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- 11 Nov 2001
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Das erhielt ich heute:
Amoklauf in Erfurt / Verschärfung des Waffenrechts
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem schrecklichen Ereignis in Erfurt wurde schnell und hitzig in allen Schichten der Bevölkerung diskutiert, ob und wie man den Umgang mit Waffen durch Zivilpersonen siche-rer gestalten kann.
Bund und Länder beschlossen gemeinsam den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das gerade erst im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechtes weiter zu präzisieren. Die hierzu durch den Vermittlungsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitete folgende Änderungen, die bereits am 14.06. im Bundestag von einer parteiübergreifenden Mehrheit bestätigt wurden und voraussichtlich auch am 21.06. den Bun-desrat passieren.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen:
1. Sportschützen ist der Erwerb und Besitz folgender Waffen ab 18 Jahren gestattet: Klein-kaliberwaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner. Damit sind im wesentlichen solche Waffen bereits ab 18 Jahren erlaubt, die in olympischen Disziplinen geschossen werden.
2. Erwerb und Besitz von Großkaliberwaffen ist erst nach Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Wer diese Waffen bereits mit 21 Jahren erwerben und besitzen will, muss sich einem medizinisch-psychologischen Test unterziehen.
3. Jäger dürfen Waffen erst nach Vollendung des 18 Lebensjahres erwerben und besitzen.
4. Kinder in der Altersgruppe von 12 bis 14 Jahre dürfen grundsätzlich nur mit Druckluft-oder Federdruckwaffen schießen, wenn sie durch eine für die Kinder- und Jugendarbeit qualifizierte Schießaufsicht betreut werden. Auch Jugendliche von 14 bis 16 Jahre und müssen beim Schießen mit „scharfen“ Schusswaffen entsprechend betreut werden.
5. Schießsportordnungen müssen zukünftig durch eine zentrale Bundesstelle genehmigt wer-den. Sie überprüft, ob die Disziplin selbst sowie ihre konkreten Inhalte und Abläufe ein-schließlich der dafür vorgesehenen Waffen einen schießsportlichen Charakter aufweisen. Die Entscheidung soll durch das Bundesverwaltungsamt unter Mitwirkung eines u.a. mit Schießsportvertretern besetzten Fachbeirats getroffen werden.
6. Sportliches Schießen wurde neu definiert, um eine klare Abgrenzung vom kampfmäßigen Schießen zu erreichen. Dies ist bei der Genehmigung von Schießsportordnungen relevant.
7. Verboten sind Pumpguns, die klassische „Unterwelt“-Waffen sind, also Vorderschafts-Repetierflinten mit Pistolengriff zum Verschießen von Schrotmunition. Als Sport- oder Jagdwaffen finden derartige Pumpguns schon mangels Eignung keine Verwendung.
8. Waffenhändler werden verpflichtet, binnen 2 Wochen das Überlassen von Schusswaffen an die Waffenbehörde zu melden.
9. Die Verantwortung der Schießsportverbände für ihre Vereine wurde präzisiert.
10. Das Mindestalter für das Schießen durch Kinder wird, wie im bisherigen Recht, 12 Jahre betragen. Im Einzelfall kann zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme bewilligt werden.
11. Zur Prüfung der persönlichen Eignung wird die Auskunftsmöglichkeit der Waffenbehör-de aus dem Erziehungsregister eingeführt. Dieses enthält die unterhalb der Schwelle einer Jugendstrafe verhängten Rechtsfolgen von strafrechtsrelevantem Verhalten junger Täter. Damit kann vom Umgang mit Waffen ausgeschlossen werden, wer durch sein - gericht-lich gewürdigtes - Verhalten gezeigt hat, dass sein charakterlicher Reifegrad einen solchen noch nicht rechtfertigt.
Nicht verschärft wurden die Vorschriften für die Verwahrung von großkalibriger Munition. Ein konzentriertes Munitionslager in Räumen von Schießsportvereinen wäre ein zu lohnendes Einbruchsziel.
Sämtliche Änderungen werden den gesetzestreuen Waffenbesitzern keine unnötigen Er-schwernisse auferlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Bahr
Und das habe ich darauf geantwortet:
Sehr geehrter Herr Bahr,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich wollte noch mal auf Ihre Punkte eingehen, die Sie mir gemailt haben:
zu1.Ich bin selber am Training unseres Sportschützen-Nachwuchses beteiligt. Glauben Sie wirklich mit einer
Kleinkaliber oder einer Bockdoppelflinte kann man keinen Menschen töten? Der israelische Geheimdienst
z.B.benutzt nur Kleinkaliber Pistolen um Gegner aus dem Weg zu räumen. Und glauben Sie wirklich wir Ausbilder
sind darauf bedacht unseren Schützlingen das Töten beizubringen?? So wie Sie argumentieren sind wir Schützen
und Jäger eine Gefahr für die Bevölkerung zu der wir auch gehören, und das zu einem großen Teil!
zu 2. Gibt es einen medizinisch.psychologischen Test für Politiker?
