Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) und Kurzwaffen

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.... Und selbst da schaffen es einige weil sie so cool sind und es einfach nur drauf haben da neben den Finger krumm zu machen. ...

Dieses Beispiel zeigt sicher auch, warum im Waffenrecht heute der Grundsatz gilt "so wenig (unnötig) geladene Waffen wie möglich".

Für uns führt das dann eben zu der bekannten(?) Regel "Es gehört zu den elementaren und selbstverständlichen Obliegenheiten eines Jägers, die Jagdwaffe erst zu laden, wenn mit ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch im Rahmen der Jagdausübung oder des Jagdschutzes unmittelbar zu rechnen ist".

basti
 
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Dieses Beispiel zeigt sicher auch, warum im Waffenrecht heute der Grundsatz gilt "so wenig (unnötig) geladene Waffen wie möglich".

Für uns führt das dann eben zu der bekannten(?) Regel "Es gehört zu den elementaren und selbstverständlichen Obliegenheiten eines Jägers, die Jagdwaffe erst zu laden, wenn mit ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch im Rahmen der Jagdausübung oder des Jagdschutzes unmittelbar zu rechnen ist".

basti

Basti,... das ist deine Meinung, keinesfalls ein Grundsatz oder eine Regel, die rechtsverbindlich zu beachten wäre.

Wenn heute jemand auf die Schnapsidee kommt, zu verkünden, dass die Kurzwaffe des Jägers Tag und Nacht
fertig geladen und feuerbereit zu sein hat, dann wär das der selbe Mist.

Also bitte komm von deinem Ross runter, uns hier die Gesetze zu machen, das is einfach nur noch lächerlich.

Gruß

HWL
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Dieses Beispiel zeigt sicher auch, warum im Waffenrecht heute der Grundsatz gilt "so wenig (unnötig) geladene Waffen wie möglich".

In welchem Gesetzt oder welcher Verordnung steht das bitte?
Ich finde nichts dazu!
 
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Vll. Möchtest du uns deinen klugen Satz noch als Reim aufbereiten !?
Das ist eine Meinung in einem Kommentar zum Jagd/Waffenrecht , Ja und?
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
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Gerade wer viel trainiert weiß, dass es beim Entladen von Pistolen immer zum unbeabsichtigten Zünden kommen kann. Aus dem Grund sollte man auch nicht versuchen die ausgeworfene Patrone mit der Hand über dem Auswurffenster zu fangen. Also immer schön vorm Zaun die rausrepertierte Patrone aus dem Unterholz suchen…

Vergleich das mit dem minimalen Risiko einer geholsterten KW (taugliches Holster vorausgesetzt).

Gruß
Marodeur

Ich weiss ja nicht, wer dies so erzählt, als würdes das häuffig bis regelmäßig passieren. Für mich ist das Risiko, sich den Knöchel zu vertauchen, größer!

Allerdings schiesse ich IPSC seit über 30 jahren - zudem 25 Jahre als RO - und habe bisher nur 2 Fehlzündungen- neben Squib loads - miterlebt. Einmal, als beim Magazinwechsel das ziemlich leere Magazin ungünstig auf den Boden fiel und das zweite mal, als die Waffe beim "Unload, show clear" nicht zu entladen war, die Patrone war wohl nicht vollständig kalibiriert. Da nahm der Schütze dann die linke Hand über den Schlitten ( und Auswurffenster) und schlug dann von hinten aufs Griffstück. Das entriegelte dann die Patrone, allerdings wurde diese -dank verdeckten Auswurffenster - zurückgeworfen und das ZH traf den Ausstosser > ein lautes "BÄNG" war die Folge, Handinnenfläche oberflächlich verletzt, etwas Pulverreste in der Wunde, Gott sei Dank allerdings keine Splitter der Hülse und/ oder Geschoß(-reste). Wurde vor Ort ausgespült und erstversogt, dann im Krankenhaus geröngt. Glücklicherweise steckte nichts weiter in der oberflächlichen Wunde und war innerhalb einer Woche abgeheilt.
 
