Verbiss in Schonung (Wald) - Schadensersatz?

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Hallo Zusammen,

ich bräuchte von Euch mal einen Rat wegen Verbiss in einer Schonung.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe in meinem Teil des Reviers eine Schonung von ca. 2 ha. Gezäunt ist das ganz, weil noch vereinzelt kleine Bäume gepflanzt wurden. Jetzt habe ich schon zum 3. Mal Rehe in der Schonung. (Der Zaun ist schon teilweise sehr marode, steht aber noch).

Beim 1. Mal konnte ich den Bock (es war Gott sei Dank schon Mai) mit meinem eigenen Hund erlegen und der Fall war erst einmal erledigt.
Beim 2. Mal, vor ca. 4 Wochen, hat mir ein Reviernachbar geholfen und mit seinem Hund die Schonung gearbeitet und das Reh ist über den Zaun aus der Schonung gesprungen.
Leider musste ich meinen Hund im September einschläfern lassen :-( und deswegen bin ich auf Hilfe von außen angewiesen.
Vor ca. 2 Woche wieder eine Geis und ein Bockkitz in der Schonung. Das Bockkitz konnte ich letztes Wochenende erlegen.
Die Geis ist leider immer noch drin.

Jetzt meine Frage:
Ich bin sein 4 Wochen nur noch am Ansitz an dieser Schonung. Ich habe an einer Stelle einen flexiblen Sitz aufgestellt von dem ich aus einen Weg in der Schonung sehen kann. Mir läuft die Zeit davon, denn ich muss auch noch meinen Abschuss für Gais und Kitz erfüllen. Ganz zu schweigen von Schwarzwild- und Raubwildbejagung.

In wie weit bin ich für die Schonung und für das Reh darin verantwortlich?

Kann mir hier jemand kurz eine Antwort geben, bin derzeit voll gefrustet und komm auch langsam an meine körperlichen Grenzen.

Habe mir reiflich überlegt ob ich hier schreibe oder nicht, aber ich denke, ich kann auch als Frau in diesem Forum eine Frage stellen und bekomme hilfreiche Antworten.
Ach ja Hr. Google habe ich schon stundenlang und in allen Variationen gefragt, hier konnte ich leider nichts finden.

Erst einmal herzlichen Dank
 
A

anonym

Guest
Handelt es sich um standortgerechte Holzarten? Ist das ggf. vielleicht eine Sonderkultur? Wer hat gezäunt? Wer ist Eigentümer (natürliche oder juristische Person, öffentliches Recht oder Privatrecht? Wurde im Pachtvertrag Wildschadensübernahme ganz oder teilweise übernommen? Warum kann man nicht auch mal einen Jagdgast oder -freund da hinsetzen und meint, alles alleine machen zu müssen? Vielleicht fallen mir noch ein paar Fragen ein.............Ach so, hier hilft man normal gerne, das hat nichts mit Mann oder Frau zu tun.
 
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6 Okt 2012
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Hallo 9 x 19,

erst mal danke für die Fragen, werde gleich mal antworten:

Es sind standortgerechte Holzarten, keine Sonderkultur. (Fichten, Föhren, Tannen und Douglasie)
Der Zaun wurde vom Grundstückseigentümer und Waldbesitzer selbst aufgebaut und ist bestimmt auch schon 10 Jahre alt.
Er hat sozusagen seinen ganzen Wald eingezäunt. :no:
Ich habe Wildschadensübernahme mit Deckelung.

Klar hab ich schon Hilfe beim Ansitz in Anspruch genommen, aber wie das so ist, möchte "frau" das auch gerne auf die Reihe bekommen.

Und danke für die Hilfe und die Antworten.
 
A

anonym

Guest
Hallo 9 x 19,

erst mal danke für die Fragen, werde gleich mal antworten:

Es sind standortgerechte Holzarten, keine Sonderkultur. (Fichten, Föhren, Tannen und Douglasie)
Der Zaun wurde vom Grundstückseigentümer und Waldbesitzer selbst aufgebaut und ist bestimmt auch schon 10 Jahre alt.
Er hat sozusagen seinen ganzen Wald eingezäunt. :no:
Ich habe Wildschadensübernahme mit Deckelung.

