den Schießstand zu fahrne und zwar hat er den Kammerstängel herausgenommen und dann verschlossen in den Kofferaum gelegt!
Mit welcher Strafe muss er rechnen wenn er erwischt worden wäre, er meinte, diese sei im Gesetzt nicht so definiert
komsich....