Verwertung von Unfallwild

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Verwertung von Unfallwild

Hallo,
letztens hatten wir mal wieder die Wildunfall-Diskussion. In dem Zusammenhang berichtete jemand, er hätte von einem Veterinär der Stadt folgenede Information bekommen:

Wild, das verendet aufgefunden wurde (z.B. durch einen Verkehrsunfall) sei GRUNDSÄTZLICH NICHT mehr für den Verzehr geeignet. Begründung: Es hätte keine vorherige "Lebendbeschau" stattfinden können. Will heissen: Jeder Jäger sieht ein Stück ja noch lebendig, bevor er es totschießt. So könne er sich einen Eindruck machen, ob es dem Verhalten nach nach Anzeichen für eine Erkrankung und somit für den Verdacht der Genussuntauglichkeit gibt. Wild das in Folge Verkehrsunfall verendet aufgefunden bzw. gemeldet wird ist daher GRUNDSÄTZLICH genussuntauglich, selbts wenn der Unfall nur 5 min her ist und das Stück "rein technisch" verwertbar wäre

Wie seht Ihr das, ist das durch die Fleischhygieneverordnung o.ä. begründbar?

Gruß
Waldschrat
 
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Hallo Schradi,
wer will mir verbieten, verunfalltes Wild nach in Augenscheinnahme und ggf. Trichinenbeschau SELBST zu verzehren?

In den Verkehr(an dritte weitergeben) bringen darf ich es natürlich nicht.

Gruß und WMH, jannis
 
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Hallo Schradi,

man muss zwei Dinge grundsätzlich unterscheiden:

Fallwild - wird so bezeichnet, wenn Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung als Todesursache fehlen.
Fallwild ist in jedem Fall als Genußuntauglich zu bewerten, daher auch von Eigenverzehr abzuraten ist.

verunfalltes Wild - Hier sind äußere Gewalteinwirkungen todesursächlich (Auto).
Das Stück muss jedoch in jedem Fall der Fleischuntersuchung unterzogen werden, auch wenn am Stück keine bedenklichen Merkmale ersichtlich sind, die das Fleisch als gesundheitsschädlich erkennen lassen würden, -
und zwar deshalb (und jetzt kommt das, was dein Kumpel meinte) - weil as Stück nicht in lebendem Zustand beobachtet werden konnte.

Wird das Stückk vom Veterinär freigegeben, kann mit ihm so verfahren werden, wie mit einem sonstigen erlegten Stück, als auch weitergabe an Dritte.

Hoffe, alle Klarheiten sind hiermit beseitigt.

mogges
 
A

anonym

Guest
Gilt überall mindestens seit meiner Jägerprüfung 1981- und deshalb nervt mich ja so, wenn überfahrene Rehe heut noch bei meinem Wirt abgeliefert werden, wo ich nur die 10 er und Träger-Schüsse hinsortiere...

Meine Taktik: gar nicht aufbrechen, an Hinterläufen aufhängen,15 cm breiten Streifen Decke von Keulen bis zum Hals runterpräparieren, Filets in Gänze raus und selber essen nach adäquater Reifezeit. Das wär dann so ungefähr die Hälfte des Fleischwertes in meinem Kühlschrank,wenn`s gut geht-gewonnen in 5 Minuten. Rest entsorgen. Gleiches Vorgehen im übrigen bei vom Fuchs über Nacht oder vom Drahthaar angeschnittenen Stück
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Wer Bock hat, kann sich natürlich aus blutunterlaufenen und mit Panseninhalt verzierten Keulen mit Handschuhen und einer Rolle Küchenkrepp sowie immer wieder gewaschenem Messer bewaffnet die Nuß raussortieren oder Ähnliches- ist aber eine Riesensauerei in der Regel und eine Geschmacksgarantie würd wohl keiner abgeben. Regel: was mit (beim Unfallreh praktisch immer: geplatztem) Panseninhalt Kontakt hatte MUSS sobald das Stück abgetrocknet ist im sauberen Gewebe weggeschnitten werden, also nützt auch das Rumsprudeln von viel Wasser wenig- vergrünt alles noch besser, spätestens am dritten Tag.
Gruß, Martin
 
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@Schradi
Richtig!
Unfallwild darf erst nach Wildpretuntersuchung dem Verzehr zugeführt werden, aus eben dem Grunde der fehlenden Lebendbeschau. Du weißt eben nicht, ob es ins Auto getorkelt ist. Hindert Dich aber nicht, es selber zu essen. Und was man anderen zumuten will, kann man ja auch selber essen.

Von der Fleischuntersuchung ist nur Fleisch von Tieren ausgenommen, das a) einer Lebend- (Zielfernrohr) und! Todbeschau (Aufbrechen) unterzogen wurde und bei beidem keine Abweichungen vom Normalen (zB Knochenbruch) festgestellt wurden, b) keinere weiteren Verletzungen außer den frischen Erlegungswunden aufweist (also kein alter Krellschuß, kein Laufschuß vom Vortag, kein am nächsten Tag nachgesuchtes Wild etc.) und c) die Tierart nicht trichinenschaupflichtig ist.

