Für Wild gilt das Aneignungsrecht des jeweiligen JAB, also auch RI genannt in einigen Bundesländern.
Die Aneignung ist aber keine Pflicht.
Zu diesem Thema gab es vor einiger Zeit einen sehr guten Beitrag in WuH, ich glaube v. Pückler.
Für alle anderen Tierarten die kein Wild sind ist ggfs. eine Cites-Arten-Bescheinigung einzuholen, wenn man z.B. das Tier präparieren lassen will.
Wer das nicht beachtet bekommt böse Ärger.
Es ist bedauerlich, auch für viele Ornithologen, daß so oft viele seltene Arten nicht erhalten bleiben können.
Der Hintergrund ist wahrscheinlich, das man vermeiden möchte, daß Tiere widerrrechtlich erlegt werden, um sie dann zu verwerten.
Da hat der Gestzgeber einen Riegel vorgeschoben.
Cites gibt es i.d.R. für Anschauungsobjekte für Schulen, Museen ...
Der Bedarf ist in jedem Fall nachzuweisen.
Es kann u.u. bei Verdacht schon zu Androhung von Zwangsmaßnahmen kommmen...
Also sollte man die Finger davon lassen, wenn man seinen Jagdschein behalten möchte.
Bei der Jägerprüfung wurde mir währenddessen ein Mittelsäger vorgeführt, den der Prüfer für einen Gansesäger hielt.
Ich habe ihn gefragt wo er den denn herhabe.
Das Präparat wurde schnell gewechselt, ich habe fürchterlich gelacht.
türülü
[ 06. Februar 2002: Beitrag editiert von: Großer Brachvogel ]