Ich schick denen immer Gesetzgebung mit und bezieht mich darauf. Es gab zwar mal Klarstellungen aber bis jetzt halten sie sich, bei mir zumindest, an den genauen Wortlaut.
Aussage des früheren Leiters der Behörde bei uns: "Im Gesetz steht, was der Bürger für Rechte hat und welche Pflichten er dabei erfüllen muss. Wir Beamte haben zu prüfen, ob der Bürger die Pflichten erfüllt hat. Wenn damit die Voraussetzungen für eine Erlaubnis gegeben sind, haben wir keinerlei Spielraum mehr, dem Bürger sein Recht auf Erlaubnis zu verweigern!"
Ich habe ihn eijige Zeit nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst im Wald beim Hundausführen getroffen. Er hat gefragt, ob diese Maxime weiter beherzigt würde. Er war froh, daß ich das bestätigen konnte.
Warum schreibe ich das? Nun: Ob Mun oder Waffen oder Treibladungspulver oder - bei Ärzten - Betäubungsmittel: Es gibt Mindestanforderungen, ab denen die Behörde zustimmen MUSS. Das ist deren Pflicht in einem Rechtsstaat.
Wenn ich meine Schränke lieber sicherer und besser und fester haben mag, ist das meine Sache.
Mehr zu tun kann viele Gründe haben. Beispielsweise: ich habe 2 kleine B-Schränke von früher. Nehme ich für einen Teil meiner Mun. Die sind aber nach altem Datenblatt nur B, wenn entsprechend verankert. Ansonsten sind sie nur "Blechbriefkästen". Das war mir zu doof. Also M10 in die Wand und gut.
Ich bin aber gerne auf der sicheren Seite. Reine Geschmackssache. Und ich habe mir öfter schon von der Behörde angehört "So genau brauchen wir es eigentlich nicht..."
Andererseits erzeugt das einen guten Ruf. (Oder den des Pedanten).
Fazit: Punktlandung auf den Vorschriften wäre ein Blechspind mit Schwenkriegelschloss.
Ruhe in der Magengegend ist ein solider Blechschrank, der sich "Möbeltresor" nennt und der auch nicht viel teurer ist.
Verankerung ist zweckmäßig, damit einem das Ding nicht auf die Füße kracht.Und wenn ich schon Bohre, dann geb ich dem 2000N Zugfestigkeit. Denn Loch ist Loch. Also gleich richtig.