Verankerung Munitionsschrank

Wheelgunner_45ACP

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Schon, aber wenn ich das für den Waffenschrank machen muss, werd ichs für die Muni wahrscheinlich auch müssen. Er schrieb ja "analog Waffenschrank"... Man weiß jetzt nicht genau, wie dieses "analog" zustande kommt - zugegebenermaßen...
Es steht erst mal nirgends, dass ein WS verdübelt sein muß. Die Begründung meines SB hätte ich dann schon gerne mal schriftlich. Ist ja auch bei einer Mietwohnung u.U. erst mal nicht so einfach möglich. Wir reden hier ja nicht von einem 60mm- Einfachdübel für eine 4mm-Schraube

Was früher bei A und B-Klasse- Tressoren unter 200kg möglich war, war, dass man sie verdüblete, um sie gegen Bewegen genau so zu schützen wie die über 200kg- Varianten. Damit wurden sie in der Lagermenge den Ü200kg- Tresoren gleich gestellt.
 

BAL

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[...]
Wir reden hier ja nicht von einem 60mm- Einfachdübel für eine 4mm-Schraube
[...]

Warum eigentlich nicht? Zu verwendende Dübel und Schraube sind im Gesetz ebensowenig definiert wie das Andübeln des Munitionsschranks. Ich wette, es langt sogar der Kopf einer Schraube, zusammen mit einer fetten Unterlegscheibe von innen an die Schrank-/Tresorwand geklebt *g*
 
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Wenn schon andübeln, dann richtig.
Meinen Schrank habe ich auch verdübelt.
Die Tür ist so schwer, das er (leer) leicht nach vorne kippen kann

Remy
 
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Auch hier gilt: Die Sachbearbeiter lassen ihrer Phantasie freien Lauf.
Ich habe einen B-Schrank >200kg für die Langwaffen und einen kleinen 1er für die Kurzwaffen.
Meine Behörde sagt, daß beide angeschraubt sein müssen.
Der Bleckschrank für die Munition muss nicht befestigt sein.

Ich habe mich von der Vorstellung verabschiedet, daß die Waffenbehörden die Gesetze und Verordnungen 1:1 umsetzen. Bislang habe ich mit den selbst erfundenen Dingen gut leben können. Ich empfinde es nicht als Problem die Tresore anzuschrauben. Schadet doch nicht. Wenn es zu bunt wird gibt es halt eine Fortbildung vor Gericht. Habe ich im Bekanntenkreis schon mehr als einmal erlebt.
Ich schick denen immer Gesetzgebung mit und bezieht mich darauf. Es gab zwar mal Klarstellungen aber bis jetzt halten sie sich, bei mir zumindest, an den genauen Wortlaut.
 
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Ich schick denen immer Gesetzgebung mit und bezieht mich darauf. Es gab zwar mal Klarstellungen aber bis jetzt halten sie sich, bei mir zumindest, an den genauen Wortlaut.
Aussage des früheren Leiters der Behörde bei uns: "Im Gesetz steht, was der Bürger für Rechte hat und welche Pflichten er dabei erfüllen muss. Wir Beamte haben zu prüfen, ob der Bürger die Pflichten erfüllt hat. Wenn damit die Voraussetzungen für eine Erlaubnis gegeben sind, haben wir keinerlei Spielraum mehr, dem Bürger sein Recht auf Erlaubnis zu verweigern!"

Ich habe ihn eijige Zeit nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst im Wald beim Hundausführen getroffen. Er hat gefragt, ob diese Maxime weiter beherzigt würde. Er war froh, daß ich das bestätigen konnte.

Warum schreibe ich das? Nun: Ob Mun oder Waffen oder Treibladungspulver oder - bei Ärzten - Betäubungsmittel: Es gibt Mindestanforderungen, ab denen die Behörde zustimmen MUSS. Das ist deren Pflicht in einem Rechtsstaat.

Wenn ich meine Schränke lieber sicherer und besser und fester haben mag, ist das meine Sache.
Mehr zu tun kann viele Gründe haben. Beispielsweise: ich habe 2 kleine B-Schränke von früher. Nehme ich für einen Teil meiner Mun. Die sind aber nach altem Datenblatt nur B, wenn entsprechend verankert. Ansonsten sind sie nur "Blechbriefkästen". Das war mir zu doof. Also M10 in die Wand und gut.

Ich bin aber gerne auf der sicheren Seite. Reine Geschmackssache. Und ich habe mir öfter schon von der Behörde angehört "So genau brauchen wir es eigentlich nicht..."

Andererseits erzeugt das einen guten Ruf. (Oder den des Pedanten).

Fazit: Punktlandung auf den Vorschriften wäre ein Blechspind mit Schwenkriegelschloss.

Ruhe in der Magengegend ist ein solider Blechschrank, der sich "Möbeltresor" nennt und der auch nicht viel teurer ist.

Verankerung ist zweckmäßig, damit einem das Ding nicht auf die Füße kracht.Und wenn ich schon Bohre, dann geb ich dem 2000N Zugfestigkeit. Denn Loch ist Loch. Also gleich richtig.
 