[ 29. M
 
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Hallo zusammen:

@ Hirschkäfer:

gilt Bundesweit, da dies in den Fleischhygienrichtlinien u. Fleischhygiengesetz so festgeschrieben steht, welche Bundesweit gelten.

@ feuerlein:

deine Taktik sei dir unbenommen, aber selbst dabei, - auch bei Selbsverwertung nur des Rückens - befreit dich grundsätzlich NICHT von der Fleischuntersuchung.

@Tiroler Bracke:

Deine Ausführung ist im Ansatz richtig, um jedoch Zweifel bzw. Verwechslungen auszuschliessen, hier die korrekte Version:

In der BRD erlegtes und für den Verzehr bestimmtes Haar UND Federwild unterliegt stets der amtlichen Fleischuntersuchung!

Unterbleiben KANN die Fleischuntersuchung, wenn:

-keine Merkmale vorliegen, die das Wildbret als bedenklich für den Menschen erscheinen lassen,

-wenn das erlegte Wild unmittelbar nach dem Erlegen in geringen Mengen an nahegelegene Gastronomiebetriebe, Einzelhandel oder natürlichen Personen zum Eigenverzehr abgegeben wird.

Die bedenklichen Merkmale sind:
(ich gehe davon aus, dass jeder Jäger die bedenklichen Merkmale aus den FF kennt, daher schreib ich sie nicht extra nieder)

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Wild, das dem Wildgroßhandel zugeführt wird, ist grundsätzlich der amtl. Fleischuntersuchung zuzuführen, auch wenn keine bedenklichen Merkmale aufgetaucht sind!!!

Wichtig !!:
Die feststellung der bedenklichen Merkmale unterliegt neben dem Jäger auch dem Aneignungsberechtigten. (Dies zur Rechtslage)

Trichinenschau:

- ist generell bei allen Fleischfressern, Sumpfbiber, Nutria erforderlich, sofern sie i.d. Verkehr gebracht u. der menschl. Ernährung zugeführt werden sollen.

TS. darf nicht mit der amtl. Fleischuntersuchung verwechselt werden, sind zwei paar Stiefel!

Beispiel: ein Stück S.W. muss bei auftreten bedenklicher Merkmale sowohl zur amtl. Fleischuntersuchung, wie auch zur Trichinenschau!

mogges
 
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@ Mogges

Dem ist nichts hinzuzufügen....außer:

wie sieht das wirklich in der Praxis aus...???

Ich bin davon überzeugt, daß unser zuständiger Veterinär den Hungertod sterben würde, müßte er von den Fleischuntersuchungen der Jägerschaft leben....ich frage mich, was mit dem ganzen Unfallwild passiert.....so fette Füchse haben wir auch wieder nicht...
Aber Vorsicht:!! Der Krug geht solange zum Brunnen.......
 
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Ich hatte meinen Kollegen gesagt, dass ich verunfalltes Wild nicht in der Kühlzelle sehen möchte, der Aufwand lohnt im Normalfall nicht. Was sie damit gemacht haben, war mir egal, verkauft wurde es nicht.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Mike B:



Ich sach nur: Forstkantine!
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<HR></BLOCKQUOTE>

Weihnachtsfeier ..!!
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:
Ich hatte meinen Kollegen gesagt, dass ich verunfalltes Wild nicht in der Kühlzelle sehen möchte, der Aufwand lohnt im Normalfall nicht. Was sie damit gemacht haben, war mir egal, verkauft wurde es nicht.<HR></BLOCKQUOTE>

Es ist ja so schwer heutzutage vernünftiges Personal zu finden.
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Nachfolgend die Stellungnahme eines befreundetén Lebensmitteltechnologen, der in der industriellen Fleischbranche tätig ist:

Guten morgen Jörg

ich sehe das nicht ganz so.

Im Fleischhygienegesetz wird im § 1 die Untersuchungspflicht geregelt.
Hier heist es zwar :
Schweine, .......... unterliegen, wenn ihr Fleisch zum Genuss für Menschen
bestimmt ist, vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung
(Schlachttier- und Fleischuntersuchung); dies gilt entsprechend für
Haarwild, das auf andere Weise als durch Erlegen getötet wird.

Aber unter § 4 Begriffsbestimmungen

wird "Erlegen" wie fogt definiert.

Erlegen ist das Töten von Haarwild durch Abschuss nach jagdrechtlichen
Vorschriften; als erlegtes Haarwild gilt auch durch andere äußere gewaltsame
Einwirkungen getötetes Wild und Fallwild.

Für mich bedeutet dieses, dass Wild welches z.B. durch einen Verkehrsunfall
getötet wurde nicht unbedigt zur amtlichen Untersuchung muß. Auch ist dieses
Fleisch nicht grundsätzlich Genußuntauglich.

