Unfallwild

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Leider sieht man an unseren Straßen immer wieder verunfalltes Kleinwild, welches tagelang dort "herumliegt"

Da sich der zuständige Revierinhaber meist nicht drum kümmert, wie ist die Rechtslage wenn man sich dieses aneignet.

222Rem
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 222Rem:

Da sich der zuständige Revierinhaber meist nicht drum kümmert, wie ist die Rechtslage wenn man sich dieses aneignet.

222Rem
<HR></BLOCKQUOTE>

Schlecht,
nur der Jagdausübungsberechtigte hat ein Aneignugsrecht, das sollte aber jeder Jäger wissen.

WmH
Lupus
 
D

Dachsfreund

Guest
Falsch

[ 06. Februar 2002: Beitrag editiert von: Dachsfreund ]
 
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Für Wild gilt das Aneignungsrecht des jeweiligen JAB, also auch RI genannt in einigen Bundesländern.
Die Aneignung ist aber keine Pflicht.
Zu diesem Thema gab es vor einiger Zeit einen sehr guten Beitrag in WuH, ich glaube v. Pückler.

Für alle anderen Tierarten die kein Wild sind ist ggfs. eine Cites-Arten-Bescheinigung einzuholen, wenn man z.B. das Tier präparieren lassen will.

Wer das nicht beachtet bekommt böse Ärger.

Es ist bedauerlich, auch für viele Ornithologen, daß so oft viele seltene Arten nicht erhalten bleiben können.
Der Hintergrund ist wahrscheinlich, das man vermeiden möchte, daß Tiere widerrrechtlich erlegt werden, um sie dann zu verwerten.
Da hat der Gestzgeber einen Riegel vorgeschoben.

Cites gibt es i.d.R. für Anschauungsobjekte für Schulen, Museen ...
Der Bedarf ist in jedem Fall nachzuweisen.
Es kann u.u. bei Verdacht schon zu Androhung von Zwangsmaßnahmen kommmen...

Also sollte man die Finger davon lassen, wenn man seinen Jagdschein behalten möchte.

Bei der Jägerprüfung wurde mir währenddessen ein Mittelsäger vorgeführt, den der Prüfer für einen Gansesäger hielt.
Ich habe ihn gefragt wo er den denn herhabe.
Das Präparat wurde schnell gewechselt, ich habe fürchterlich gelacht.

türülü

[ 06. Februar 2002: Beitrag editiert von: Großer Brachvogel ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dachsfreund:
Falsch

[ 06. Februar 2002: Beitrag editiert von: Dachsfreund ]
<HR></BLOCKQUOTE>

Was denn?
Bitte genauer ausführen!

WmH
Lupus
 
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Horüdho Großer Brachvogel!
Es wäre gut,wenn Du noch kurz erklären würdest, wie man an das Cites kommt. Untere Landschaftsbehörde als Naturschutzbeauftragte?
Gruß, Ruedemann
 
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Ich glaube beim Bundesamt für Naturschutz
icon_sad.gif

gibt es so etwas.
Vor einiger Zeit war mal in der WUH ein entsprechender Artikel mit einer Liste was man so aus dem Ausland einführen darf.
 
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6 Jan 2001
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Hallo Rüdemann!

Jeder Präparator weiß Bescheid.
Ansonsten beim Landkreis anrufen, die helfen bestimmt.

türülü
 
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Bei uns ist das Regierungspräsidium zuständig, aber Genehmigungen bekommt man für private Zwecke üblicherweise nicht, da muss schon Ausbildung in irgendeiner Form dahinterstehen.
 

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