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Basti,... das ist deine Meinung, keinesfalls ein Grundsatz oder eine Regel, die rechtsverbindlich zu beachten wäre.
Du weist es doch auch: Gerichte (und Verwaltungen!) legen Gesetze anhand eines einschlägigen Kommentars aus.
Der von mir eben zitierte Satz steht so in einem recht jungen Kommentar (Lehmann, Aktuelles Waffenrecht, Stand Februar 2015) und findet sich entsprechend immer häufiger als Begründung in Urteilen.

--> herrschende Meinung!

basti
 
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Der Faden gehört geschlossen. Einer fabuliert Rechtsprobleme und präsentiert dazu schwachsinnige Lösungen und der Andere konstruiert Waffenprobleme, die nur bei defekten Waffen vorkommen.

Mal sehen wer noch Phantasie hat, ein anderes Szenario herbeizuspinnen.........

Waschechte Praktiker.....:lol:
 
G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Also wenn ich so schiss hätte eine geladene Waffe im Revier zu führen, dann bliebe für mich nur eine Konsequenz ...... Alle Waffen zur Vernichtung bei der Behörde abgeben , und keinen Jagdschein mehr lösen.
Das wäre dann 110% Gesetzeskonform und die Hose bleibt sauber.
 
M

MeierHans

Guest
Ich lerne gerne dazu, aber wie soll ich von dir etwas lernen, wenn deine Einlassungen regelmäßig unsubstantiiert sind und sich auf pauschales Bestreiten reduzieren?

basti

Da bleibt wirklich nur noch folgendes:

:lol::lol::lol:

Du Nixblicker!
 
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@ basti : .....hast Du Angst vor Waffen ....???
.....bist Du wirklich als aktiver Jäger im Forum....???
....wurdest Du von den Waffengegnern hier eingeschleust ...???
Ich mein ja nur , man wird noch fragen dürfen , aber warum redest (schreibst) Du Dich hier um Kopf und Kragen ???....das hat eher schon den Charakter einer politischen Herauswindungsrede a la Guttenberg
....:biggrin:....wsgs ich mein ja nur ,....nimms net persönlich ....:roll:Grüße + WMH , Olli
 
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@ basti : .....hast Du Angst vor Waffen ....???

Nein, aber vor den immer öfter praxisfremden und unberechenbaren Entscheidungen unserer Gerichte und Verwaltungen, die ich sehr aufmerksam verfolge.

.....bist Du wirklich als aktiver Jäger im Forum....???

Ja, weil ich das auch weiterhin bleiben möchte, versuche ich die immer mehr werdenden juristischen Fallstricke möglichst rechtzeitig zu erkennen.

Und weil das eben ein Jagdforum ist, in dem man sich austauschen und informieren will, bin ich gerne bereit, meine Sorgen und Bedenken zu teilen. Geben und nehmen halt.

....wurdest Du von den Waffengegnern hier eingeschleust ...???

Ich bestimmt nicht, aber bei einigen der hiesigen Ignoranten und Realitätsverweigerern mit der dicken Hose könnte es sich tatsächlich um agents provocateur handeln.:twisted:

Ich mein ja nur , man wird noch fragen dürfen ,...

Aber sicher doch, denn wer nett fragt, hat auch ein Recht auf eine Antwort. :biggrin:

basti
 
M

MeierHans

Guest
...Für uns führt das dann eben zu der bekannten(?) Regel "Es gehört zu den elementaren und selbstverständlichen Obliegenheiten eines Jägers, die Jagdwaffe erst zu laden, wenn mit ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch im Rahmen der Jagdausübung oder des Jagdschutzes unmittelbar zu rechnen ist"...

Eben.

Immer, wenn man im Revier ist, ist unmittelbar damit zu rechnen, das die Waffen im Rahmen der Jagdausübung bzw. des Jagdschutzes bestimmungsgemäß gebraucht werden muss.
Insofern wird, weil es zu den elementaren und selbstverständlichen Obliegenheiten eines Jägers gehört, die Waffe im Revier stets geladen (außer im Auto, beim Übersteigen von Hindernissen etc.pp.) geführt.
Und erfreulicher Wiese haben wir ja auch das gesetzlich verbriefte Recht, dies zu so zu tun.

Erfreulich, dass Du es endlich verstanden hast - fraglich warum Du weiterhin Deinen Unsinn verzapfst.
 
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