Verankerung Munitionsschrank

G

Gelöschtes Mitglied 8926

Guest
Manchmal frage ich mich, ob mittlerweile Alle durchdrehen. Am Besten jeden Kauf von Munition noch bei der UJB anzeigen:cool:

Immer schön vorauseilen. Zusammen packen wir das. Und wenn sich jeder nur noch ein bisschen dümmer anstellt als sein nebenan, haben wir uns dann bis 2025 soweit, dass wir die Murmeln einzeln beim netten Sachbearbeiter abholen dürfen. 👍 in den (Amts-)Geschäftszeiten von 10.00 - 14.00 Uhr versteht sich...
 
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Vielleicht hilft das Merkblatt weiter:

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/...enaufbewahrung.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Kurz:
- Das Behältnis für die Munitionsaufbewahrung ist bei der Behörde nachzuweisen, auch windige kleine Blechbehältnisse mit Schwenkriegelschloss.
- Im Gesetz steht nix davon, dass diese Blechbehältnisse in irgendeiner Weise befestigt werden müssen. Was ich noch nie verstanden habe, mMn nach geht von Munition eine höhere Gefahr aus, als von Waffen.

Ich hatte Anfangs einen Verbandskasten aus Blech mit Schloss, den ich auch so bei der Behörde gemeldet hatte. Der Sachbearbeiter musste zwar schmunzeln, aber nach dem Gesetz war es konform. Jetzt habe ich einen alten A-Schrank, den ich geschenkt bekommen habe und der sogar mit 2 Dübeln an der Wand befestigt ist. Aus Eigenschutz...

Wmh
Flo
 

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