Guten Morgen, wenn ich in einer Jagdhütte übernachten möchte und dort natürlich auch ein paar alkoholische Getränke zu mir nehmen möchte, wie verhält es sich mit der Legalität in Bezug auf die Waffe ? Es ist kein Stahlschrank vorhanden, lediglich abschließbare Holzschränke. Die Hütte ist selbstverständlich des nachts von innen verriegelt und ich bin immer anwesend.
dies Konstellation ist gar nicht mal so selten, zumindest sinngemäß. Ich denke dabei an die Bundesmeisterschaft im DJV Schießen. Da übernachten ja einige Teilnehmer in Hotels und gönnen sich zum Abendessen und den guten Ergebnissen auch mal ein Bier oder einen Wein. Ob jetzt die Aufbewahrung im Hotelzimmer die "tatsächliche Gewalt" über die Waffen beendet ist doch sehr fraglich.
1. Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Lang- und Kurzwaffen. Sie stehen unter dem Vorbehalt, dass ein Führen der Waffe in alkoholisiertem Zustand von den Gerichten in Anlehnung an das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 22.10.2014 (Az. – 6 C 30.13 -; WuH 13/2018, S. 84) die Unzuverlässigkeit begründet.
2. Ausgangspunkt sind vier wichtige Vorschriften des WaffG:
a. Nach dem Gesetz führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt über sie außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt (Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 2, Nr. 4). Das gilt auch für Mieter. Unerheblich ist, ob die Waffe geladen oder entladen, gesichert, entspannt, zerlegt oder im Futteral ist.
b. Die „tatsächliche Gewalt“ hat inne/ erlangt, wer weiß, dass er die Möglichkeit hat, nach eigenem Willen mit der Waffe umgehen, also auf sie zugreifen zu können (WaffVwV zur Anl.1, Abschnitt 2, Nr. 1).
c. Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten vorübergehend zum Zwecke der Beförderung oder sicheren Verwahrung erwirbt (§ 12 Abs. 1 Nr. 1b WaffG).
d. Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen wer-den (§ 34 Abs. 1 WaffG). Quelle Wild und Hund
Dies stelle ich nur mal zu Info ein, letztlich muss jeder selbst wissen wie er damit umgeht. Für mich ist das Thema aber durchaus ernst zu nehmen.