Was soll das bitte bringen? Werden dann so Fragen gestellt wie. "Spielst du Counter-Strike oder andere
Baller-Spiele?" Und wenn dann ein talentierter junger Schütze der Olympia vor Augen hat dann "ja" sagt,
bekommt er keine Erlaubnis?
Was bitte kostet dieses Gutachten und wer soll so etwas durchführen?
Da sieht man mal wieder die Weisheit unsere Berliner Politiker: "Wir denken und lenken und lassen andere die
Arbeit machen."
Und da erzählen Sie mir noch am Ende ihres Briefes, die legalen Waffenbenutzer würde das nicht treffen, na
toll....
zu 3. Es gibt sowieso schon zu wenig Nachwuchs bei der Jägerschaft, nun hauen sie den wenigen 16 jährigen
Jungjägern auch noch eins rein. Solche Jugendlichen die sich auf den harten und beschwerlichen Weg der
Jägerprüfung machen, sind zukunftige Naturschützer, sie sitzen nicht in der Bude und gucken Schwarzenegger
oder spielen Counter-Strike, nein, sie gehen in die Natur und werden ausgeglichener als Sie jemals werden
können.
Frust macht sich breit und der wird sich irgendwann entladen.
zu 4. Glauben Sie wirklich vor Ihrem Gesetz hätte sich keiner um die Jugendlichen Schützen gekümmert??
Glauben Sie die sitzen in einem Raum und schießen sich gegenseitg Blei in den Hintern?? Sie waren wohl noch
nie auf einem Schießstand, da ist es stink langweilig für einen nicht Schützen, und wissen Sie warum? Weil
sich die Schützen konzentrieren müssen, und auch 12 bis 14 jährige können das. Sie werden zur Selbstdisziplin
erzogen, so wie in jeder Sportart!!!
zu 5. Meisterschaften bei denen die Schützen sich gegenseitig beschiesen werden dann verboten, denke ich
mal....Was denken Sie eigentlich von uns? Schießsportlicher Charakter?? Meinen Sie wir üben da für den Krieg?
Genauso wie in Punkt 6: kampfmäßiges Schießen......da fehlen mir die Worte, und Sie denken das Sie uns damit
nicht diskriminieren, ich fühle mich mit dieser Behauptung, wir würden kampfmäßiges Schießen üben,
diskriminiert. Ich möchte weder in den Krieg ziehen noch jemals einen Menschen mit einer Waffe bedrohen
wollen.
zu 7. Haben Sie es eigentlich gelesen? Ist es auch nach Berlin durchgedrungen? Die Pumpgun die der Erfurte
Amokläufer mit hatte, war eine Deko-Waffe. Schon mal was davon gehört? Nein? Deko heißt soviel wie
Dekoration. Und mit einer Deko-Waffe kann man definitiv nicht schießen. Aber trotzdem muß man naturlich alles
verbieten was einem nicht in den Kram paßt. Warum verbieten Sie dann nicht die wirkliche Tatwaffe, eine 9mm
Glock? Haben Sie dann doch zuviel Angst vor den Waffenlobyisten aus Österreich? Da stammt diese Waffe nämlich
her und sie wir von der Polizei und Armee benutzt.
zu 8. Gute Entscheidung. Aber diese Regelung gibt es auch schon länger. Muß man nur mal ins alte Waffengesetz
gucken.
zu 9. Gibts dann auch mehr Geld? Wäre toll.
zu 10. Nichts neues.
zu 11. So eine Regelung gibt es auch schon. Bei jeder Überprüfung eines Antrages wird stehts beim Ordungsamt
und Gesundheitsamt nachgefragt, und wenn jemand da auffällig geworden ist, bekommt die Waffenbehörde das mit,
außer sie arbeiten schlampig, so wie in Erfurt. Da hätte es den Behörden nach einem Monat aufgehen müssen,
daß da einer Waffen gekauft hat und sie noch nicht (binnen 2 Wochen nach Waffen-Kauf Anmeldepflicht) hat
eintragen lassen, 5 Monate später war es dann zu spät, wie wir alle schmerzlich mitbekommen haben.
Mit "keine Erschwernis für gesetzestreue Bürger" sind diese Worte ein Schlag ins Gesicht derjeniger die sich
tagtäglich damit auseinandersetzen und sich bemühen Nachwuchs zu Disziplin und Körperbeherschung in einm
Sport oder zur Jagd zu erziehen. Vielen Dank, ein weiterer Schritt Ihrer Salami-Technik den mündigen Bürger
einzuschränken in seiner Selbstverwirklichung.