Hier hatte doch der PKW Fahrer die Möglichkeit zur Lebendbeschau :)

Nein, was ich damit sagen will, wie ist denn die Praxis des Jagdbetriebes?
Z.B. auf einer Drückjagd. Ein Stück kommt flüchtig, man spricht es an und
der Schuß fällt. Erfahrene Jäger sehen ob es evt. krank ist. Doch an
Lebendbeschau denkt da wohl keiner. Anders finde ich, ist es beim Ansitz. Da
sollte man eigentlich Zeit genug finden ein Stück genauer anzusprechen.
Verhalten ! Auffälligkeiten !
Aber auch da geht es oft zu schnell.

Fazit:

Ein Stück Fallwild aufgrund eines Verkehrsunfalls ist nicht unbedingt
Genußuntauglich. Der Verantwortliche Jäger sollte jedoch immer darüber
nachdenken, ob eine Fleischbeschau im Sinne der Genußtäuglichkeit nicht
angebracht wäre. Diese Entscheidung obliegt ihm alleine und Er trägt auch
die Verantwortung.

Gruß
 
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Hallo Schradi,

dein Lebensmitteltechnologe soll sich bitte, aufgrund seiner Stellungnahme an dich, seinen Beruf an den Nagel hängen und zur Müllabfuhr wechseln, dort richtet er weniger Schaden an.
icon_mad.gif


Zitat: Hier hatte doch der PKW Fahrer die Möglichkeit zur Lebendbeschau -) Zitatende

Ganz Prima Schradi
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Wenn jeder PKW Fahrer beurteilen kann, inwiefern sich Wild normal oder abnormal verhält, so ist die Frage erlaubt, zu was wir Jäger unsere Ausbildung überhaupt machen.
In Zukunft sollte dann der Führerschein genügen, um Jäger zu werden - mal der Frau Künast sagen, vielleicht kann sie dies in ihren Eckpunkten zur Novellierung noch unterbringen.
icon_rolleyes.gif


Zitat Schradi:

"Was ich damit sagen will, wie ist denn die Praxis des Jagdbetriebs?" Zitatende.

Offensichtlich verhehrend, was die Kenntnis der Wildbrethygienrichtlinien angbelangt -
zumindest wenn ich dies hier so lese.

Zitat:

Erfahrene Jäger sehen, ob es krank ist. Doch an Lebendbeschau denkt da wohl keiner."

Zitatende.

Doch Schradi, an Lebendbeschau denken die erfahrenen Jäger, nur die unerfahrenen denken daran nicht.

Zitat:

"Anders beim Ansitz, da sollte man...."

Zitatende.

Schon allein diese Aussage wäre ein Grund für mich, dich zur Nachschulung zu schicken, sofern es diese Möglichkeit geben würde.

Was heisst denn hier "sollte"???

Hallo!! - Du bist dazu Verpflichtet!

§ 28 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft......,
wer Fleisch das nach diesm Gesetz der Fleischuntersuchung oder der Trichinenuntersuchung unterliegt, zum Genuß für Menschen in Verkehr bringt, bévor die vorgeschriebene Untersuchung durchgeführt wird. usw.....

Zitat Schradi:
" Fazit-
...der verantwortliche Jäger sollte jedoch immer darüber nachdenken, ob eine Fleischbeschau nicht angebracht wäre...""

Zitatende.

Nein Schradi, der verantwortungsbewusste Jäger sollte darüber nicht nachdenken.

Der verantwortungsbewusste Jäger WEISS, dass eine Fleischuntersuchung bei verunfalltem Wild in jedem Fall erforderlich ist, und handelt entsprechend, ohne lange nachdenken zu müssen.

Mein Fazit:

Gerade in Punkto Wildbrethygiene mangelt es offenbar an Wissen.
Genau diese Tatsache ist auch unseren Ministerien bestens bekannt, nicht umsonst war vor 2 Jahren schon die Forderung, den Jägern den kompletten Handel und Verkauf von Wildbret zu entziehen und die ganze Sache dem professionellen Wildhandel zu übertragen (Schon vergessen??)
Nur mit gutem Zureden konnte dies wieder abgewendet werden. Wenn jedoch die Ausbilung und der Kenntnisstand auf dieser Ebene bleibt, wird uns dies früher oder später einmal doch noch "blühen". Dann aber mit recht!

Eine Mitschuld trägt auch hier die oft oberflächliche Ausbildung in Jungjägerkursen im Fach Wildbrethygiene. In den Prüfungen kommen eh nur drei -vier Fragen darüber...

- Aber ob der Erlegerbruch links oder recht getragen, das Reh nach dem Hirsch zur Strecke gelegt wird und das Waidmannsheil mit gezogenem Hut empfangen wird, wird bis zum Erbrechen gepaukt....

mogges , der auch in der industriellen Fleischbranche tätig ist und Ausbilder im Fach Wildbrethygiene bei JJ-Kursen ist.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von mogges:
mogges , der auch in der industriellen Fleischbranche tätig ist und Ausbilder im Fach Wildbrethygiene bei JJ-Kursen ist.<HR></BLOCKQUOTE>
...und dem nix ausser Beifall hinzuzufügen ist. Martin
 

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