Klar hab ich schon Hilfe beim Ansitz in Anspruch genommen, aber wie das so ist, möchte "frau" das auch gerne auf die Reihe bekommen.

Und danke für die Hilfe und die Antworten.

Ich denke erst mal laut, mehr nicht. Mir geht das mit der Schonung im Sinne einer Verjüngung nicht rein. Da müßte doch schon mind. Stangenholz stehen, von den paar dazugesetzten oder angeflogenen Bäumchen mal abgesehen, die noch im Äserbereich sind, die stehen ja auch sonst im Wald vereinzelt rum............Im Grunde genommen ist das Ding doch nur noch, inzwischen jedenfalls, ein Hindernis, das die Jagd erschwert. Stimmt das? Entweder man reißt so einen Unsinn ab oder man setzt instand, wenn noch Schutzgrund besteht. Ist denn letzteres wirklich der Fall? Normal muss ja die Jagdgenossenschaft Wildschaden zahlen, sie kann die Verpflichtung ja auch auf den JAB abwälzen, was sie ja teilweise getan hat. Aber dazu hat der Geschädigte nicht zusätzlich Hindernisse zu belassen, die nicht mehr erforderlich sind. Ohne Zäunung, insbesondere, wenn sie nicht mehr notwendig wäre, wäre das Reh auch schnell wieder raus, mit hingegen verstärkt sich der Wildschaden, wenn Rehe erstmal drin sind und nicht schnell erlegt werden können. Das alles wäre wichtig, um solche Fälle überhaupt beurteilen zu können.
 
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Erstmal bist du in diesem Falle für den Wildschaden nicht Ersatzpflichtig :

WEN ein Wildschutzzaun vom Eigentümer erstelt wird; dann darum um Wildschäden zu vermeiden.

Ist der Zaun dann alterbedingt in einem Zustand das er seine Aufgaben nicht erfüllt ( was hier wohl der Fall ist )
muss er wieder abgebaut werden. Den jetzt hindert der Zaun Wild daran die Schonung wieder zu verlassen.

Also : wen Zaun; dann ist derjenige der ihn aufstellt für deren Funktion verantwortlich.


Dazu :http://www.wald-prinz.de/wildzaun-bauen-schutz-von-forstkulturen-mit-knotengeflecht-und-co/2592


Wildzaun in rechtlicher Hinsicht

Entgegen der landläufigen Meinung ist ein Forstzaun zum Schutz von Forstkulturen nicht genehmigungspflichtig. Allerdings spielt das Aufstellen eines Wildschutzzaunes gleich in mehrere Rechtsbereiche hinein. Die rechtliche Ausgangssituation:

  • Waldgesetz: Das Umzäunen von Forstkulturen entspricht der waldgesetzlichen Verpflichtung, den Wald vor Schäden zu bewahren. (§ 14 Betreten des Waldes)
  • Naturschutzrecht: Nach Naturschutzrecht dürfen Flächen in der freien Natur u.a. „zur Vermeidung von Schäden an Forstkulturen“ gesperrt werden.
  • Baurecht: nach dem Baurecht sind Wildschutzzäune als offene, sockellose Einfriedungen im Außenbereich genehmigungsfrei, soweit sie dem Schutz von Forstkulturen dienen.


Wie lange muss/darf der Wildzaun stehen bleiben?

Rehwild: In Revieren mit hohem Rehwildaufkommen ist in erster Linie der Verbiss der frischen Knospen zu befürchten. Sind die Bäume innerhalb des Wildzaunes so weit gediehen, dass die Rehe nicht mehr an die Gipfelknospen herankommen, hat der Rehzaun ausgedient. Das ist meist nach 5-7 Jahren der Fall.


Rotwild: Insbesondere bei Fichtenkulturen fürchtet der Waldbesitzer die Winterschäle durch Hirsch und Hirschkuh. Diese Schälschäden treten allerdings erst in späteren Jahren auf. Daher kann es in Rotwildrevieren Sinn machen, den Wildzaun 15 Jahre stehen zu lassen. Danach haben sich die Z-Bäume herausgebildet und man kann zu einem Einzelschutz überwechseln.



