Waffenaufbewahrung bei Auslandsaufenthalt

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Hallo Zusammen,

ich werde demnächst für ca. 1 Jahr im Ausland sein und meine Wohnung in Deutschland muss ich untervermieten. Daher möchte ich die Waffen nicht dort aufbewahren. Ich hatte deshalb einen Antrag beim zuständigen Sachbearbeiter gestellt, die Waffen bei einem Freund unterzubringen. Mündlich wurde mir dies erst gestattet, jedoch bei meiner Anfrage auf eine schriftliche Bestätigung wurde mir die Aufbewahrung verweigert (max 4 Wochen).

Ist es erlaubt die Waffen z.B. bei meinen Eltern unterzubringen? Ich würde den Schrank einfach auf den Speicher stellen und abschließen. Keiner vor Ort hätte einen Zugang. Muss ich dort gemeldet sein, wo ich die Waffen aufbewahre?

Vielen Dank für eure Hilfe, für weitere kreative Vorschläge bin ich dankbar.

Thomas
 
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Der zweite Weg ist doch sicherlich der leichtere. Du mußt nicht dort gemeldet sein, wo du die den Schrank stehen hast.
Hast du ein Zahlenschloss oder einen Schlüssel? Der Schlüssel gehört dann sehr gut aufbewahrt, nach einer jüngsten Hatz auch besser nicht bei einer - berechtigten - Vertrauensperson. Bankschließfach oder evtl. Notar wäre da zu überlegen.
Freilich läßt sich auch darüber diskutieren, ob man zusammen mit der Aufbewahrung des Schlüssels bei einer berechtigten Vertrauensperson gleichzeitig auch die virtuelle Verwahrung definiert und diese dokumentiert. Wäre ja sinnlos, wenn man die Waffen zur Verwahrung übergeben dürfte, (s.u.) den Schlüssel zum Schrank aber nicht. Das Affengesetz ist aber in weiten Teilen sinnentleert. Möchte mich aber nicht aus dem Fenster lehnen.

Nr. 1 Die Auskunft ist falsch. Weil der Zeitraum absehbar begrenzt ist, (1 Jahr) darfst du die Waffen zur Aufbewahrung einem Berechtigten geben. Das Gesetz sagt da nichts über die Dauer aus wenn sie nur den erwähnten Anforderungen genügt. Zur Sicherheit auch dokumentieren. Siehe auch die WaffVwV. Ist es aber unklar, ob du nach einem Jahr definitiv zurückkommst, geht das offiziell auch nicht.
 
A

anonym

Guest
Donut schrieb:
Vielen Dank für eure Hilfe, für weitere kreative Vorschläge bin ich dankbar.
Thomas

Hallo,

"miete" doch einfach im Waffenraum eines Bü-Ma den entsprechenden Platz !?

Manni
 
A

anonym

Guest
Unsinn.

Solmsprüfung hats doch schon richtig gesagt. Laut § 12 I WaffG bedarf einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe nicht, wer diese
1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a)...........................

b)vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung
erwirbt.

Vorübergehend muß ein absehbarer Zeitraum sein, das ist bei einem Jahr Auslandsaufenthalt ganz sicher noch der Fall. Sachverhaltserweiterung selbständiger Art wie hier wieder mal in Form von Unkenrufen vorkommend sind unzulässig, ein Jahr ist ein Jahr, bei Verminderungen oder Erhöhungen dieses Zeitraumes ist das ein neuer SV, der aber nicht zwangsläufig eine andere Beurteilung der Lage erforderlich macht.

Zurück in medias res: Damit ergibt sich, dass man die Waffen samt Behältnis und Schlüssel einem anderen Berechtigten übergeben darf. Das ist erlaubnisfrei, die Behörde hat da nicht zu genehmigen, nicht zu erlauben, nicht abzulehnen und braucht auch nichts zu wissen, § 36 WaffG bleibt allerdings unberührt. Die Dokumentation in Form der Übergabe ist gesetzlich nicht erforderlich, aber empfehlenswert. Angaben im Falle einer meist rechtswidrigen HD macht man nicht, das überläßt man dann seinem Anwalt, weil man sich grds. nicht an Ermittlungen gegen die eigene Person beteiligt, auch wenn man im Recht ist oder das zu sein glaubt.

Dann gibt es noch die Möglichkeit, den verschlossenen Schrank oder die Schränke (gibt ja Leute mit 100 oder mehr Waffen) z.B. im Elternhaus abzustellen und die Schlüssel ins Ausland mitzunehmen, auf den Wohnsitz kommt es nicht an, es wäre aber auch nur eine reine Formalie, dort den 1., 2. oder den x.ten Wohnsitz anzumelden, aber man muß das nicht tun. Sofern man sich also nicht generell aus D abmeldet, kann man beides tun. Wichtig ist bei vorübergehender Verwahrung durch einen berechtigten Dritten nur die Abgrenzung zwischen vorübergehend und dauerhaft, das kann ein kleiner aber erheblicher Unterschied sein, aber bei lediglich einem Jahr bestehen dieserhalb wie gesagt keine Bedenken. Bei der eigenen Lagerung/Aufbewahrung im Haus der Eltern z.B. spielen diese Überlegungen grds. keine Rolle.
 
