Verwertung von Unfallwild
Hallo,
letztens hatten wir mal wieder die Wildunfall-Diskussion. In dem Zusammenhang berichtete jemand, er hätte von einem Veterinär der Stadt folgenede Information bekommen:
Wild, das verendet aufgefunden wurde (z.B. durch einen Verkehrsunfall) sei GRUNDSÄTZLICH NICHT mehr für den Verzehr geeignet. Begründung: Es hätte keine vorherige "Lebendbeschau" stattfinden können. Will heissen: Jeder Jäger sieht ein Stück ja noch lebendig, bevor er es totschießt. So könne er sich einen Eindruck machen, ob es dem Verhalten nach nach Anzeichen für eine Erkrankung und somit für den Verdacht der Genussuntauglichkeit gibt. Wild das in Folge Verkehrsunfall verendet aufgefunden bzw. gemeldet wird ist daher GRUNDSÄTZLICH genussuntauglich, selbts wenn der Unfall nur 5 min her ist und das Stück "rein technisch" verwertbar wäre
Wie seht Ihr das, ist das durch die Fleischhygieneverordnung o.ä. begründbar?
Gruß
Waldschrat
Hallo,
letztens hatten wir mal wieder die Wildunfall-Diskussion. In dem Zusammenhang berichtete jemand, er hätte von einem Veterinär der Stadt folgenede Information bekommen:
Wild, das verendet aufgefunden wurde (z.B. durch einen Verkehrsunfall) sei GRUNDSÄTZLICH NICHT mehr für den Verzehr geeignet. Begründung: Es hätte keine vorherige "Lebendbeschau" stattfinden können. Will heissen: Jeder Jäger sieht ein Stück ja noch lebendig, bevor er es totschießt. So könne er sich einen Eindruck machen, ob es dem Verhalten nach nach Anzeichen für eine Erkrankung und somit für den Verdacht der Genussuntauglichkeit gibt. Wild das in Folge Verkehrsunfall verendet aufgefunden bzw. gemeldet wird ist daher GRUNDSÄTZLICH genussuntauglich, selbts wenn der Unfall nur 5 min her ist und das Stück "rein technisch" verwertbar wäre
Wie seht Ihr das, ist das durch die Fleischhygieneverordnung o.ä. begründbar?
Gruß
Waldschrat