Überschreiben vom Stimmrecht

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Hallo !

Ein Jagdgenosse(kein Pächter/Jäger) möchte seine Stimme und Fläche einem Anderen überschreiben damit der für ihn bei der Jagdgenossenschaftsversammlung(Verpachtung) vertritt.
Gibt es dafür Vordrucke oder Beispiele die natürlich auch rechtlich bestehen müssen.

Besten Dank für die Hilfe.

Waidmannsheil!

Terry
 
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Kommt anscheinend aufs Bundesland an.

nördöstl. von Bremen hat mal jemand berichtet, daß die Vollmacht beglaubigt sein muß

In Franken, daß im Staatsgebiet BY liegt reicht ein formloses Schreiben des Grundstücksbesitzers
 
A

anonym

Guest
Terry schrieb:
Hallo !

Ein Jagdgenosse(kein Pächter/Jäger) möchte seine Stimme und Fläche einem Anderen überschreiben damit der für ihn bei der Jagdgenossenschaftsversammlung(Verpachtung) vertritt.
Gibt es dafür Vordrucke oder Beispiele die natürlich auch rechtlich bestehen müssen.

Besten Dank für die Hilfe.

Waidmannsheil!

Terry

Es nennt sich Vollmacht, die Modalitäten stehen im Landesjagdgesetz des betreffenden Bundeslandes und dazu ergänzend noch in der Satzung der betreffenden Jagdgenossenschaft, das kann hier niemand sagen, was da drin steht, ohne zu schwallen. Also muß man genau dort nachschauen. Und Einblick erhält man entweder beim Vorsteher derselben oder notfalls ggf. auch bei der Gemeindeverwaltung, wenn die ihre Souveränität dahin verkauft haben oder dieselbe Genosse ist; letzteres ist meist auch der Fall. Ersteres oft.
 
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Hallo !

Bin in NRW .
Einfache Vollmacht reicht.Wäre nur schön wenn ich eine Vorlage hätte.
 

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