Hallo Zusammen,
ich werde demnächst für ca. 1 Jahr im Ausland sein und meine Wohnung in Deutschland muss ich untervermieten. Daher möchte ich die Waffen nicht dort aufbewahren. Ich hatte deshalb einen Antrag beim zuständigen Sachbearbeiter gestellt, die Waffen bei einem Freund unterzubringen. Mündlich wurde mir dies erst gestattet, jedoch bei meiner Anfrage auf eine schriftliche Bestätigung wurde mir die Aufbewahrung verweigert (max 4 Wochen).
Ist es erlaubt die Waffen z.B. bei meinen Eltern unterzubringen? Ich würde den Schrank einfach auf den Speicher stellen und abschließen. Keiner vor Ort hätte einen Zugang. Muss ich dort gemeldet sein, wo ich die Waffen aufbewahre?
Vielen Dank für eure Hilfe, für weitere kreative Vorschläge bin ich dankbar.
Thomas
ich werde demnächst für ca. 1 Jahr im Ausland sein und meine Wohnung in Deutschland muss ich untervermieten. Daher möchte ich die Waffen nicht dort aufbewahren. Ich hatte deshalb einen Antrag beim zuständigen Sachbearbeiter gestellt, die Waffen bei einem Freund unterzubringen. Mündlich wurde mir dies erst gestattet, jedoch bei meiner Anfrage auf eine schriftliche Bestätigung wurde mir die Aufbewahrung verweigert (max 4 Wochen).
Ist es erlaubt die Waffen z.B. bei meinen Eltern unterzubringen? Ich würde den Schrank einfach auf den Speicher stellen und abschließen. Keiner vor Ort hätte einen Zugang. Muss ich dort gemeldet sein, wo ich die Waffen aufbewahre?
Vielen Dank für eure Hilfe, für weitere kreative Vorschläge bin ich dankbar.
Thomas