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Vielen Dank für eure Hilfe. ICh habe inzwischen selbst weiter gesucht und habe folgendes gefunden:

Weiterhin ist es auch möglich, zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung Waffen "vorübergehend" zu verleihen. Hier schreibt das Gesetz keine Maximaldauer für "vorübergehend" vor. Es gibt Urteile, in denen eine Dauer von mehr als einem Jahr noch als vorübergehend bezeichnet wurde. (Quelle: http://www.axelcgn.de/fragen_und_antworten.html)

Bei meinem Auslandsaufenthalt handelt es sich um eine Auslandsversendeung vom Arbeitgeber, sodass auch ein genauer Zeitraum definiert ist.
Was ich noch nicht ganz verstanden habe ist die Tatsache, ob ich meinem Sachbearbeiter die vorübergehende Verleihung zur sicheren AUfbewahrung anzeigen muss. Kann mir hier jemand helfen?

Kennt jemand Fälle wo von winem JAhr noch von vorrübergehend gesprochen wurde?

Danke für eure Hilfe,

Thomas
 
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Stell den Schrank bei vertrauten Personen unter und nimm den Schlüssel mit. Und der Sachbearbeiter darf sich noch bedanken, wenn du großzügig den Standardort mitteilst. Gehört nämlich nicht zu deiner Pflicht.
 
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DWM1915 hat dir zwei sichere Wege aufgezeigt. Warum fragst du, wenn du Hinweise nicht zur Kenntnis nehmen willst?

Teddy
 
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Weißt du, wenn du so superschlau bist und einen ausgewiesenen Fachmann auf diesem Gebiet belehren willst, warum fragst du denn hier überhaupt und stiehlst hilfsbereiten Forenten die Zeit? Nach dem Motto von Bodo Bach: "Vielen Dank für die Müh', die ich ihne gemacht habb."

Es ist eben gerade nicht erlaubt, für deinen Zweck die Waffen für ein Jahr zu verleihen.
 
A

anonym

Guest
solmspruefung schrieb:
Weißt du, wenn du so superschlau bist und einen ausgewiesenen Fachmann auf diesem Gebiet belehren willst, warum fragst du denn hier überhaupt und stiehlst hilfsbereiten Forenten die Zeit? Nach dem Motto von Bodo Bach: "Vielen Dank für die Müh', die ich ihne gemacht habb."

Es ist eben gerade nicht erlaubt, für deinen Zweck die Waffen für ein Jahr zu verleihen.

Laß nur gut sein, Solms, vielen Dank, aber das versteht der alles ohnehin nicht, er wirft ja alle Begriffe munter durcheinander und kann ganz offensichtlich nicht verstehen, was man schreibt. Hoffentlich hat der nicht im Saarland die Prüfung gemacht, sondern in einer der vielgelobten Kreisjägerschaften, sonst müßte man sich noch für so was schämen, wenn das einem durchgerutscht wäre..............es wird Zeit für eine Erhöhung der Anforderungen, denn jemand, den ich sehr schätze, betont gelegentlich, dass wir uns den jagdlichen Pöbel selbst heranziehen. Und wenn ich die so häufigen dummfrechen Repliken von solchen Leuten lese, die nicht einmal das begreifen, was man ihnen vorkaut, muß ich ihm leider recht geben........

LG.
 
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Donut schrieb:
Danke für einen deiner weiteren hilfreichen Beiträge. Dein Halbwissen ist übrigens mal wieder typisch.... Bilde dich mal ein wenig bevor du dumme Anspielungen machst....http://dict.leo.org/forum/viewWrongentr ... de&lang=de

Gruß

DONUT

ich halte mich ja für gewöhnlich aus solchen Foren-Streitigkeiten raus.
Aber wenn Hilfbereitschaft mit Füßen getreten wird...Ts, ts.. Ich an Deiner Stelle würde mich bei Solms und DWM für die Antworten bedanken, statt die beiden zu beschimpfen. Gerade in den Rechtforen wird nämlich viel unbrauchbarer Blödsinn gepostet. Hier gibt`s mal echte Hilfe und dann so was. Und wieso Halbwissen?? Ich fand das schon ziemlich qualifiziert.
Und gleich vorbeugend: Ich kenne weder Solms noch DWM.
 
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Liebe Leute, der Threatstarter ist auf der Suche nach der Lösung für sein Problem, nicht so im WaffG bewandert und auf eigenen Pfaden der Problemlösung unterwegs. Da kann es schon mal vorkommen, daß man nicht sogleich den wohlmeinenden Rat als richtig erkennt. Seien wir kollegial und gewähren wir uns gegenseitig die eine oder andere Sackgasse und legen wir unsere Worte nicht gegenseitig auf die Goldwaage. Wichtig nur, das der Threatstarter alles richtig macht. In dem Sinne, .. wofür sind Eltern da? Na klar, um Waffenschränke unterzustellen... In dem Jahr würde der Schrank wohl mehr poliert als in der Zeit zuvor und danach....
 
A

anonym

Guest
Baumstumpfnix schrieb:
...........daß man nicht sogleich den wohlmeinenden Rat als richtig erkennt. .

Donut schrieb:
Dein Halbwissen ist übrigens mal wieder typisch.... Bilde dich mal ein wenig bevor du dumme Anspielungen machst

Ich bin mir nicht sicher, ob man beim Pöbel den advocatus in Anspruch nehmen möchte, aber wenn Du durchaus magst........ich bitte sich solchen Typen künftig dann hoffentlich juristisch überaus kompetent anzunehmen, erst recht, wenn sie Dir ins Gesicht spucken. Bei Deinem Verständnis für die würde Dir das sicher viel weniger wie mir ausmachen. Wer für die Unverschämtheiten solcher Leute Verständnis hat, der stellt sich auf eine Stufe mit ihnen.
 

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