umbau auf 4mm m 20 verboten?

Registriert
28 Mai 2007
Beiträge
10
hallo,
hätte da folgende frage
mein vater hat von einem bekannten eine französische mab und eine russische tokarev bekommen.
die wollter er sich nun auf 4mm m20 umbauen lassen weil er ja schon 2 kurzwaffen hat und diese aber trotzdem behalten möchte.
nun fragte ich gerade bei einem büchsenmacher an wie hoch der preis für den umbau sei man sagte mir das der umbau auf 4mm m20 seit april letzten jahres verboten wäre?
ist das korrekt?
weil mein vater bei der kreispolizeibehörde doch sich schon den voreintrag geholt hat und denen auch gesagt hat das er die zwei vom bekannten umbauen lassen will?
wer weiss näheres??

gruss jörg
 
Registriert
2 Nov 2003
Beiträge
2.036
Geborene 4 mm M20 sind zulässig und können unter erleichterten Bedigungen (kein Bedürfnisnachweis) erworben werden. "Gekorene", sprich umgebaute Waffen unterliegen den Bedingungen der Originalwaffen und stehen diesen waffenrechtlich gleich.
Ich schätze das wird nichts, auch wenn die Behörde bis dato wahrscheinlich nicht verstanden hat um was es geht.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
150
Zurzeit aktive Gäste
363
Besucher gesamt
513
Oben