- Registriert
- 19 Jul 2009
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Hallo,
mich plagt da seit geraumer Zeit eine Frage. Und zwar darf ich ganz klar als Jäger auf dem Weg ins Revier meine Waffe ungeladen sprich nicht zugriffsbereit auf den Beifahrersitz legen.
Wie sieht nun die Rechtslage aus wenn ich auf dem Beifahrersitz jemanden sitzen habe und er die Waffe hält auf dem Weg ins Revier, natürlich ebenfalls nicht zugriffsbereit. Beifahrer ist weder im Besitz einer WBK noch eines JS.
Kann mir da im Falle einer Kontrolle jemand ans Bein pinkeln?
WH Frank
mich plagt da seit geraumer Zeit eine Frage. Und zwar darf ich ganz klar als Jäger auf dem Weg ins Revier meine Waffe ungeladen sprich nicht zugriffsbereit auf den Beifahrersitz legen.
Wie sieht nun die Rechtslage aus wenn ich auf dem Beifahrersitz jemanden sitzen habe und er die Waffe hält auf dem Weg ins Revier, natürlich ebenfalls nicht zugriffsbereit. Beifahrer ist weder im Besitz einer WBK noch eines JS.
Kann mir da im Falle einer Kontrolle jemand ans Bein pinkeln?
WH Frank