Regelmäßige Kontrolle: Nur ein dauerhaft intakter Wildzaun kann seine Funktion erfüllen. Daher muss der Wildzaun auf ganzer Länge regelmäßig kontrolliert werden. Sind noch alle Pfosten intakt? Hat Schwarzwild eine Öffnung geschaffen, durch die das Rehwild eindringt, oder hat ein durch Windwurf gefällter Baum den Zaun niedergedrückt? Alle Schäden am Wildschutzzaun sind unbedingt umgehend zu reparieren.



Zweck erfüllt? Abbauen! Spätestens wenn die vorher schutzbedürftigen Forstpflanzen weitgehend “dem Maul des Wildes” entwachsen sind, hat der Wildzaun seinen Zweck erfüllt und sollte abgebaut werden. Denn dann sind auch die rechtlichen Voraussetzungen für eine naturschutzrechtliche Zulässigkeit und baurechtliche Genehmigungsfreiheit nicht mehr gegeben.

Wenn eine “erhebliche und flächige” Beschädigung der Pflanzen weitgehend ausgeschlossen ist, oder wenn ein Zaun aufgrund von Baufälligkeit oder sonstigen Schäden wilddurchlässig geworden ist, ist der Schutzzweck eines Wildzauns regelmäßig nicht mehr gegeben. Der Wildzaun ist dann abzubauen. Unterbleibt der Rückbau des Schutzzaunes durch den Waldbesitzer, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann! Ebenso untersagt ist es, das alte Knotengeflecht einfach auf einen großen Haufen zu werfen und darauf zu warten, dass es verrottet. Bei solide verzinktem Drahtgeflecht kann man darauf lange warten. Zudem stellt das Drahtwirrwarr eine gefährliche Falle dar, in der Wild jämmerlich verenden kann. So nicht!





TM
 
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2 Okt 2008
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Der Zaun scheint die Rehe nicht ernsthaft am Aus- und Einwechseln zu hindern.
Falls der Grundeigentümer im Sinne der vorstehenden Beiträge nicht mitspielt und das Problem wirklich bei Dir hängen bleibt:

Neben dem Abschuss gibt es noch andere Lösungsansätze:
  • Bei einer Gesamtlänge von vielleicht 600 lfm sind möglicherweise nur einzelne Fehlstellen, die auszubessern wären.
  • Wenn nur einzelne Bäume nachgesetzt wurden, könntest du auch mit Einzelpflanzenschutz vorgehen.
  • Du könntest den Rehen den Aufenthalt in der Schonung auch durch Geruchsstoffe (Petroleumlappen) verleiden.
Wenn Not am Mann (an der Frau) ist, benutze ich auch alle vier Möglichkeiten gleichzeitig.
 
Zuletzt bearbeitet:
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6 Okt 2012
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Hallo Zusammen,

noch mal ein paar Daten nachgereicht:
Richtig ist, dass er immer wieder mal kleine Bäumchen einsetzt, die dann wieder Schutz brauchen. Im großen und ganzen sind fast alle Bäume dem Äser entwachsen.
Es stehen Bäume auch mit 12 Meter in dieser Schonung. Für mich wirkt dies wie ein normaler Wald mit natürlicher Verjüngung.

Verstänkert habe ich die Schonung bereits mit Armacol, Plastikbecher umgedreht mit Schaumstoff befüllt und am Zaun und innen aufgehängt.
Leider mit sehr wenig Erfolg.

Wir haben heute die Dickung mit meinem Reviernachbar und 2 Schützen, sowie 2 Hunden gearbeitet und konnten die Geis erlegen.

Dank eurer Antworten, konnte ich gegenüber dem Waldbauern gut argumentieren und fühlte mich dadurch auch sehr viel sicherer. Denke das kam auch so bei ihm an.
Jetzt hoffe ich, dass für's erste Ruhe ist und er sich um seinen Zaun kümmert.

Noch einmal vielen Dank.
 

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