Waffenaufbewahrung an verschiedenen Wohnsitzen

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Ich habe eine kleine waffenrechtliche Frage an euch. Mein Anliegen ist folgendes: Ich studiere zur Zeit und habe am Studienort meinen Zweitwohnsitz. Der Erstwohnsitz ist bei meinen Eltern und dort bewahre ich bisher auch meine Waffen auf. Jetzt möchte ich zusätzlich einen Teil der Waffen an meinem Studienort (Zweitwohnsitz) aufbewahren. Könnte es da irgendwelche Probleme geben? Zum Beispiel, wenn man im Falle einer Kontrolle nur einen Teil der Waffen zeigen kann?
Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen!
 
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Preisfrage:

Nehmen wir an ich besäße eine unbewohnte Jagdhütte und in der wären drei Langwaffen in einem Tresor mit Widerstandsgrad 1 untergebracht (zulässig gem. § 13 (6) AWaffV). Was wäre wenn nun der liebe Kontrolleur bei mir zuhause vorbei käme und genau diese drei Langwaffen wäre nicht zuhause, weil sie ja in der Jagdhütte sind?

Solange Du die Aufbewahrungsvorschriften einhältst, kannst Du Deine Waffen über soviel Wohnsitze veteilen wie es Dir beliebt.

Wenn der Kontrolleur der unausgebildete Eineurojobber ist, könnt es natürlich sein, dass er in Unkenntnis der Rechtslage Stress macht aber das muss Dich ja nicht belasten.
 
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Sofern es sich jeweils um zwei bewohnte Häuser handelt, in denen Deine Wohnung ist, reicht jeweils ein A-Schrank.
Ich habe auch an mein zwei Wohnorten jeweils einen Schrank und die Waffen somit verteilt gelagert.
 
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Lüderitz schrieb:
Sofern es sich jeweils um zwei bewohnte Häuser handelt, in denen Deine Wohnung ist, reicht jeweils ein A-Schrank......

Klugscheiß an:

Woher weißt DU, dass es nur um Waffen geht die in einem A-Schrank gelagert werden dürfen und woher weißt DU, dass nicht die Höchszahl der in einem A-Schrank aufzubewahrenden Waffen überschritten wird? Aus der Fragestellung läßt sich da nichts entnehmen.

Klugscheiß aus.
 
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Vielen Dank für die Antworten! Dann sollte es ja kein Problem geben. Es handelt sich nur um Waffen, die in einem A-Schrank aufbewahrt werden dürfen und die maximale Anzahl pro Schrank wird auch nicht überschritten.
 
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Da er die Aufbewahrungsbestimmungen hier wie dort einzuhalten hat, wird er schon wissen wie es geht.
 
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Wie ist bewoihnte Wohnung definiert???
Muß da ständig wer übernachten oder was ist wenn Lordgoda für 2 Wochen "Heimaturlaub macht"...
 
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Pigeon schrieb:
Wie ist bewoihnte Wohnung definiert???
Muß da ständig wer übernachten oder was ist wenn Lordgoda für 2 Wochen "Heimaturlaub macht"...

1. Es geht nicht um ständig bewohnte Wohnungen, sondern um "dauernd bewohnte Gebäude". Könnt also noch wer anders seine Wohung im Gebäude haben und es auch bewohnen.

2. Die üblichen Unterbrechungen wie Reisen oder Urlaub ändern nichts daran, dass das Gebäude dauernd bewohnt ist.
 

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