Hochachtungsvoll
Amoklauf in Erfurt / Verschärfung des Waffenrechts
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem schrecklichen Ereignis in Erfurt wurde schnell und hitzig in allen Schichten der Bevölkerung diskutiert, ob und wie man den Umgang mit Waffen durch Zivilpersonen siche-rer gestalten kann.
Bund und Länder beschlossen gemeinsam den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das gerade erst im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechtes weiter zu präzisieren. Die hierzu durch den Vermittlungsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitete folgende Änderungen, die bereits am 14.06. im Bundestag von einer parteiübergreifenden Mehrheit bestätigt wurden und voraussichtlich auch am 21.06. den Bun-desrat passieren.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen:
1. Sportschützen ist der Erwerb und Besitz folgender Waffen ab 18 Jahren gestattet: Klein-kaliberwaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner. Damit sind im wesentlichen solche Waffen bereits ab 18 Jahren erlaubt, die in olympischen Disziplinen geschossen werden.
2. Erwerb und Besitz von Großkaliberwaffen ist erst nach Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Wer diese Waffen bereits mit 21 Jahren erwerben und besitzen will, muss sich einem medizinisch-psychologischen Test unterziehen.
3. Jäger dürfen Waffen erst nach Vollendung des 18 Lebensjahres erwerben und besitzen.
4. Kinder in der Altersgruppe von 12 bis 14 Jahre dürfen grundsätzlich nur mit Druckluft-oder Federdruckwaffen schießen, wenn sie durch eine für die Kinder- und Jugendarbeit qualifizierte Schießaufsicht betreut werden. Auch Jugendliche von 14 bis 16 Jahre und müssen beim Schießen mit „scharfen“ Schusswaffen entsprechend betreut werden.
5. Schießsportordnungen müssen zukünftig durch eine zentrale Bundesstelle genehmigt wer-den. Sie überprüft, ob die Disziplin selbst sowie ihre konkreten Inhalte und Abläufe ein-schließlich der dafür vorgesehenen Waffen einen schießsportlichen Charakter aufweisen. Die Entscheidung soll durch das Bundesverwaltungsamt unter Mitwirkung eines u.a. mit Schießsportvertretern besetzten Fachbeirats getroffen werden.
6. Sportliches Schießen wurde neu definiert, um eine klare Abgrenzung vom kampfmäßigen Schießen zu erreichen. Dies ist bei der Genehmigung von Schießsportordnungen relevant.
7. Verboten sind Pumpguns, die klassische „Unterwelt“-Waffen sind, also Vorderschafts-Repetierflinten mit Pistolengriff zum Verschießen von Schrotmunition. Als Sport- oder Jagdwaffen finden derartige Pumpguns schon mangels Eignung keine Verwendung.
8. Waffenhändler werden verpflichtet, binnen 2 Wochen das Überlassen von Schusswaffen an die Waffenbehörde zu melden.
9. Die Verantwortung der Schießsportverbände für ihre Vereine wurde präzisiert.
10. Das Mindestalter für das Schießen durch Kinder wird, wie im bisherigen Recht, 12 Jahre betragen. Im Einzelfall kann zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme bewilligt werden.
11. Zur Prüfung der persönlichen Eignung wird die Auskunftsmöglichkeit der Waffenbehör-de aus dem Erziehungsregister eingeführt. Dieses enthält die unterhalb der Schwelle einer Jugendstrafe verhängten Rechtsfolgen von strafrechtsrelevantem Verhalten junger Täter. Damit kann vom Umgang mit Waffen ausgeschlossen werden, wer durch sein - gericht-lich gewürdigtes - Verhalten gezeigt hat, dass sein charakterlicher Reifegrad einen solchen noch nicht rechtfertigt.
Nicht verschärft wurden die Vorschriften für die Verwahrung von großkalibriger Munition. Ein konzentriertes Munitionslager in Räumen von Schießsportvereinen wäre ein zu lohnendes Einbruchsziel.
Sämtliche Änderungen werden den gesetzestreuen Waffenbesitzern keine unnötigen Er-schwernisse auferlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Bahr
Und das habe ich darauf geantwortet:
Sehr geehrter Herr Bahr,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich wollte noch mal auf Ihre Punkte eingehen, die Sie mir gemailt haben:
zu1.Ich bin selber am Training unseres Sportschützen-Nachwuchses beteiligt. Glauben Sie wirklich mit einer
Kleinkaliber oder einer Bockdoppelflinte kann man keinen Menschen töten? Der israelische Geheimdienst
z.B.benutzt nur Kleinkaliber Pistolen um Gegner aus dem Weg zu räumen. Und glauben Sie wirklich wir Ausbilder
sind darauf bedacht unseren Schützlingen das Töten beizubringen?? So wie Sie argumentieren sind wir Schützen
und Jäger eine Gefahr für die Bevölkerung zu der wir auch gehören, und das zu einem großen Teil!
zu 2. Gibt es einen medizinisch.psychologischen Test für Politiker?
