Vorderlader auf Jagdschein

Registriert
18 Mai 2006
Beiträge
2.029
Hallo,

Mit wurde von einem Sportschützen ein Vorderladerangeboten (Geschenk !!! :shock: ). Darf ich sowas auf Jagdschein erwerben? Ich habe mal was von Scharzpulverpresslingen gehört, die auch für normale Jagdscheininhaber zu erwerben sind. Habt ihr dazu vielleicht einen Link?

Danke schonmal.
 
Registriert
1 Aug 2002
Beiträge
1.502
Einläufige Vorderlader darf JEDER über 18 Jahre kaufen.

Mehrläufige, oder andere mehrschüssige (z.B. Perkussionsrevolvergewehr) Vorderladerlangwaffen kannst du mit Jagdschein kaufen. Schwarzpulvererwerbsberechtigung hat mit dem Kauf der Waffe nichts zu tun.

Mehrschüssige Vorderladerkurzwaffen (z.B. Perkussionsrevolver) werden Waffenrechtlich wie moderne Patronenkurzwaffen behandelt.

Weihei
Wurzelsepp
 
Registriert
8 Jul 2006
Beiträge
918
Meines Wissens sind einschüssige Vorderlader in Deutschland frei ab 18 zu erwerben. Mehrschüssige setzten eine EWB vorraus. Schwarzpulver und wohl auch die Presslinge bekommst Du zu kaufen, wenn du den Sprengstoffschein...(heißt der so?)...in der Tasche hast. Zündhütchen und Kugeln bekommst Du auch...ab18?!

Gruß
Flo :)

Edit sacht: Der Sepp war schneller... :wink:
 
Registriert
18 Mai 2006
Beiträge
2.029
Ja. Ich bin noch 17, aber die betreffende Person will mir das Gewehr schenken, auch wenn man da noch 0,75 Jahre warten muss... Mit gehts nur drum, ob ich dafür Sportschütze werden muss, oder ob mein zukünftiger JJS reicht. Für Schwarzpulver brauch ich doch aber einen Sonderschein, oder?
 
Registriert
1 Aug 2002
Beiträge
1.502
Wenn´s ein einschüssiger Vorderlader ist, mußt du zum Erwerb NUR warten bis du 18 bist.

Für Schwarzpulver musst du eine eigene Erwerbsberechtigung haben. Hierfür bedarf es in .de eines Lehrgangs mit Prüfung. Die Erwerbsberechtigung wird dir aber dennoch nur ausgestellt, wenn du ausserdem ein "Bedürfnis" nachweisen kannst :wink: .

Weihei
Wurzelsepp
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.610
Schwarzpulver gibt es gegen Erlaubnis nach § 27 SprengG. Erst ab 21 und nur mit Sachkundeprüfung und Bedürfnis. Jagdausübung wird als Bedürfnis hierfür nicht anerkannt.

Um Schwarzpulver erwerben zu dürfen müsstest Du also 21 und Sportschütze werden.

Zum Schießen auf dem Stand gab's hier auch schon einen Thread.

Wenn Du 18 bist kannst Du das Ding zwar erwerben aber nichts damit anfangen.

Wenn es sich um eine erlaubnispflichtige Waffe handelt (der bisherige Besitzer braucht dann eine WBK dafür), kannst Du die Waffe erwerben wenn Du einen JAHRES-Jagdschein besitzt.

WH
Amadeus
 
Registriert
18 Mai 2006
Beiträge
2.029
Gilt "Interesse" oder "zum Spaß ab und zu mal Schießen wollen" als Bedürfnis, oder muss ich erst ein ganz ein schlimmer Sportschütze werden. Mitglied im Schützenverein bin ich.
Diese Schwarzpulverpellets/Presslinge, die ich schon angesprochen habe, krieg ich die schon mit 18 und JJS, oder muss ich dafür auch erst 21 werden und diese Prüfung haben? 21 ist dann wohl auch das Startalter zum Wiederladen, oder?
 
Registriert
18 Mai 2006
Beiträge
2.029
@ Amadeus Den von dir beschriebenen Thread hab ich leider nicht gefunden. Hast du vielleicht einen Link?
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.610
Nein, aber ich habe dort gepostet, mußt also nur die paar Posts von mir durchlesen. ;)

War irgendwann vom 1.-20. April 07

Aber machen wir es kurz, ohne § 27 darfst Du auch das nicht. Es sei denn in der Ausbildung und im Beisein eines Erlaubnisinhabers.

WH
Amadeus
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.610
nur.30 schrieb:
Gilt "Interesse" oder "zum Spaß ab und zu mal Schießen wollen" als Bedürfnis,

Nein, Du mußt ernsthaft den Schießsport betreiben. Das darf Dir aber Spaß machen.

Die Erlaubnis nach § 27 gibt es ab 21. Ausnahmen sind aber bei Vorliegen besonderer Gründe möglich.

WH
Amadeus
 
Registriert
9 Okt 2002
Beiträge
1.667
Moin!

Die bisherigen Antworten greifen zu kurz und sind teilweise schlichtweg falsch.

Folgende Waffen dürfen ab 18 frei erworben und besessen werden:
WaffG 2002 Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste
Abschnitt 2:
Erlaubnispflichtige Waffen
Unterabschnitt2:
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
...
1.7
einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell
vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
1.8
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871
entwickelt worden ist;
1.9
Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt
worden ist;

Damit wird klar, daß nicht jeder einläufige Vorderlader frei ist: Moderne Inline Vorderlader oder zB die Tingle Pistole sind WBK-pflichtig, da Konstruktionsdatúm nach 1.1.1871. EWB Pflichtige Vorderlader Langwaffen können jedoch problemlos auf JahresJjagdschein erworben werden, sind jedoch anmeldepflichtig.

Schwarzpulverpresslinge sind Munition im Sinne des Waffengesetzes und können mit JJS für Langwaffen erworben werden..

WaffG 2002 Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1:
Unterabschnitt 3:
Munition und Geschosse
...
1.3
hülsenlose Munition (Treibladung mit oder ohne Geschoss, wobei die Treibladung eine
den Innenabmessungen einer Schusswaffe oder eines Gegenstandes nach Unterabschnitt 1
Nr. 1.2 angepasste Form hat),
...

Loses Schwarzpulver hingegen unterliegt dem Sprengstoffrecht (§27 Erlaubnis ab 21 Jahre, Ausnahmsweise auch ab 18).


Gruß,


frogger
 
Registriert
18 Mai 2006
Beiträge
2.029
mhm.
Also mein Vater darf sich das Ding einfach in den Schrank stellen, bis ich 18 bin und dann wandert es zu mir!? Wie ist dass denn dann nun mit dem Schießen? Diese Presslinge darf ich dann ja wohl erwerben. Auf den Stand darf ich dann aber nur als Sportschütze!!!??? Währ ja dann irgendwie sinnlos, oder hab ichs nicht ganz überrissen?
 
Registriert
9 Okt 2002
Beiträge
1.667
Natürlich darfst Du auf einer genehmigten Schießstätte mit dem Vorderlader schießen. Kein Problem. Mit losem Schwarzpulver jedoch nur

1. Wenn der Inhaber einer §27 SprenG Erlaubnis die Waffe lädt
oder
2. Du unter der Aufsicht eines Inhabers einer §27 SprenG Erlaubnis die Waffe lädts und die Erlaubnis auch für unter der Aufsicht des Erlaubnisinhabers handelnde Personen gilt.

Die SprenG erlaubnisse sind zT sehr individuell formuliert.

Gruß,

frogger
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
133
Zurzeit aktive Gäste
321
Besucher gesamt
454
Oben