Transport ins Revier mit Beifahrer im Auto???

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Hallo,

mich plagt da seit geraumer Zeit eine Frage. Und zwar darf ich ganz klar als Jäger auf dem Weg ins Revier meine Waffe ungeladen sprich nicht zugriffsbereit auf den Beifahrersitz legen.

Wie sieht nun die Rechtslage aus wenn ich auf dem Beifahrersitz jemanden sitzen habe und er die Waffe hält auf dem Weg ins Revier, natürlich ebenfalls nicht zugriffsbereit. Beifahrer ist weder im Besitz einer WBK noch eines JS.

Kann mir da im Falle einer Kontrolle jemand ans Bein pinkeln?

WH Frank
 
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Moin!

1. - Auf dem Weg ins Revier musst Du "nicht schussbereit" führen, nicht "nicht zugriffsbereit".

2. - Wenn Du dem Beifahrer ein verschlossenes Futteral zu Halten gibst kommt er nicht an die Waffe - also bleibt Dein Bein trocken. Aber Dein Gesichtsfeld ist eingeschränkt --> schlechte Lösung.

3. - Lässt Du den Nebenmann die ungeladene, nicht schussbereite Waffe halten kann das Ärger geben weil sich vielleicht ein anderer Verkehrsteilnehmer bedroht fühlt. Aber sonst ist das m. W. solange o.k., wie Du auch im Auto bist und der Andere nicht die (komplette Handhabungshoheit über die) Waffe erwirbt.

Viele Grüße

Joe
 
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Hallo,
der Rücksitz wäre doch eine Option ?
Oder häng sie hinten ans Hundegitter ran.
 
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Ja hast recht, nicht schussbereit. Zugriffsbereitschaft ist ja logischerweise gegeben. Was hab ich manchmal nur im Kopf.

Sehen tut sie der Gegenverkehr nicht, geht ja in den Fußraum das ganze.

Da bin ich soweit erstmal zufrieden, das ich mich da erstmal nicht strafbar mache.

WH Frank
 
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Ama-rok schrieb:
Hallo,
der Rücksitz wäre doch eine Option ?
Oder häng sie hinten ans Hundegitter ran.

Rücksitze gibts in Jimny nicht mehr. Hundegitter wäre eine Option, allerdings mag ich keine Kratzer und Schrammen an der Waffe. Gibt ja leider keine gescheiten Halterungen für die Gitter und im Jimny ist es auch nicht grad einfach nen Halter anzubringen. Groß ist er ja nicht der kleine, aber missen möchte ich ihn auch nicht mehr.

WH Frank
 
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Sollte kein Problem sein, da Du sie Deinem Beifahrer nicht überlässt und er nicht die tatsächliche Gewalt ausübt. Du bist ja dabei. Streicheln darf er sie. Was anderes wäre es, wenn Du deinen Beifahrer alleine mit der Waffe zurücklassen würdest. Das geht nicht.

Grundsätzlich: In dem Lilliputaner-Jeep Jimni kann man die tatsächliche Gewalt über eine Langwaffe gar nicht ausüben, ohne eine Scheibe zu zerdeppern.
 
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Servus, wenn der Beifahrer einen Führerschein hat kann der ja auch zum Faher werden dann kann man die Waffe selber halten...
 
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Wenn du auf einer Treibjagd einem Treiber deine Waffen zum Halten gibt's, wird der Fall sicherlich vor dem Jagdgericht verhandelt. :lol:

Aber auf der Fahrt ins Revier interessiert es niemanden.
 
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Du darfst die nicht-geladene Waffe auf dem Weg zum Revier gerne von deinem Beifahrer halten lassen: Schaft zwischen seinen Beinen und die Mündung in Gesichtshöhe.
Du brauchst auch den Airbag nicht auszuschalten, der schlitzt sich beim Aufprall am Korn der Waffe kaputt und behindert damit nicht den freundlichen Kontakt des Beifahrergesichtes zur Gewehrmündung bei einem leichten Auffahrunfall oder einer stärkeren Bodenwelle. :roll:

Auf Ideen kommen manche Typen......
 
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Ich hab im Suzi Samurai die Waffe auch immer auf dem Beifahrersitz. Ist jemand dabei muss er sie halten. Dann liegt sie zwischen Handbremshebel und dem Beifahrersitz+links vom seinem Bein. 1x Polizeikontroller haben reingeschaut. Jäger? Jopp. Waidmanns Heil und schönen Abend. Abfahrt...
 

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