Was soll das bitte bringen? Werden dann so Fragen gestellt wie. "Spielst du Counter-Strike oder andere
Baller-Spiele?" Und wenn dann ein talentierter junger Schütze der Olympia vor Augen hat dann "ja" sagt,
bekommt er keine Erlaubnis?
Was bitte kostet dieses Gutachten und wer soll so etwas durchführen?
Da sieht man mal wieder die Weisheit unsere Berliner Politiker: "Wir denken und lenken und lassen andere die
Arbeit machen."
Und da erzählen Sie mir noch am Ende ihres Briefes, die legalen Waffenbenutzer würde das nicht treffen, na
toll....
zu 3. Es gibt sowieso schon zu wenig Nachwuchs bei der Jägerschaft, nun hauen sie den wenigen 16 jährigen
Jungjägern auch noch eins rein. Solche Jugendlichen die sich auf den harten und beschwerlichen Weg der
Jägerprüfung machen, sind zukunftige Naturschützer, sie sitzen nicht in der Bude und gucken Schwarzenegger
oder spielen Counter-Strike, nein, sie gehen in die Natur und werden ausgeglichener als Sie jemals werden
können.
Frust macht sich breit und der wird sich irgendwann entladen.
zu 4. Glauben Sie wirklich vor Ihrem Gesetz hätte sich keiner um die Jugendlichen Schützen gekümmert??
Glauben Sie die sitzen in einem Raum und schießen sich gegenseitg Blei in den Hintern?? Sie waren wohl noch
nie auf einem Schießstand, da ist es stink langweilig für einen nicht Schützen, und wissen Sie warum? Weil
sich die Schützen konzentrieren müssen, und auch 12 bis 14 jährige können das. Sie werden zur Selbstdisziplin
erzogen, so wie in jeder Sportart!!!
zu 5. Meisterschaften bei denen die Schützen sich gegenseitig beschiesen werden dann verboten, denke ich
mal....Was denken Sie eigentlich von uns? Schießsportlicher Charakter?? Meinen Sie wir üben da für den Krieg?
Genauso wie in Punkt 6: kampfmäßiges Schießen......da fehlen mir die Worte, und Sie denken das Sie uns damit
nicht diskriminieren, ich fühle mich mit dieser Behauptung, wir würden kampfmäßiges Schießen üben,
diskriminiert. Ich möchte weder in den Krieg ziehen noch jemals einen Menschen mit einer Waffe bedrohen
wollen.
zu 7. Haben Sie es eigentlich gelesen? Ist es auch nach Berlin durchgedrungen? Die Pumpgun die der Erfurte
Amokläufer mit hatte, war eine Deko-Waffe. Schon mal was davon gehört? Nein? Deko heißt soviel wie
Dekoration. Und mit einer Deko-Waffe kann man definitiv nicht schießen. Aber trotzdem muß man naturlich alles
verbieten was einem nicht in den Kram paßt. Warum verbieten Sie dann nicht die wirkliche Tatwaffe, eine 9mm
Glock? Haben Sie dann doch zuviel Angst vor den Waffenlobyisten aus Österreich? Da stammt diese Waffe nämlich
her und sie wir von der Polizei und Armee benutzt.
zu 8. Gute Entscheidung. Aber diese Regelung gibt es auch schon länger. Muß man nur mal ins alte Waffengesetz
gucken.
zu 9. Gibts dann auch mehr Geld? Wäre toll.
zu 10. Nichts neues.
zu 11. So eine Regelung gibt es auch schon. Bei jeder Überprüfung eines Antrages wird stehts beim Ordungsamt
und Gesundheitsamt nachgefragt, und wenn jemand da auffällig geworden ist, bekommt die Waffenbehörde das mit,
außer sie arbeiten schlampig, so wie in Erfurt. Da hätte es den Behörden nach einem Monat aufgehen müssen,
daß da einer Waffen gekauft hat und sie noch nicht (binnen 2 Wochen nach Waffen-Kauf Anmeldepflicht) hat
eintragen lassen, 5 Monate später war es dann zu spät, wie wir alle schmerzlich mitbekommen haben.
Mit "keine Erschwernis für gesetzestreue Bürger" sind diese Worte ein Schlag ins Gesicht derjeniger die sich
tagtäglich damit auseinandersetzen und sich bemühen Nachwuchs zu Disziplin und Körperbeherschung in einm
Sport oder zur Jagd zu erziehen. Vielen Dank, ein weiterer Schritt Ihrer Salami-Technik den mündigen Bürger
einzuschränken in seiner Selbstverwirklichung.
Hochachtungsvoll