G

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Warum eigentlich nicht? Zu verwendende Dübel und Schraube sind im Gesetz ebensowenig definiert wie das Andübeln des Munitionsschranks. Ich wette, es langt sogar der Kopf einer Schraube, zusammen mit einer fetten Unterlegscheibe von innen an die Schrank-/Tresorwand geklebt *g*
Die Mindestanforderung an verwendete Dübel und Schrauben (Auszugskraft) dürfte dann eine Rolle spielen, wenn man in einem Tresor einer bestmmten Schutzklasse auch versicherte Wertgegenstände lagern möchte. Die Versicherung will das wissen (und natürlich nicht zahlen, wenn der Dübel nicht richtig gehalten hat).
Siehe:
https://www.tresor-shop.de/verankerung

Beim Munitionsschrank: Schwenkriegelschloss, Blech, Rest egal.
 
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Aussage des früheren Leiters der Behörde bei uns: "Im Gesetz steht, was der Bürger für Rechte hat und welche Pflichten er dabei erfüllen muss. Wir Beamte haben zu prüfen, ob der Bürger die Pflichten erfüllt hat. Wenn damit die Voraussetzungen für eine Erlaubnis gegeben sind, haben wir keinerlei Spielraum mehr, dem Bürger sein Recht auf Erlaubnis zu verweigern!"

Ich habe ihn eijige Zeit nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst im Wald beim Hundausführen getroffen. Er hat gefragt, ob diese Maxime weiter beherzigt würde. Er war froh, daß ich das bestätigen konnte.

Warum schreibe ich das? Nun: Ob Mun oder Waffen oder Treibladungspulver oder - bei Ärzten - Betäubungsmittel: Es gibt Mindestanforderungen, ab denen die Behörde zustimmen MUSS. Das ist deren Pflicht in einem Rechtsstaat.

Wenn ich meine Schränke lieber sicherer und besser und fester haben mag, ist das meine Sache.
Mehr zu tun kann viele Gründe haben. Beispielsweise: ich habe 2 kleine B-Schränke von früher. Nehme ich für einen Teil meiner Mun. Die sind aber nach altem Datenblatt nur B, wenn entsprechend verankert. Ansonsten sind sie nur "Blechbriefkästen". Das war mir zu doof. Also M10 in die Wand und gut.

Ich bin aber gerne auf der sicheren Seite. Reine Geschmackssache. Und ich habe mir öfter schon von der Behörde angehört "So genau brauchen wir es eigentlich nicht..."

Andererseits erzeugt das einen guten Ruf. (Oder den des Pedanten).

Fazit: Punktlandung auf den Vorschriften wäre ein Blechspind mit Schwenkriegelschloss.

Ruhe in der Magengegend ist ein solider Blechschrank, der sich "Möbeltresor" nennt und der auch nicht viel teurer ist.

Verankerung ist zweckmäßig, damit einem das Ding nicht auf die Füße kracht.Und wenn ich schon Bohre, dann geb ich dem 2000N Zugfestigkeit. Denn Loch ist Loch. Also gleich richtig.
Da bin ich voll bei Dir. Hab einen Nuller Schrank, da kann die Munition auch rein, aber hätte ich einen Blechschrank würde ich den auch festschrauben...ich finde es macht die Kommunikation für alle leichter wenn man eine gemeinsame Grundlage hat, da spart man sich viel hin und her und die andere Seite sieht gleich dass man sich mit der Materie auseinandersetzt und nicht einfach drauf los legt.
 
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Den haben sie mir gezeigt.

Den Paragraphen hätt ich mir zeigen lassen. Fass hin, Fass her....
Es steht erst mal nirgends, dass ein WS verdübelt sein muß. Die Begründung meines SB hätte ich dann schon gerne mal schriftlich.

Hier ein 1:1 Auszug aus der E-Mail meines SB:

... erlaubnispflichtige Munition muss gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung mindestens in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden. Diesen Anforderungen entspricht der von Ihnen fotografierte Schrank.

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
D.h. Sie müssten den Schrank entweder in der Wand oder im Boden verankern, damit dieser vor dem Abhandenkommen gesichert ist.

Der letzte Satz bezieht sich auf §36, Abs. 1 Waffg., der aus meiner Perspektive schon ein wenig schwammig formuliert wurde und u.U. viel Spielraum einräumt. Ich bin auch kein Jurist und will auch keiner sein.


Nun den hypothetischen Fall:

Mein Munitionsschrank könnte man tragen. Zur Not schubbst man den auf nen Teppich und zerrt ihn darauf raus. Ich weiss ja nicht, wieviel Spinat der Einbrecher so isst.
Nehmen wir an, das passiert, mein Schrank war (trotz Hinweis des SB nicht fixiert) und dann kommen sie mir mit §36 Waffg. ...

Ne. Dann sage ich im Fall des Falls lieber:
"Schrank hat gepasst (habe ich schriftlich vom Amt). Untergebracht wie gefordert, ich habe meinen Teil erfüllt."
Und kann weiter schiessen gehen.

Klar: Vorauseilender gehorsam, etc.pp. Ist ok und kann natürlich jeder halten wie er will.
Für mich gilt da: Ich hab 'ne Firma, 2 Kinder und 'nen Hobby. Ich habe keine Zeit für Robin Hood oder Don Quijote (wer immer euch da mehr liegt und ich will auch keinem auf den Schlips treten). Ich nenne das dann Pragmatismus und fühle mich OK damit.

Ich geh nun auf den Schiessstand, den Munitionsschrank leichter machen.
 

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