Verankerung Munitionsschrank

G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Wo genau? Bitte Quelle.

§ 36 Abs.3 WaffG

"(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. "

Der Nachweis für die Munitionslagerung kann laut der Polizei Hamburg auch bei der verdachtsunabhängigen Kontrolle erfolgen und wurde bei mir auch so gehandhabt.
Ob das andere Behörden genauso sehen muss jeder selber klären.
 
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[...]
die Frage, ob so ein Teil analog Waffenschrank mit Schrauben verankert werden muss?
[...]

Ein Waffenschrank muss - bis auf Sonderfälle - von Gesetzes wegen nicht verankert werden.
Und ein Munitionschrank schon mal gar nicht.

Was der Nachweis für die Aufbewahrung angeht:
Wenn der Legalwaffenbesitzer dem Amt einmalig die den Vorschriften genügende Möglichkeit der Aufbewahrung angezeigt hat, dann wird davon ausgegangen, dass er für alle weiteren erlaubnispflichtigen Waffen und Munition diese Möglichkeiten dafür nutzt.
Es ist nicht nötig, für jede neu erworbene Waffe neu nachzuweisen, so lange es im Schrank noch einen dafür vorgesehenen Platz gibt.
Und für Munition gilt das erst recht.
 
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Manchmal frage ich mich, ob mittlerweile Alle durchdrehen. Am Besten jeden Kauf von Munition noch bei der UJB anzeigen:cool:
Na ja... Durchdrehen nenne ich das nicht. Es ist ambivalent. Ich schreibe der Behörde schon, wenn ich etwas verändere. Andererseits hat die Behörde sich immer mit Foto statt Hausbesuch zufrieden gegeben.

Das ist Geben und Nehmen. Die Behörde arbeitet sehr bürgernah und im Bestreben, alles zu ermöglichen, was nach Recht und Gesetz möglich ist. Und ich, als Bürger, bin im Gegenzug sehr offen.

Ich hatte mal mich verwundert gezeigt, wie niedrig der Gebührenbescheid für eine Waffenherstellerlaubnis ausgefalle war. Da sagte mir die Sachbearbeiterin:"Wir setzen die Gebühren dabei nach Aufwand fest. Und Sie haben es uns sehr leicht gemacht, die Erlaubnis zu erteilen."

Ich weiß, daß das auch eine Fehlentwicklung in Richtung "voreilender Gehorsam" nehmen könnte. Aber bei uns nimmt es die gute Entwickkung in Richtung Bürgernähe.

Deswegen sehe ich keine Möglichkeit zu einer Pauschalbewertung. Das ist immer im Zusammenhang zu sehen.
 
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§36, Absatz 6 WaffG
Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen.

Wenn sie dir sagen, dass du verschrauben musst, dann musst du verschrauben.
 
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Die Aufbewahrung ist anzuzeigen
Meine Behörde hat zB im meldeformular ein Feld wo man einfach nur einträgt was für ein Behältnis.
 

Wheelgunner_45ACP

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§36, Absatz 6 WaffG
Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen.

Wenn sie dir sagen, dass du verschrauben musst, dann musst du verschrauben.
Schon, aber nicht im Vorfeld . . . .
 
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Ein alter ausgemusterter Kühlschrank mit abgewinkelten Flacheisen mit Popnieten befestigt und Vorhängeschloss ist ausreichend für die Muni . Aufbewahrung.
Man hat Zwischenböden und in der Tür innen zahlreiche Fächer für Kleinmengen.
 
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§ 36 Abs. 3 S.1 WaffG

Vielleicht habe ich ja eine schwere Leseschwäche, aber in dem Merkblatt (korrekter Link) ist ziemlich klar angegeben, dass nix verankert werden muss, ausser im für "Nur Jäger" nicht ganz so häufigen Fall der Notwendigkeit, in einem A oder B-Schrank mehr als 5 Kurzwaffen aufbewahren zu wollen.
 
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Moin

Ein alter ausgemusterter Kühlschrank mit abgewinkelten Flacheisen mit Popnieten befestigt und Vorhängeschloss ist ausreichend für die Muni . Aufbewahrung.
Man hat Zwischenböden und in der Tür innen zahlreiche Fächer für Kleinmengen.

Reicht das Vorhängeschloss denn aus ? In der Vorschrift steht doch was von Schwenkriegel !?

Waidmannsheil

Meetschloot
 
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Nein, eben nicht analog!

Ein Waffenschrank hat eine Schutzklasse zu haben. Er hat üblicherweise ein Typenschild vom Hersteller, worauf diese (und weitere Infos) abzulesen ist.

Ein Schrank für Munition braucht das alles nicht.
 
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Guten Abend zusammen,

ich überlege, mir einen einfachen Munitionsschrank (Blech) zuzulegen und stelle
mir die Frage, ob so ein Teil analog Waffenschrank mit Schrauben verankert werden muss? Oder kann ich mir den einfach so ins Regal stellen?

Danke und Waidmannsheil
so sieht das bei uns aus mit. Gibt da auch ein tolles Merkblatt, is nix mit verankern..."zur sicheren Aufbewahrung von freien Waffen/ erlaubnis freie Munition ist ein abschließbares Behältnis ohne Klassifizierung erforderlich."
 

Anhänge

  • Erklärungsformular sicher Aufbewahrung.pdf
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  • merkblatt_waffenaufbewahrung.pdf
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BAL

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Auch hier gilt: Die Sachbearbeiter lassen ihrer Phantasie freien Lauf.
Ich habe einen B-Schrank >200kg für die Langwaffen und einen kleinen 1er für die Kurzwaffen.
Meine Behörde sagt, daß beide angeschraubt sein müssen.
Der Bleckschrank für die Munition muss nicht befestigt sein.

Ich habe mich von der Vorstellung verabschiedet, daß die Waffenbehörden die Gesetze und Verordnungen 1:1 umsetzen. Bislang habe ich mit den selbst erfundenen Dingen gut leben können. Ich empfinde es nicht als Problem die Tresore anzuschrauben. Schadet doch nicht. Wenn es zu bunt wird gibt es halt eine Fortbildung vor Gericht. Habe ich im Bekanntenkreis schon mehr als einmal erlebt.
 
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